Ausgabe 
17.7.1968
 
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Bürgschaft - ein riskantes Geschäft

(g r i) Verträge können nach unserem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich ohne Ein­haltung einer besonderen Form geschlossen werden. Auf diese Weise werden leicht Ver­pflichtungen eingegangen, die den Betreffenden später reuen können. Kaufverträge, Mietverträge, Darlehensverträge sind im Prinzip auch bei mündlicher Vereinbarung gültig. Ausnahmen sind beispielsweise Grundstückskauf oder Mietvertrag über längere Zeit als

ein Jahr.

Etwas anderes hat das Gesetz für die Ein­gehung einer Bürgschaft bestimmt. Sie ist, weil sie eine rein einseitige Verpflichtung - nämlich die des Bürgen enthält, ein besonders gefährliches Geschäft. Hinzu kommt noch, daß man gerade in die Ab­gabe einer Bürgschaftserklärung leicht un­versehenshineinschlittert:Für die Kre­ditwürdigkeit meines Geschäftsfreundes kann ich bürgen. Soll ein derartiger Aus­spruch schon die Wirkung einer Bürg spruch schon die Wirkungen einer Bürg­schaft mit allen ihren Gefahren auslösen?

Zur Gültigkeit einer Bürgschaft bedarf es der schriftlichen Form, das heißt, der Bürge muß seine Verpflichtungserklärung eigenhändig unterschreiben. Der allzu Un­erfahrene oder allzu Gutmütige soll hier mit auf die Tragweite seines Tuns nach­drücklich hingewiesen werden. Lediglich Vollkaufleute sind von der Formvor­schrift ausgenommen; sie können sich auch durch mündliche Erklärung wirksam ver­bürgen.

Der Bürge ist für den Gläubiger so etwas wie ein Ersatzschuldner. Er soll dann zahlen, wenn der Hauptschuldner es nicht kann. In diesem Sinne bestimmt das Ge­setz, daß der Bürge grundsätzlich die Be­friedigung des Gläubigers verweigern kann, solange dieser nicht gegen den Haupt­schuldner ohne Erfolg eine Zwangsvoll­streckung versucht hat. Beruft sich bei einer gewöhnlichen Bürgschaft der Bürge im Prozeß darauf, der Gläubiger sei noch nicht gegen den Hauptschuldner vorge­gangen, dann kann er damit die Abwei­sung der Klage erreichen.

Auf diesen Einwand kann jedoch im vor­aus verzichtet werden. Das ist dann der Fall, wenn es in der Bürgschaftsurkunde heißt:Auf die Einrede der Vorausklage wird verzichtet, oder wenn sich der R r g e »als Selbstschuldner verpflichtet. In der Praxis der Banken ist die sogenann- te »selbstschuldnerische Bürgschaft so­gar der Regelfall. Der Gläubiger braucht such dann nicht zunächst gegen den Hauptschuldner zu klagen und zu voll­strecken, wenn von vornherein feststeht, daß bei diesem nichts zu holen ist (kurz vorher geleisteter Offenbarungseid, Kon- Hvs), oder wenn dieser durch Verlegung seines Wohn oder Geschäftssitzes die Rechtsverfolgung erschwert hat.

Daß der Bürge schließlich zur Kasse treten muß, ist leider kein seltener Fall. Er hat dann für sein Entgegenkommen teuer be-

Bei denFallas in Valencia wurden in diesem Jahr nicht weniger als 190 Tonnen Pulver in die Luft gejagt, als Treibstoff und Füllung für Raketen, bengalische Lichter und andere pyrotechnische Attrak­tionen. Was dies bedeutet, kann man sich erst richtig vorstellen, wenn man weiß, wie billig die Raketenpreise in Spanien sind. Da gibt es schon für zehn Pfennige (nach unserer Währung) Raketen, die 50 Meter hoch steigen und dann einmalige Effekte erzielen.

Spaniens drittgrößte Stadt ist bekanntlich Valencia. Sie liegt am Mittelmeer, etwa in der Mitte zwischen Tarragona und Cartagena, einem Gebiet, in dem der Fremdenverkehr immer mehr zunimmt. Die reichsten Familien dieser Gegend in­vestieren neuerdings ihre Gewinne aus den Orangenplantagen in Hotels. Mit den Fallas hat man in Valencia zugleich den Beginn des Frühlings begrüßt.

Das WortFalla bedeutet zunächst

zahlen müssen. Selbstverständlich soll es dabei im Endergebnis nicht bleiben. Er kann bei dem Hauptschuldner Rückgriff nehmen. Das Gesetz drückt dies in der Weise aus, daß es bestimmt, die Forde­rung des ursprünglichen Gläubigers gegen den Hauptschuldner gehe mit der Zahlung seitens des Bürgen auf diesen über. Ob diese Forderung dann, wenn der Schuld­ner sich in Schwierigkeiten befindet, viel wert ist, bleibt eine andere Frage.

Scheiterhaufen. Es sind riesige Figuren, an denen die Künstler der Stadt lange ge­arbeitet haben. Sie stellen Personen und Ereignisse dar, die auf satirische Weise behandelt werden. Insofern entsprechen die Figuren in etwa jenen, die in unseren Faschingsumzügen mitgefiihrt werden. Das Fest, das um dieseFallas herum gefeiert wird, entspricht auch in vielen Zügen dem Karnevalstreiben in rheinischen Städten. Die Bevölkerung ist Tag und Nacht auf den Beinen.

Nach dem Feuerzauber geht man essen. In Valencia spült man erst einmal den Pulverrauch des Feuerwerks mit Wein hinunter, dann verspeist man eine Paella, die in der dortigen Gegend aus Reis, Fisch und Geflügel (Hühnerfleisch) be­steht. Spanien ist nicht gerade ein reiches Land, aber vielleicht feiert es gerade des­wegen seine Feste freudiger und ausgelas­sener als andere Länder.

Überlebensgroße Pappmache-Darstellungen gehen bei denFallas in Valencia am En­de des Festes in Flammen auf.

Fallas- Festesfreuden von Valencia

Für die Spanier gehört ein prächtiges Feuerwerk dazu

Nahezu alle spanischen Feste sind religiösen Ursprungs, aberKirche und Kinnes sind in diesem Land schon lange verschwistert. Die Kette der Feste in Spanien erreicht jähr­lich mit denFallas ihren ersten Höhepunkt. Zu jedem Fest gehört ein prächtiges Feuer­werk.