Ausgabe 
16.8.1968
 
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Sichern - nicht nur versichern

In den Sommermonaten haben Einbrecher Saison

Der Sommer ist die große Zeit der Einbrecher. Zahlreiche Menschen fahren in Urlaub, lassen Haus und Wohnung ohne Aufsicht. Die Großstadtbevölkerung strömt an den Wochenenden ins Freie, der Landwirt muß mit der ganzen Familie hinaus aufs Feld. Da ist es für den Einbrecher eine leichte Mühe, in Häuser und Wohnungen einzudringen und Beute zu machen.

Millionen werden so von Verbrechern ge­stohlen. Wer ausreichend versichert ist, mag den Schaden mehr oder weniger um­fassend ersetzt bekommen. Aber was die Versicherungen zahlen müssen, geht letzt­lich aus den Taschen der Versicherten, de­ren Prämien in unlösbarem Zusammenhang mit den Ersatzleistungen der Versiche­rungen stehen. Nicht umsonst haben die Versicherungen den Slogan geprägt:Ver­hüten ist besser als vergüten! Das gilt für alle Schadesnversicherungen, nicht zuletzt für die Einbruchdiebstahlversicherung. Zu­dem richten Einbrecher oft großen Sach­schaden an, der den Wert des Gestohlenen erheblichüberschreitenkann und der nicht immer von der Versicherung ersetzt wird.

Gleichgültigkeit und Leichtsinn öffnen vielfach dem Dieb Tür und Tor. Schon gute Schlösser, stabile Türen und Verrie­gelungen erschweren den Einbruch. Aber man muß von diesen Sicherungen auch Gebrauch machen. Das beste Schloß nützt nichts, wenn der Dieb durch ein offen ge­lassenes Fenster einsteigen kann. Licht und Lärm werden vom Einbrecher gefürch­tet: deshalb sind Alarmanlagen, die aku­

stisch oder optisch wirken, von Nutzen.

Ist Ihr Eigentum wirklich ausreichend ge­sichert? Wer selbst vorbeugt, schützt sich vor Schaden uiyl Ärger. In jeder Groß­stadt unterhält die Kriminalpolizei eine Beratungsstelle, in welcher der Bürger er­fahren kann, welche Sicherungsmaßnah­men wirksam und den besonderen Ver­hältnissen seines Hauses oder seiner Woh­nung angemessen sind; in kleineren Orten ist die örtliche Polizei in gleicher Weise bereit, beratend 'zu helfen. Aber die An­bringung der Sicherungsvorrichtungen und ihre Verwendung sind Sache des Einzel­nen. Das alles gilt nicht minder für Ge­schäftsleute und Betriebe. Der Einbrecher beschränkt sich nicht auf Wohnungen, er sucht auch Betriebe jeder Art heim. Vorsorge ist Pflicht gegen sich selbst. Eine Versicherung gegen Einbruchdiebstahl, meist kombiniert mit anderen häuslichen Risiken, ist beruhigend. Aber versichern und sichern ist besser. Und beides sollte man nicht erst tun, wenn man durch einen Einbruch über die Notwendigkeit solcher Maßnahmen belehrt worden ist, sondern beizeiten.

Mehr Krankheiten auf dem Lande

Überarbeitete Landfrauen sollten sich Erholung gönnen

Das Statistische Bundesamt hatte im März dieses Jahres einen Bericht über die Todes­ursachen für die Sterblichkeit in Stadt und Land veröffentlicht. Darin war festgestellt worden, daß Bäuerinnen und Bauern in der Bundesrepublik die geringste Lebenserwar­tung haben. Die Sterblichkeit der Bevölkerung in den Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern und mehr als 40 Prozent land und forstwirtschaftlicher Bevölkerung über­

steigt den Durchschnitt um rund drei Prozent

Als Gründe für die relativ hohe Sterblich­keit in den bäuerlichen Landgemeinden werden die unzureichenden hygienischen Wohnverhältnisse, die geringere ärztliche Versorgung und die ungenügende Inan­spruchnahme der vorhandenen Versor­gungsmöglichkeiten angeführt. Da in der Landwirtschaft jede Arbeitskraft ge­braucht werde, würden Krankheiten ver­schleppt. Man suche den Arzt und das Krankenhaus offenbar häufig erst in Not­fällen auf. Mitunter dürften beim Fehlen eines Versicherungsschutzes auch die Kosten gescheut werden.

Für die bäuerlichen Landgemeinden be­sonders kennzeichnend ist nach den Fest­

stellungen des Statistischen Bundesamtes auch die sehr hohe Sterblichkeit an an­steckenden Krankheiten, Krankheiten der Verdauungsorgane und Asthma bronchiale, ferner die überaus große Sterblichkeit der Landfrauen an Krankheiten des Kreislauf­systems. Es liege nahe, dabei an die über­arbeitete Landfrau zu denken, die sich im Gegensatz zur Frau in der Großstadt auch im Alter vielfach noch nicht zur Ruhe setzen könne.

Ungenügende Inanspruchnahme der vor­handenen Versorgungsmöglichkeiten dazu gehört auch, daß zu wenig Frauen von den Möglichkeiten einer vierwöchigen

Kur ln den Müttergenesungsheimen Ge l brauch machen. Oft verzichtet eine Mutter 1 auch auf eine Erholungszeit, weil sie die' Vorbereitung und Kosten scheut und die beratende Stelle nicht kennt. Aufnahme] in Müttergenesungsheimen finden Mütter aus allen Bevölkerungsschichten, vor allemI solche, die fiir Kinder oder Jugendliche zu sorgen haben, aber auch Witwen und Frauen ohne Kinder, bis zum 65. Lebens- jaJhr (als Ausnahme ältere Bäuerinnen), Die landwirtschaftliche Alterskasse .fi. nanziert Kuren in Müttergenesungsheimen,

5. JA

.SCHLAFSOLL ACHT STUNDEN

Der jüngere Erwachsene braucht nach all­gemeiner Lebenserfahrung acht Stunden Schlaf. Mit zunehmendem Alter wird die | Nachtruhe oft kürzer, jedoch wird di meist durch einigeNickerchen während I des Tages ausgeglichen. Ähnlich wird auch von einzelnen bekannten Persönlichkeiten berichtet, wie von Napoleon, von Edison oder von Winston Churchill. Ihre Bettruhe war ausnehmend kurz, doch brachten sie es fertig, tagsüber einige intensive Schlaf­pausen einzulegen, nach denen sie wieder frisch und energiegeladen erwachten. Für den Normalmenschen gilt jedoch, daß er sich an den TagNachtRhythmus halten soll, wobei nach einer alten Regel der Schlaf vor Mitternacht der beste int.

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RECHTSFÄLL IM ALLTAG

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SCHADENERSATZ

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Eine Frau hatte Natronlauge, die sie als Reinigungsmittel verwendete, in eine Bier­flasche 'abgefüllt und dann im Flur ihrer Wohnung deponiert. Sie hatte das Braue­reietikett entfernt undVorsicht Lebens­gefahr ! Lauge! aufgeklebt. Jahrelang stand dann die Flasche unbeachtet auf ihrem Platz,bis eines Tages die Maler kamen, um die W ohnung zu weißen. Ein Geselle, der sich Bier mitgebracht hatte, verwechselte die Flaschen und nahm einen Schluck Lauge. Er erlitt erhebliche innere Verlet­zungen. Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis (VI ZR 187/66), an diesem Unfall treffe die Hausfrau ein überwiegen­des Verschulden, sie müsse deshalb zwei Drittel des entstandenen Schadens tragen. Mit der Beschriftung der Flasche sei * s nicht getan.

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