AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Schließung des Hallenbades an den Faschingstagen
Das Hallenbad der Stadt Montabaur bleibt am Fastnachts- Dienstag, dem 27. 2. 1968 ab 12.00 Uhr geschlossen.
Dafür ist das Bad am Rosenmontag, dem 26. 2.1968 ganztägig und am Dienstag vormittag, dem 27.2.1968, ausnahmsweise schon ab 7.00 Uhr für das Familienbad geöffnet. Montabaur, den 2. Februar 1968
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister
Rückblick auf das Stadtgeschehen
Die Städtefreundschaft Tonnerre-Montabaur beginnt sich zu entwickeln. Geplant ist in diesem Jahr eine Autorallye zwischen beiden Städten.
Im vergangenen Jahr ereigneten sich im Stadtgebiet 294 Unfälle. Dabei wurden acht Menschen getötet und 29 Verkehrsteilnehmer schwer, 64 leicht verletzt.
Noch in diesem Jahr soll mit dem Bau der Friedhofskapelle begonnen werden.
Am Schülerüberweg Fürstenweg-Werkstraße soll eine Ampelanlage aufgestellt werden.
Ab April wird man sich in Montabaur in einen! Abendlehrgang auf den Realschulabschluß vorbereiten können.
Es wurde eine Tauchsportgruppe gebildet.
Prinz Edgar I. in Moll und Dur regiert in den närrischen Tagen unsere Stadt.
Bürgermeister Mangels feierte seinen 40. Geburtstag.
Bebauungsplan
Die Stadt Montabaur hat für das Gebiet "In und auf der Bachei I" in den-Fluren 31, 47 und 48 einen Bebauungsplan aufgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: im Norden
von der Eschelbacher Straße bis zu dem östlichsten Punkt der städt. Parzelle Flur 31, Flurstück 5948 durch die nördliche Begrenzungslinie der Grundstücke Flur 31, Fluz stücke 95/4235, 5966, 4239,5968,4253,4254,4251,4252,4256,5949, 4255, 4257,4258 (Gemarkungsgrenze der Gemeinde Eschelbach); im Südwesten
von dem vorstehend erwähnten Eckpunkt aus entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur 31, Flurstück 4258 bis zu dem südlichsten Eckpunkt dieses Grundstückes. Von dort durch eine Verbindunglinie die städt. Wegparzelle Flur 31, Flurstück 5947 schneidend bis zu dem westlichsten Eckpunkt des Grundstückes Flur 31, Flurstück 5003. Von dort entlang der südwestlichen Begrenzung der Grundstücke Flur 31, Flurstücke 5003,5004,5005,5006,5007, 50.08,5009 ,'5010,5011,5012,5013,5014, 52/5015,
53/5015,5016, 5017,10/5018,11/5018 und 5019 bis zu dem südlichsten Eckpunkt dieses Grundstückes.
Von ' dort durch eine Verbindungslinie schneidend die städt. Wegeparzelle Flur 31, Flurstück 5945, das Grundstück Flur 31, Flurstück 4232 und die städt. Grabenparzelle Flur 31, Flurstück 5955 bis zu dem westlichsten Eckpunkt des Grundstücks Flur 31, Flurstück 4223 weiterverlaufend an der westlichen Begrenzung dieses Grundstückes bis zu dem südlichsten Eckpunkt desselben Grundstückes (Flur 31, Flurstück 4223); im Südosten
von dem vorstehend zuletzt erwähnten Eckpunkt aus entlang den südöstlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Flur 31, Flurstücke 4223 und 4222 bis zu dem östlichsten Eckpunkt des Grundstückes Flur 31, Flurstück 4222.
Von dort aus verläuft die Umgrenzung des Baugebietes weiter entlang der Humboldtstraße bis zur Mons-Tabor-Straße, von derselben überspringend auf die andere Seite der Humboldtstraße, weiterverlaufend in Richtung Humbachstraße, die Humbachstraße in ca, 20 m vor der Einmündung derselben
in die Humboldtstraße überquerend und in einem Bogen wieder zurück zur Humboldtstraße führend bis zum Schnittpunkt derselben mit der Grabenparzelle Flur 31, Flurstück 5964, an der südöstlichen Begrenzung dieses Flurstückes weiterverlaufend bis zu dem Schnittpunkt derselben mit der Eschelbacher Straße.
Der restliche Verlauf der Umgrenzung führt von diesem Punkt, an der südwestlichen Begrenzung der Eschelbacher Straße (Flur 22, Flurstück 5108/5) entlang in einer Länge von ca. 50 m in nördlicher Richtung bis sich an der Gemarkungsgrenze der Ring der BaugebietsUm- grenzung schließt;
N achtrag:
In dem Bereich zwischen den Flurstücken Flur 31,
Flurstück 4222 und Flur 31, Flurstück 5964 ist eine geometrisch eindeutige Beschreibung der Umgrenzung unmöglich. Es handelt sich hier um den Bereich der Humboldtstraße (die auf jeder Seite ca. 2,00 m verbreitert werden soll), mit den Einmündungen in die Humbach »• und die Mons-Tabor-Straße. Die betroffenen Grundstücke werden deshalb nachstehend aufgeführt: Flur 48, Flurstücke 20, 21/1; Flur 47, Flurstücke 36, 35, 34,33;
Der Entwurf dieses Planes nebst Begründung liegt gern.
§ 2 Abs. 6 des BBauG vom 23. 6.1960 'BGBl. I S. 341) in der Zeit vom
21. Februar 1968 bis 21. März 1968 jeweils von montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Einsicht im Rathaus, Zimmer 19 ( Bauverwaltung) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Montabaur, den 1. Februar 1968
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister
D ie Montabaurer Höhe
Aus de m"Wafiderführer durch den Naturpark Nassau"
Im vergangenen Jahr gab der Zweckverband Naturpark Nassau, Montabaur, einen handlichen Wanderführer heraus, dessen Text von Dr. W. Kühnei, Bad Ems, stammt und der von Dieter Weyers, Eigendorf, illustriert wurde.
Neben allgemeinen Kapiteln und einem Verzeichnis der Bau- Kultur- und Naturdenkmäler im Naturpark behandelt er die einzelnen Wanderbezirke.
Die für Montabaur wesentlichen Wandervorschläge im Gebiet der Montabaurer Höhe seien hier wiedergegeben:
" Am Rande der Autobahn zwischen Höhr-Grenzhausen und Montabaur und der B 49 liegt gleich der größte Wanderbezirk des Naturparks, die 34 qkm große Montabaurer Höhe, die außer von den beiden Städten auch von den rings um den Wald liegenden Orten Horressen, Eigendorf, Dernbach, Wirges, Baumbach, Hilgert, Höhr-Grenzhausen, Hillscheid und Neuhäusel schnell zu erreichen ist.
Der ganze Bezirk ist ein zusammenhängender Forst, der mit Laub-, Misch- und Nadelwald, mit Berg und Tal und einigen markanten Erhebungen dieses Quarzitrückens außerordentlich abwechslungsreich ist.
Koppel 540 m, Alarmstange 546 m, Lippersberg 535 m, Biebrichskopf 454 m sind die markantesten Höhen in diesem großen, wildreichen Wald.
Ein über 37 m hoher Aussichtsturm auf dem Koppel ist 1966 fertiggestellt worden und beliebtes Ziel und Mittelpunkt des Montabaurer Waldes, der von den rings um den Wanderbezirk liegenden Parkplätzen erwandert werden muß.
Am Dorf- und Waldrand von Horressen, westlich Montabaur, liegt der erste Parkplatz. Eine Orientierungstafel gibt über die Rundwanderwege genaue Auskunft und zeigt die Markierungen und die Weite des Weges an.
Der Weg von hier bis zum Koppel braucht bei 4,5 lern 1 1/2 Stunden, die kürzeren Wege am Waldrand mit einem
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