Ausgabe 
1.3.1968
 
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Dabei spielt die "Erste" auf eigener Platte gegen den TV Bergnassau und dürfte in stärkster Besetzung mit Klages, Klein, Born und Seel als Sieger , zu erwarten sein. Die 2. Mannschaft greift in der Rückrunde erstmals wieder in das Spielgeschehen ein; im Heimspiel gegen den Ta­bellenletzten SV Ilundsangen II ist der Papierform nach mit einem klaren Sieg zu rechnen. Beide Spiele begin­nen um 20.00 Uhr in der Stadt. Turnhalle.

Nach Abschluß der Vorrunde hat die Kreisklasse folgen­des Aussehen;

DJK Hillscheid

42

: 5

12

0

TV Arzbach I

3 b

: 19

9

e

3

TuS Montabaur II

31

: 23

/

;

5

TTC Grenzau II

29

: 24

6

;

6

SV Hundsangen I

20

; 29

4

8

SV. Dernbach

16

; 33

4

*

8

SV Hundsangen II

2

: 42

0

12

Dabei erzielte der TuS nachstehende Ergebnisse; TuS - Hillscheid 1 ; 7, TuS - Arzbach 6 ; 6, Grenzau - TuS 7 ; 3, Hundsangen II - TuS 0 ; 7, Dernbach - TuS 2 ; 7, TuS - Hundsangen I 7 ; 1.

Mit einer neuformierten Mannschaft wird der TuS ver­suchen, den zweiten Tabellenplatz zu erreichen. - Allen Stammspielern wird empfohlen, das Training, das nach wie vor montags und donnerstags um 20.00 Uhr stattfin­det, künftig etwas zu forcieren.

Einschlägige Druckschrift

In der Kanzlei der Methodistenkirche in Jackson (Mississippi) hatten Gangster einen Geldschrank geknackt. Als Beute konn­ten sie 200 Druckschriften in Empfang nehmen. Der Titel laute­te:Du sollst nicht stehlen!

RECHTSFÄLLE AUS DEM ALLTAG

Betriebsbußen sind zulässig

Gutes Zureden hilft häufig bei schlampigen Mitarbeitern nichts mehr. Sie könen sich nur dann an die Ordnung im Betrieb ge­wöhnen, wenn jeder Verstoß gegen ihre Verpflichtungen ge­ahndet wird. Ein Kraftfahrer, dem man daher einen Schicht­lohn von 35 DM als Buße abgezogen hatte, ließ sich dies nicht gefallen und klagte bei Gericht. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch die heftig umstrittene Frage, ob solche Betriebsbußen, überhaupt verhängt werden dürfen, in einer Grundsatzentschei­dung bejaht (1 AZR 34/66). Die innerbetriebliche Bestrafung von Arbeitern und Angestellten sei dann erlaubt, wenn eine solche Regelung in eine Arbeits oder Betriebsordnung auf­genommen worden sei, der auch der Betriebsrat zugestimmt habe. Ferner müsse die Belegschaft davon Kenntnis haben.

Arzt muß stets kommen

Wenn ein Patient den Arzt fernmündlich bittet, daß er in seine Wohnung komme, so hat der Arzt aufgrund des mit dem Pa­tienten geschlossenen Dienstleistungsvertrages die Rechts­pflicht, diesem Ersuchen nachzukommen. Denn er muß sich durch eine Untersuchung ein zutreffendes Bild von dem Zu­stand des Patienten verschaffen, um die danach erforderlichen ärztlichen Maßnahmen zu treffen (Urteil des Bundesgerichts­hofes vom 21.4.1961 - 2 StR 78/61). Es genügt grundsätzlich nicht, daß der Arzt, wenn er ausdrücklich um sein Kommen ge­beten worden ist, Ferndiagnosen stellt und Verhaltensjnaß- r eveln anordnet.

Schädlinge als Krankheitserreger

Rund ein Viertel aller Wühlmäuse und Bisamratten sind Träger des Schraubenbakteriums, das die sogenannte Weilsche Krank­heit oder Infektiöse Gelbsucht verursacht. Die Wanderratte spielt als Übertrager dieser Krankheit offenbar eine geringere Rolle. Mit diesen Nagern werden sich in Zukunft die Gesund­heitsbehörden noch mehr als bisher beschäftigen müssen.

Bald weniger Dampf

(dbp) Die Dampflokomotive wird bei der Deutschen Bundes­bahn im Jahre 1968 weiter an Bedeutung verlieren. Rund 20 Prozent des gegenwärtigen Bestands von-rund 2500 Dampf­lokomotiven werden 1968 aus dem Betrieb gezogen. Vom ge­samten Lokomotivbestand der Bundesbahn werden am Jahres­ende nur noch 30 Prozent auf die Dampflok, 70 Prozent da­gegen auf die modernen elektrischen und Diesellokomotiven entfallen.

1 000 freie Bergarbeiterstellen

Den Arbeitsämtern im Ruhrgebiet und im Aachener Revier waren Anfang des Jahres noch 1000 freie Bergarbeiterstellen gemeldet. Darüber hinaus dürften einige Bergbauunternehmen gegenwärtig mit ihren Bedarfsmeldungen an Arbeitskräften zu­rückhalten, um sich im Hinblick auf die notwendigen Anpas­sungsmaßnahmen noch die Möglichkeit offenzuhalten, Berg­leute aus stillzulegenden Anlagen im eigenen Unternehmensbe­reich weiterbeschäftigen zu können.

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Die PRIMATNACHRICHTEN erscheinen wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1.1.1964. HERAUSGEBER und CHEFREDAKTEUR: Hans Schmid. VERLAGSLEITUNG: Christa Frisch. CHEF vom DIENST und PRO­DUKTIONSLEITUNG: Volker Doss. ANZEIGENLEITUNG: Werner Kuhn. DRUK- KEREI und VERSANDLEITUNG: Robert Loth. WERBE-und VERTRIEBSLEITUNG: Simon Frankenberger.

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