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Dabei spielt die "Erste" auf eigener Platte gegen den TV Bergnassau und dürfte in stärkster Besetzung mit Klages, Klein, Born und Seel als Sieger , zu erwarten sein. Die 2. Mannschaft greift in der Rückrunde erstmals wieder in das Spielgeschehen ein; im Heimspiel gegen den Tabellenletzten SV Ilundsangen II ist der Papierform nach mit einem klaren Sieg zu rechnen. Beide Spiele beginnen um 20.00 Uhr in der Stadt. Turnhalle.
Nach Abschluß der Vorrunde hat die Kreisklasse folgendes Aussehen;
DJK Hillscheid
42
: 5
12
•
0
TV Arzbach I
3 b
: 19
9
e
•
3
TuS Montabaur II
31
: 23
/
;
•5
TTC Grenzau II
29
: 24
6
;
6
SV Hundsangen I
20
; 29
4
•
•
8
SV. Dernbach
16
; 33
4
*
8
SV Hundsangen II
2
: 42
0
•
12
Dabei erzielte der TuS nachstehende Ergebnisse; TuS - Hillscheid 1 ; 7, TuS - Arzbach 6 ; 6, Grenzau - TuS 7 ; 3, Hundsangen II - TuS 0 ; 7, Dernbach - TuS 2 ; 7, TuS - Hundsangen I 7 ; 1.
Mit einer neuformierten Mannschaft wird der TuS versuchen, den zweiten Tabellenplatz zu erreichen. - Allen Stammspielern wird empfohlen, das Training, das nach wie vor montags und donnerstags um 20.00 Uhr stattfindet, künftig etwas zu forcieren.
Einschlägige Druckschrift
In der Kanzlei der Methodistenkirche in Jackson (Mississippi) hatten Gangster einen Geldschrank geknackt. Als Beute konnten sie 200 Druckschriften in Empfang nehmen. Der Titel lautete: „Du sollst nicht stehlen!“
RECHTSFÄLLE AUS DEM ALLTAG
Betriebsbußen sind zulässig
Gutes Zureden hilft häufig bei schlampigen Mitarbeitern nichts mehr. Sie könen sich nur dann an die Ordnung im Betrieb gewöhnen, wenn jeder Verstoß gegen ihre Verpflichtungen geahndet wird. Ein Kraftfahrer, dem man daher einen Schichtlohn von 35 DM als Buße abgezogen hatte, ließ sich dies nicht gefallen und klagte bei Gericht. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch die heftig umstrittene Frage, ob solche Betriebsbußen, überhaupt verhängt werden dürfen, in einer Grundsatzentscheidung bejaht (1 AZR 34/66). Die innerbetriebliche Bestrafung von Arbeitern und Angestellten sei dann erlaubt, wenn eine solche Regelung in eine Arbeits— oder Betriebsordnung aufgenommen worden sei, der auch der Betriebsrat zugestimmt habe. Ferner müsse die Belegschaft davon Kenntnis haben.
Arzt muß stets kommen
Wenn ein Patient den Arzt fernmündlich bittet, daß er in seine Wohnung komme, so hat der Arzt aufgrund des mit dem Patienten geschlossenen Dienstleistungsvertrages die Rechtspflicht, diesem Ersuchen nachzukommen. Denn er muß sich durch eine Untersuchung ein zutreffendes Bild von dem Zustand des Patienten verschaffen, um die danach erforderlichen ärztlichen Maßnahmen zu treffen (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.4.1961 - 2 StR 78/61). Es genügt grundsätzlich nicht, daß der Arzt, wenn er ausdrücklich um sein Kommen gebeten worden ist, Ferndiagnosen stellt und Verhaltensjnaß- r eveln anordnet.
Schädlinge als Krankheitserreger
Rund ein Viertel aller Wühlmäuse und Bisamratten sind Träger des Schraubenbakteriums, das die sogenannte Weilsche Krankheit oder Infektiöse Gelbsucht verursacht. Die Wanderratte spielt als Übertrager dieser Krankheit offenbar eine geringere Rolle. Mit diesen Nagern werden sich in Zukunft die Gesundheitsbehörden noch mehr als bisher beschäftigen müssen.
Bald weniger Dampf
(dbp) Die Dampflokomotive wird bei der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1968 weiter an Bedeutung verlieren. Rund 20 Prozent des gegenwärtigen Bestands von-rund 2500 Dampflokomotiven werden 1968 aus dem Betrieb gezogen. Vom gesamten Lokomotivbestand der Bundesbahn werden am Jahresende nur noch 30 Prozent auf die Dampflok, 70 Prozent dagegen auf die modernen elektrischen und Diesellokomotiven entfallen.
1 000 freie Bergarbeiterstellen
Den Arbeitsämtern im Ruhrgebiet und im Aachener Revier waren Anfang des Jahres noch 1000 freie Bergarbeiterstellen gemeldet. Darüber hinaus dürften einige Bergbauunternehmen gegenwärtig mit ihren Bedarfsmeldungen an Arbeitskräften zurückhalten, um sich im Hinblick auf die notwendigen Anpassungsmaßnahmen noch die Möglichkeit offenzuhalten, Bergleute aus stillzulegenden Anlagen im eigenen Unternehmensbereich weiterbeschäftigen zu können.
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Die PRIMAT—NACHRICHTEN erscheinen wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1.1.1964. HERAUSGEBER und CHEFREDAKTEUR: Hans Schmid. VERLAGSLEITUNG: Christa Frisch. CHEF vom DIENST und PRODUKTIONSLEITUNG: Volker Doss. ANZEIGENLEITUNG: Werner Kuhn. DRUK- KEREI und VERSANDLEITUNG: Robert Loth. WERBE-und VERTRIEBSLEITUNG: Simon Frankenberger.
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