egenstand:
Gefunden am:
Damen-Strickjacke
Sommer 1967
Kinder -Strickjacke
Sommer 1967
Paar Damen-Handschuhe
3.12.1967
Paar Herren-Handschuhe
Nov. 1967
Brille mit Etui
4.12.1967
Tasche m. Turnschuhen
6.12.1967
Damen -Handtasche
2.12.1967
Paar Damen-Handschuhe
12.12.1967
Paar Damen-Handschuhe
12.12.1967
Damen -Stockschirm
16.12.1967
Herren-Knirps
16.12.1967
Damen-Ring
18.12.1967
Damen -Webpelz -Mütze
22.12.1967
Paar Damen-Handschuhe
27.12.1967
Paar Damen-Handschuhe
23.12.1967
Damen -Armbanduhr
29.12.1967
Tüte m. Kinder-Pullover
29.12.1967
Damen-Tuch
24.12.1967 '
Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstr. 32, in den Dienststunden zwischen 8.00 und 12.00 Uhr melden.
gez. Rombach
HÄTTEN SIE ES RICHTIG GEMACHT?
Kleiner Verkehrsquiz - ein jeder sollte da
mitmachen
Jahre liegen zwischen dem Fahrschulbesuch und heute. In dieser langen Zeit hat sich im Verkehrsrecht manches geändert. Wissen Sie noch genau so gut Bescheid wie damals? Unser Verkehrsquiz bietet die Gelegenheit, sich selbst zu prüfen. -
1 Enthalten die Verkehrsgesetze Bestimmungen über das Ausüben von Wintersport auf öffentlichen Straßen, beispielsweise von Skilaufen und Rodeln?
a) Ja;
b) ja, aber nur für Straßen in geschlossenen Ortschaften;
c) nein;
d) nein, doch bestehen irgendwelche Vorschriften in Form von Erlassen oder ähnlichem.
2. Dürfen Fahrräder auch auf dem Gehweg geschoben werden ?
a) ja;
b) nein;
c) nur wenn sie nicht stören.
3. Eine Mutter schiebt ihren Kinderwagen auf der Fahrbahn einer Einbahnstraße in falscher Richtung. Ist das verboten?
a) Ja;
b) Nur wenn Straßenbahnlinien verkehren;
c) nein.
4. Fußgänger erschrecken oft vor herannahenden Autos, weil sie nicht wissen, ob der Fahrer bremst. Den Fußgängern wäre geholfen, wenn die Fahrzeuge auch vorn Bremsleuchten trügen. Sind solche Leuchten erlaubt?
a) Ja;
b) nein.
5. Befindet sich ein Fahrzeug mit vereisten Scheiben in vorschriftsmäßigem Zustand?
a) Ja;
b) nur wenn es sich um beheizbare Scheiben handelt;
c) nein.
6. Auf der Überholspur der Autobahn fahrende Wagen bleiben links, obwohl sie ein schnelleres Fahrzeug überholen will und obwohl die rechte Fahrspur frei ist. Darf der Fahrer des schnelleren Wagens ebenfalls links bleiben, bis ihm Platz gemacht wird?
a)
b) höchstens auf eine Strecke von 400 - 500 m;
c) nein.
Und so ist es richtig;
1. b) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das sport-
mäßige Skilaufen und Rodeln auf öffentlichen Straßen verboten (§ 44 StVO). Unter "sportmäßig" ist jedes Skilaufen und Rodeln zu verstehen, das nicht wirtschaftlichen, beruflichen oder dienstlichen Zwecken dient. So ist es einem Einödbe- 1 wohner, der in das nächstgelegene Dorf auf Skiern fährt, gestattet, auch innerhalb der Ortschaft die Skier zu benutzen. Besondere Straßen können im Wege der Ausnahmegenehmigung vorübergehend zum Rodeln freigegeben werden. (Parigger, "StVO")
2. c) Kinderwagen und Krankenfahrstühle dürfen auf
dem Gehweg geschoben werden; gleiches gilt für Fahrräder und andere' Fahrzeuge von nicht mehr als ein Meter Breite, wenn dadurch andere Fußgänger nicht behindert werden (§ 37, StVO).
3. a) Auf der Fahrbahn von Einbahnstraßen dürfen Fuß
gänger nicht gegen die für den Fährverkehr vor - geschriebene Richtung gehen, wenn sie in geschlossenen Abteilungen marschieren oder Fahrräder oder andere Fahrzeuge mitführen (§ 37, 6 StVO).
4. b) Dem Anbringen von Bremsleuchten oder Sonder-
leuchten an der Vorderseite der Kraftfahrzeuge smht entgegen:
1. daß eine Vermehrung der Lichtzeichen im Verkehr grundsätzlich unerwünscht ist
2. daß die Beobachtung weiterer Signalleuchten von der Beobachtung der Fahrbahn ablenken kann,
3. daß nach dem Genfer Abkommen über internationalen Straßenverkehr vom 19.9.1949 kein Fahrzeug nach vorn rotes Licht zeigen darf,
4. daß das Aufleuchten des Bremslichtes an der Vorderseite zu Irrtümern führen kann; es könnte zum Beispiel von anderen Verkehrsteilnehmern dahin aufgefaßt werden, daß Kraftfahrzeug werde anhalten, während der Fahrzeugführer nur die Geschwindigkeit (zum Beispiel vor einer Kreuzung) verringern wollte oder tatsächlich das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum Halten bringt.
In diesem Zusammenhang wird auf § 49a, 1 StVO hingewiesen, wonach an Kraftfahrzeugen und ih- .j:en Anhängern nur die vor geschriebenen und die für zulässig erklärten Beleuchtungseinrichtungen angebracht sein dürfen; Bremsleuchten oder Sonder- leuchten an der Vorderseite von Kraftfahrzeugen sind weder vorgeschrieben, noch für zulässig erklärt (Merkblatt 28 C des Bundesministers für Verkehr)
5. c) Der Begriff "vorschriftsmäßiger Zustand" ist weit
auszulegen. Damit ist nicht ein Zustand gemeint, der bestimmten Einzelvorschriften der StVZO entspricht. Ein Kraftfahrzeug, dessen Scheiben derart vereist sind, daß eine ausreichende Sicht weder nach vorn, noch nach beiden Seiten möglich ist, befindet sich daher nicht in einem vorschriftsmäßigen Zustand (OLG Celle, 1 Ss 214/60).
6. a) Auf den Autobahnen darf nur derjenige Kraftfah
rer links fahren, der Fahrzeuge auf dem rechten Fahrbahnstreifen überholen will. Er darf auch dann die linke Fahrbahnseite weiter benutzen, wenn andere Verkehrsteilnehmer vor ihm links fahren , die mangels eigener Überholabsicht verpflichtet waren, auf die Normalspur zurückzukehren. Er selbst braucht dabei von hinten herankommende Fahrzeuge, die gleichfalls überholen wollen, nicht vorzulassen (OLG Köln in VRS 1965, ßd. 28, 287).

