Ausgabe 
8.3.1968
 
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Dienstag, 12.3.68

14.45 Uhr Konfirmandenunterricht

19.00 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung

20.00 Uhr Kirchenvorstandssitzung

Mittwoch, 13.3.68

18.30 Uhr Jugendkreis

20.00 Uhr Passionsandacht (Lutherkirche)

Donnerstag, 14.45 Uhr 15.00 Uhr

20.00 Uhr

14.3.68

Konfirmandenunterricht

Diasporaunterricht

Horressen

Bibelstunde der Gemeinschaft

Freitag, 15.3.68

19.30 Uhr Junge Gemeinde (Filmabend)

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Stadtbaumeister Galke im Ruhestand

Die Stadtverwaltung Montabaur verabschiedete am 29. Febr. ihren bisherigen Baumeister. Bürgermeister Mangels würdigte vor den Arbeitskolleginnen und Kollegen des aus dem Dienst Scheidenden, die verantwortungsvolle, aber auch verant­wortungsfreudige Tätigkeit Herrn Galkes.

Der berufliche Werdegang des Stadtbaumeisters begann im Jahre 1928 mit einem bestandenen Examen als Hochbau­ingenieur, dem im Jahre 1931 eine weitere Prüfung als Tiefbauingenieur folgte. In den nachfolgenden Jahren war Herr Galke bei verschiedenen Dienststellen in Schlesien in seinem Fachgebiet tätig.'

Der Kriegsdienst begann für ihn am 1.4.1943 und endete am 1.10.1946 mit seiner Entlassung aus der Gefangen­schaft.

Seit dem 1.6.1950 hat Herr Galke mit seiner Familie Wohnsitz in Montabaur genommen. Nach vorheriger Be­schäftigung beim Straßenbauamt Vallendar wurde er im Mai 1956 als Stadtbaumeister angestellt.

Nur wer die vielfältigen Schwierigkeiten und oft unange­nehmen Begleiterscheinungen einer Bauamtstätigkeit kennt, weiß die Leistungen eines Mannes zu würdigen, der 12 Jahre dieser Abteilung Vorstand. Sein Fachwissen, sein trockener Humor, aber auch ein oft notwendiger Gleich­mut haben die Anforderungen turbulenter Aufbaujahre ge­meistert.

Mit Rücksicht auf seine angegriffene Gesundheit beendet der am 9.8.1906 Geborene vorzeitig seinen Dienst. Als Abschiedsgeschenk überreichte ihm die Verwaltung einen alten Stich von Montabaur, der eine Stadtansicht um 1840 zeigt, zusammen mit einer Urkunde für sein 25- jähriges Dienstjubiläum.

Wir wünschen Herrn Galke einen Ruhestand, in dem er nicht untätig bleibt und einen Feierabend, der ihm noch viel Zeit zur Lebensfreude läßt.

Volkshochschule der Stadt Montabaur

Am Mittwoch, dem 13. März 1968 ist der 4. und letzte Abend der Vortragsreihe

"Moderne Literatur im Porträt

Herr Dr. H. Bemmann stellt Leben und Werk des Dichters Ernest Hemmingway vor.

Zu diesem erlebnisreichen Abend laden wir alle ein. BEGINN: 20.00 Uhr im Musiksaal des Staatl. Gymnasiums, Wölfchesbitzstraße

Die Volkshochschule der Stadt Montabaur beginnt am Montag, dem 11. März 1968 in der Joseph-Kehrein-Schule einen weiteren Zuschneide- und Nähkurs.

Anmeldungen sind noch bei der Geschäftsstelle im Rathaus Zimmer 8, möglich.

Polizeiamt Montabaur-Fundamt

Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1.2. 1968 bis 29.2.1968 folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben;

Gegenstand:

gefunden am;

1

Paar Herren-Handschuhe

Januar 1968

1

Paar Damen-Handschuhe

Januar 1968

1

Anstecknadel

5.2.1968

1

Geldbörse mit Inhalt

9.2.1968

1

Herren-Armbanduhr

12.2.1968

1

Damen-Ring

14.2.1968

1

Kettchen mit Anhänger

' 17.1.1968

1

Damen-Armbanduhr

14.2.1968

1

Kinder -Fahrrad

17.2.1968

1

Kinder-Brille

15.2.1968

1

Brille mit Etui

19.2.1968

1

Armband

21.2.1968

1

Pfeife

28.2.1968

1

Rolle Wachstuch

22.2.1968

Außerdem wurden Geldscheine hier abgegeben.

Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstr. 32, in den Dienststunden zwischen 8.00 und 12.00 Uhr melden.

In der gleichen Zeit wurden als verloren gemeldet:

1 graue Geldbörse mit ca. 15,-- DM Inhalt 1 schwarze Geldbörse mit ca. 200, - DM Inhalt

gez. Rombach

Öffentliche Bekanntmachung

betreffend Erlaß der Vermögensabgabe we­gen Alters- oder Erwerbsunfähigkeit (Ab­lauf der Antragsfrist am 31.3.1968)

1. Die Vierteljahrsbeträge der Vermögensabgabe werden nach § 54 des Lastenausgleichsgesetzes und der dazu ^ergangenen Verwaltungsanordnung des Bundesministers "der Finanzen (BStBl 1965 I S. 4 ,-Kartei § 54 K. 21) auf Antrag erlassen. Ein Erlaß kommt in der Regel in Betracht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Der Abgabeschuldner oder sein von ihm nicht dauerni getrennt lebender Ehegatte muß über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig sein.

b) Die Einkünfte müssen so gering sein, daß sie für die Entrichtung der Vermögensabgabe und für eine be­scheidene Lebensführung nicht ausreichen. Der für eine bescheidene Lebensführung unerläßliche Betrag ist pauschal festgesetzt und beträgt vom 1.1.1965 an für den Abgabeschuldner 4.200,- DM (3.600,-Dl für den Ehegatten 1.680,- DM (1.200,- DM) und für jeden sonstigen überwiegend unterhaltenen Ange­hörigen 840,- DM (600,- DM) jährlich. Die in Klammern gesetzten Zahlen gelten für das Kalender­jahr 1964. Bei über 70-jährigen Abgabeschuldnern wird - auch für 1964 - ein zusätzlicher Pauschbe-

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trag in Höhe von 900, - DM bei Verheirateten: 1.200,- DM - gewährt. Bei Schwerbeschädigung und bei einem wirtschaftlichen Notstand sind Zuschläge zu den Pauschbeträgen vorgesehen,

c) Das Gesamtvermögen darf 30.000,- DM, bei Ver­heirateten und Verwitweten 45.000,- DM nicht übe! steigen; es muß überwiegend aus Grundvermögen, verpachtetem land- und forstwirtschaftlichem Ver­mögen, verpachtetem Betriebsvermögen oder sonstige Vermögen bestehen. (Bei Abgabeschuldnern, die mindestens zu 80 v.H. erwerbsbeschränkt sind, kommt es auf die Zusammensetzung des Vermögens nicht an).

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