Ausgabe 
1.3.1968
 
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DONNERSTAG,

FREITAG, 8.3.

14.45

Uhr

Konfirmandenunterricht

15.00

Uhr

Diasporaunterricht

(Horressen)

20.00

Uhr

Bibelstunde d. Gemein­schaft

19.00

Uhr

Junge Gemeinde

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Durchführung der Schluckimpfung

gegen Kinderlähmung mit dem Oral-Impf­stoff Typ I/II/III (trivalent) Schluckimpf- a ktion

Für die Stadt Montabaur findet die 2. Impfung am Freitag, den 8, März 1968 um 9.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18,00 Uhr in der Joseph-Kehrein-Schule

statt.

Auch diesmal sind schriftliche Einverständniserklärungen für Minderjährige unbedingt mitzubringen. Bereits ausge­stellte Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen.

Montabaur, den 23, Febr, 1968 Stadtverwaltung

Montabaur - als Ortspolizeibehörde Bürgermeister: gez, Mangels

Mütte rbe ratung

Die nächste Mütterberatung in Montabaur muß wegen der Polio-Schluckimpfung verschoben werden. Die Beratung findet daher am

Dienstag, dem 12,3,1968 um 14.00 Uhr im Staatl. Gesundheitsamt Montabaur statt.

LANDESBÜHNE NINFORAMTION

Am Freitag, den 8. März 1968 bringt die Landesbühne in Montabaur die tragische Komödie von dem großen Schwei­zer Autor Friedrich Dürrenmatt " Der Besuch der alten Dame", die allgemein als sein bestes Werk - und als ei­nes der besten der modernen Dramatik überhaupt - ge­schätzt wird.

Claire Zachanassian, geborene Wäscher, eine amerikanische Multimillionärin, kehrt in ihr Heimatstädtchen Güllen zu­rück, um sich zu rächen; vor Jahrzehnten hat ihr Jugend­freund 111 sie sitzen lassen, um die Tochter des reichen Krämers zu heiraten. Das hat Claire zunächst auf die schiefe Bahn gebracht, bis sie dann Frau des Multimil­lionärs Zachanassian wurde.

Mit großem Gefolge, in dem sich auch der siebente Gatte und ein Sarg für den noch lebenden 111 befinden, kommt sie in Güllen an und bietet der Stadt eine Milliarde, wenn man ihr 111 tot vor die Füße legt.

Die Empörung über diese Zumutung legt sich rasch, die Aussicht auf Reichtum korrumpiert die Bürger, sie erwar­ten von 111, daß er sich opfere und sind empört, als er dies ablehnt. Das, was ihnen sonst als Kavaliersdelikt er­schien, gilt den biederen Bürgern nun, da sie finanziellen Vorteil von diesem Gesinnungswandel zu erwarten hab^n, als todeswürdiges Verbrechen.

111 wird von den Bürgern der Stadt "gerichtet", die Stadt erhält eine Milliarde, Claire zieht, den Jugendgeliebten im Sarg, triumphierend nach Capri, wo sie ihm ein Mauso.- leum bauen wird.

Dürrenmatt schrieb über diese einleuchtende, in ihren Konsequenzen wahrscheinliche Geschichte, daß er nicht so sicher sei, daß er anders handeln würde, als die Gül- lener Bürger,

Dieses Meisterwerk ist durchaus nicht so humorlos, wie i in der Inhaltsangabe scheinen mag, Poesie, Komik, gi teske Fabel und Lehre durchwirken einander, sind zur ui baren Einheit eines in sich richtigen Bühnenspiels gewoi-| den.

Die Inszenierung liegt in den bewährten Händen von Intel 1 dant Conrad Dahlke, die Titelrolle spielt Maria Kutsche! ihr Partner ist wieder, wie vorher in "Philemonund Bauki Arthur Kermes, In weiteren Hauptrollen sind Conrad Dahl| Hans Egenlauf und Hans Jürgen Richter zu sehen.

Karten-Vorverkauf: Städt, Verkehrsamt, Rathaus, Zimmeil

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Winfried Stankewitz Dramaturg

Urteile, die Kraftfahrer kennen sollten

Strafzumessung bei Trunkenheitsfahrt Die Gefährlichkeit einer Fahrt nimmt zwar vielfach, aberl nicht ausnahmslos mit der Höhe des Alkoholgehalts im Blut zu. Soweit ein Strafschärfungsgrund in der durch die Höhe des Blutalkoholgehalts bedingten besonderen Gefähr­lichkeit der Fahrt gesehen werden soll, bedarf es daher näherer Feststellungen über die Fahrweise, die Fahrge­schwindigkeit sowie darüber, ob die Fahrt über belebte oder unbelebte Straßen führte,

OLG Hamm, 2 Ss 1386 67,

Ladeverkehr im Parkverbot immer erlaubt Grundsätzlich darf ein Fahrzeug zum Zweck des Be- und Entladens auch dann in einer Parkverbotszone aufgestellt werden, wenn eine Durchführung der Ladetätigkeit außer­halb dieser Zone nicht mit einer unzumutbaren Erschwe­rung verbunden wäre,

BayObLG, 1 a St 216/66

Bei "gelber" Ampel muß mit Bremsen des Vordermannes gerechnet werden Ein Kraftfahrer darf sich einem vorausfahrenden Kraftfah­rer bei Annäherung an eine grün zeigende Verkehrsampel nur so weit nähern, daß er nicht auffährt, wenn dieser bei gelb plötzlich bremst, um noch vor dem Kreuzungs­bereich anzuhalten,

BayObLG, 1 a St 213/66

Starkes Bremsen kann strafbar sein Nach § 1 StVO macht sich der Kraftfahrer strafbar, der ohne Notwendigkeit plötzlich stark abbremst und ohne Richtungszeichen nach rechts abbiegt, so daß der nach­folgende Kraftfahrer ruckartig nach links ausweichen muß. BayObLG, 1 a St 245/65

Abschreckung bei Ahndung von Trunken­heitsfahrt

Auch außerordentlich hohe Geldstrafen werden von Trun­kenheitstätern ohne Widerspruch hingenommen, während gegen Freiheitsstrafen ohne Bewährung alle Rechtsmittel eingesetzt werden. Daraus folgt, daß weder hohe Geld­strafen noch zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen bei Trunkenheitstätern die abschreckende Wirkung haben, wie sie einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe beigemessen wird,

OLG Hamm, 4 Ss 947/67

VERBANDS-und VEREINS MITTEILUNGEN

TuS 1846/1912 e.V.

Montabaur - Tischtennis - Abteilung

Beide Herrentischtennismannschaften der TuS setzen am kommenden Sonnabend, dem 2.3,1968, ihre Meisterschaft

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