Dienstag, 12.3.68
14.45 Uhr Konfirmandenunterricht
19.00 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung
20.00 Uhr Kirchenvorstandssitzung
Mittwoch, 13.3.68
18.30 Uhr Jugendkreis
20.00 Uhr Passionsandacht (Lutherkirche)
Donnerstag, 14.45 Uhr 15.00 Uhr
20.00 Uhr
14.3.68
Konfirmandenunterricht
Diasporaunterricht
Horressen
Bibelstunde der Gemeinschaft
Freitag, 15.3.68
19.30 Uhr Junge Gemeinde (Filmabend)
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Stadtbaumeister Galke im Ruhestand
Die Stadtverwaltung Montabaur verabschiedete am 29. Febr. ihren bisherigen Baumeister. Bürgermeister Mangels würdigte vor den Arbeitskolleginnen und Kollegen des aus dem Dienst Scheidenden, die verantwortungsvolle, aber auch verantwortungsfreudige Tätigkeit Herrn Galkes.
Der berufliche Werdegang des Stadtbaumeisters begann im Jahre 1928 mit einem bestandenen Examen als Hochbauingenieur, dem im Jahre 1931 eine weitere Prüfung als Tiefbauingenieur folgte. In den nachfolgenden Jahren war Herr Galke bei verschiedenen Dienststellen in Schlesien in seinem Fachgebiet tätig.'
Der Kriegsdienst begann für ihn am 1.4.1943 und endete am 1.10.1946 mit seiner Entlassung aus der Gefangenschaft.
Seit dem 1.6.1950 hat Herr Galke mit seiner Familie Wohnsitz in Montabaur genommen. Nach vorheriger Beschäftigung beim Straßenbauamt Vallendar wurde er im Mai 1956 als Stadtbaumeister angestellt.
Nur wer die vielfältigen Schwierigkeiten und oft unangenehmen Begleiterscheinungen einer Bauamtstätigkeit kennt, weiß die Leistungen eines Mannes zu würdigen, der 12 Jahre dieser Abteilung Vorstand. Sein Fachwissen, sein trockener Humor, aber auch ein oft notwendiger Gleichmut haben die Anforderungen turbulenter Aufbaujahre gemeistert.
Mit Rücksicht auf seine angegriffene Gesundheit beendet der am 9.8.1906 Geborene vorzeitig seinen Dienst. Als Abschiedsgeschenk überreichte ihm die Verwaltung einen alten Stich von Montabaur, der eine Stadtansicht um 1840 zeigt, zusammen mit einer Urkunde für sein 25- jähriges Dienstjubiläum.
Wir wünschen Herrn Galke einen Ruhestand, in dem er nicht untätig bleibt und einen Feierabend, der ihm noch viel Zeit zur Lebensfreude läßt.
Volkshochschule der Stadt Montabaur
Am Mittwoch, dem 13. März 1968 ist der 4. und letzte Abend der Vortragsreihe
"Moderne Literatur im Porträt”
Herr Dr. H. Bemmann stellt Leben und Werk des Dichters Ernest Hemmingway vor.
Zu diesem erlebnisreichen Abend laden wir alle ein. BEGINN: 20.00 Uhr im Musiksaal des Staatl. Gymnasiums, Wölfchesbitzstraße
Die Volkshochschule der Stadt Montabaur beginnt am Montag, dem 11. März 1968 in der Joseph-Kehrein-Schule einen weiteren Zuschneide- und Nähkurs.
Anmeldungen sind noch bei der Geschäftsstelle im Rathaus Zimmer 8, möglich.
Polizeiamt Montabaur-Fundamt
Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1.2. 1968 bis 29.2.1968 folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben;
Gegenstand:
gefunden am;
1
Paar Herren-Handschuhe
Januar 1968
1
Paar Damen-Handschuhe
Januar 1968
1
Anstecknadel
5.2.1968
1
Geldbörse mit Inhalt
9.2.1968
1
Herren-Armbanduhr
12.2.1968
1
Damen-Ring
14.2.1968
1
Kettchen mit Anhänger
' 17.1.1968
1
Damen-Armbanduhr
14.2.1968
1
Kinder -Fahrrad
17.2.1968
1
Kinder-Brille
15.2.1968
1
Brille mit Etui
19.2.1968
1
Armband
21.2.1968
1
Pfeife
28.2.1968
1
Rolle Wachstuch
22.2.1968
Außerdem wurden Geldscheine hier abgegeben. ■
Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstr. 32, in den Dienststunden zwischen 8.00 und 12.00 Uhr melden.
In der gleichen Zeit wurden als verloren gemeldet:
1 graue Geldbörse mit ca. 15,-- DM Inhalt 1 schwarze Geldbörse mit ca. 200, - DM Inhalt
gez. Rombach
Öffentliche Bekanntmachung
betreffend Erlaß der Vermögensabgabe wegen Alters- oder Erwerbsunfähigkeit (Ablauf der Antragsfrist am 31.3.1968)
1. Die Vierteljahrsbeträge der Vermögensabgabe werden nach § 54 des Lastenausgleichsgesetzes und der dazu ^ergangenen Verwaltungsanordnung des Bundesministers "der Finanzen (BStBl 1965 I S. 4 , LÄ-Kartei § 54 K. 21) auf Antrag erlassen. Ein Erlaß kommt in der Regel in Betracht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Der Abgabeschuldner oder sein von ihm nicht dauerni getrennt lebender Ehegatte muß über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig sein.
b) Die Einkünfte müssen so gering sein, daß sie für die Entrichtung der Vermögensabgabe und für eine bescheidene Lebensführung nicht ausreichen. Der für eine bescheidene Lebensführung unerläßliche Betrag ist pauschal festgesetzt und beträgt vom 1.1.1965 an für den Abgabeschuldner 4.200,- DM (3.600,-Dl für den Ehegatten 1.680,- DM (1.200,- DM) und für jeden sonstigen überwiegend unterhaltenen Angehörigen 840,- DM (600,- DM) jährlich. Die in Klammern gesetzten Zahlen gelten für das Kalenderjahr 1964. Bei über 70-jährigen Abgabeschuldnern wird - auch für 1964 - ein zusätzlicher Pauschbe-
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trag in Höhe von 900, - DM bei Verheirateten: 1.200,- DM - gewährt. Bei Schwerbeschädigung und bei einem wirtschaftlichen Notstand sind Zuschläge zu den Pauschbeträgen vorgesehen,
c) Das Gesamtvermögen darf 30.000,- DM, bei Verheirateten und Verwitweten 45.000,- DM nicht übe! steigen; es muß überwiegend aus Grundvermögen, verpachtetem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, verpachtetem Betriebsvermögen oder sonstige Vermögen bestehen. (Bei Abgabeschuldnern, die mindestens zu 80 v.H. erwerbsbeschränkt sind, kommt es auf die Zusammensetzung des Vermögens nicht an).
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