Ausgabe 
16.2.1968
 
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§ 1

In allen Gemeinden des Unterwesterwaldkreises sind in der Zeit vom 15, Februar 1-968 bis 15. März 1968 (einschließlich) alh| über 6 Wochen alten Rinder und über 6 Wochen alten Ziegen, die mit Rindern zusammen gehalten werden, mit trivalenter Vaccine gegen Maul- und Klauen­seuche zu impfen,

§ 2

Die Impfungen sind nach Anweisung und unter Leitung des Veterinäramtes Montabaur durchzuführen. Die Kosten der Impfungen werden je zur Hälfte von der Tierseuchenkasse Rheinland - Pfalz und vom Land getragen,

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unterliegen den Strafbestimmungen der §§ 74 ff, des Vieh­seuchengesetzes,

Montabaur, den 5, Februar 1968

Stadtverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde Mangel Bürgermeister

STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN

Personenstandsfälle Monat Januar 1968

Geburten

Christine Intra, Montabaur

Barbara Maria Rost, Großholbach

Detlef Vogt, Montabaur

Martina Ursula Mielich, Bilkheim

Ulrich Hans-Josef Klaßmann, Oberelbert

Andrea Ehard, Eigendorf

Heike Hübinger, Montabaur

Solke Helene Breuer, Brandscheid

Mike Weppler, Horressen

Susanne Margarete Simon, Unkel/Rhein

Ralf Gilberg, Daubach, UWW,

Claudia Stracke, Wirges

Markus Bernhard Herz, Heiligenroth

Ute Görg, Leuterod

Gerlinde Czerwinski, Ettinghausen

Christine Süsanna Kexel, Heiligenroth

Frank Klescz, Westerburg

Rolf Langkavel, Stahlhofen/UWW,

Alexandra Mohr, Pottum/OWW,

Betinna Elke Greb, Montabaur/Andreas Wolf, Heiligenroth

Hagen Müller, Montabaur

Bernd Dahlem, Horressen

Michaela Elfi Brühl, Moschheim

Anette Elisabeth Görg, Salz/O WW,

Katrin Dolke, Reckenthal

Heirat

Josef Aloys Simon, Eitelborn und Elfriede Neuroth, Heiligen­roth

Sterbefälle

Wilhelm Josef Müller, Montabaur - 58 Jahre -

Melchior Rudolf Nöller, Niederahr - 61 Jahre -

Franz Fischer, Westerburg - 75 Jahre -

Daniel Kurt Mjlle, Niederahr - 3 Jahre -

Karl Dietz, Wirges - 74 Jahre -

Ludwig Reifenberg, Gackenbach - 61 Jahre -

Katharina Heinz geb, Metternich, Rothenbach - 83 Jahre -

Georg Wehmeier, Rennerod -65 Jahre -

Rudolf Heinrich Herda, Berzhahn - 73 Jahre -

Bertold Oskar Wollenhaupt, Niederelbert - 76 Jahre -

Ida Wilhelmine Peuke geb, Müller, Rothenbach - 93 Jahre -

Elisabetha Baldus, Hundsangen - 80 Jahre -

Helene Henkes geb, Göbel, Girod - 67 Jahre -

Juliane Kunz, Kölbingen - 1 3/4 Jahre -

Paul Franz Kalinowski, Westerburg - 74 Jahre -

Anna Maria Normann geb, Stahl, Horressen - 78 Jahre -

VERBANDS-und VEREINSMITTEILUNGEN

Tus Montabaur

PREUSMÄSKENBALL

Der diesjährige PreismaSkenball des TuS Montabaur findet am Sonnabend, den 17, Febr, 1968 - 20,11 Uhr im Kolping­haus statt, Se, Töllität Prinz Edgar I, in Moll und Dur mit seinem Gefolge sowie der Elferrat der "Heiterkeit" werden anwesend sein. Für die schönsten Masken bzw, Gruppen werden sechs'Geldpreise ausgesetzt. Außerdem wird eine Verlosung durchgeführt.

Es spielt die Kapelle "Die Finken",

Abteilung Tischtennis

Die 1, Tischtennismannschaft des TuS verlor das Meister­schaftsrückspiel der Bezirksliga Westerwald gegen den zur Zeit auf dem zweiten Tabellenplatz liegenden TuS Nassau knapp mit 4:7, Die Doppelkombination Klages/Klein scheint auf Grund verschiedener Spielanlagen nicht zu harmonieren, was durch zwei verlorene Spiele gegen Nassau bekräftigt wurde.

Am kommenden Freitag, dem 16,2,1968, tritt die "Erste" beim Tabellenführer TuS D'iez an, wo man an einer Nieder­lage ganz gewiß nicht vorbeikommen wird,

Stellv, Abteilungsleiter

Deutsches Rotes Kreuz

Am Freitag, dem 16, Februar 1968, nachmittags von 15.30 - 20, 00 Uhr findet in der Volksschule in Montabaur wieder ein Blutspendetermin des Deutschen Roten Kreuzes statt.

Briefmarken-Tauschabend

Der Februar Tauschabend findet Dienstag, den 20.2,1968 um 20. 00 Uhr im Vereinszimmer des Bahnhof-Hotels statt.

Abstellen von Lastkraftwagen

als Sond er nutzun g

Der Verwaltungsgerichtshof München hat mit Urteil vom 10, 5.1967 - Nr. 154 VIII 65 - (DVB1. 1967 S. 919) das Ab­stellen eines Lastkraftwagens soweit dieser sich normaler­weise außer Betrieb befindet auf einer Straße innerhalb einer Siedlung als mit dem Gemeingebrauch nicht verträglich bezeichnet, also Sondernutzung angenommen.

Aus den Gründen:

"Der Streit unter den Parteien bewegt sich demnach aus­schließlich um eine Benützung der W. -Straße außerhalb des Gemeingebrauchs, so daß die Frage, ob das Abstellen des Lastkraftwagens durch die Kl. auf der W. - Straße noch vom Begriff des Parkens im Sinne des § 16 StVO umfaßt wird und damit im Rahmen des verkehrsrechtlichen Gemeingebrauchs liegt, nicht zu prüfen ist. Im übrigen neigt der Senat in Übereinstimmung mit dem Erstgericht der Auffassung zu, daß auf Grund des vorliegenden Sachverhalts (abgeschlossenes, reines Wohngebiet mit Vermietung an Feriengäste) in dem Abstellen des 7-t-Lastkraftwagens auf der W. -Straße ein Gemeingebrauch, der sich nach Art, 14 Abs. 3 Satz 1 BayStrWI in den Grenzen der Gemeinverträglichkeit zu halten hat, nicht vorliegt. Der Senat könnte auch der Ansicht des BVerwG (Urteil v. 4.3.1966, DVBL, 66, 406), das schlecht­hin das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen zum Parken zählt, in dieser Allgemeinheit nicht beitreten.

Die Straßen sind dem Verkehr, nicht der Ausübung eines Ge­werbes gewidmet. Dient eine Verhaltensweise der Gewerbe­ausübung, dann ist zu prüfen, ob auch Teilnahme am Ver­kehr vorliegt. Beim fließenden Verkehr wird dies stets der Fall sein. Beim ruhenden Verkehr jedoch dann nicht mehr, wenn im Rahmen eines Gewerbebetriebs für eine Maßnahme nicht die öffentliche Straße, sondern ein gewerblicher Raum in Anspruch genommen zu werden pflegt. Dies aber ist hier gegeben, Lastkraftwagen werden, zumindest am Sitz