alten schönen Weihnachtslieder.
Hochamt: Der Chor singt eine neue Messe, und zwar:
Missa St. Josephi von Joh. Christoph Pez (1664 - 1716)
für gemischt. Chor, Streicher u. Orgel. Ferner das Transeamus
von Schnabel und ein Tantum ergo von Wolfgang A. Mozart.
2. Feiertag: Alte und neue Weihnachtslieder im Wechsel zwischen Gemeinde und Chor.
ADVENIAT:
Die Adveniatkollekte des vergangenen Jahres hat den erfreulichen und lobenswerten Betrag von 22. 260, -- DM gebracht. Dürfen wir wieder mit demselben Betrag rechnen?
Du weißt sicher noch, was Du im vorigen Jahr gegeben hast. Bist Du deshalb ärmer geworden ? Laß alle Menschen Deine Güte erfahren! Der Herr ist nahe.
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Lutherkirche: 10. 30 Uhr Gottesdienst
Freitag, den 29.12.1967
15.00*- 17.00 Uhr Kindergottesdienst-Nachmittag Sonntag, den 31.12,1967 - Silvester - Pauluskirche: 9. 00 Uhr Taufgottesdienst
17.30 Uhr Gottesdienst Lutherkirche: 19. 00 Uhr Gottesdienst
Montag, den 1.1.1968 - Neujahr -
Lutherkirche: 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Pauluskirche: 10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Donnerstag, den 4.1.1968
20.00 Uhr Bibelstunde der landeskirchlichen Gemeinschaft Sonnabend, den 6.1.1968
8. 30 Uhr Ausflug der Jugend ab Gemeindehaus
ACHTUNG! ACHTUNG! GOTTESDIENST ÄNDERUNG:
Sonntag, den 24.12.1967, Heiliger Abend:
keine Abendmesse um 18.15 Uhr Sonntag, den 31.12.1967, Silvester:
Jahresschlußandacht um 17.00 Uhr. Anschließend daran die Abendmesse.
Ob die Abendmesse zugleich als Gottesdienst für den Neujahrstag gilt, wird bei der kirchlichen Vermeidung noch bekanntgegeben.
GOTTESDIENST AN DEN FEIERTAGEN:
A. Beichtgelegenheit Pfarrkirche Montabaur Freitag, den 22.12.1967:
10.00 - 12.00, 15.00 - 19.00 und ab 20.30 Uhr Samstag, den 23.12.1967:
10.00 - 12.00, 14.00 Sakristei, 15.00 - 19.00 und ab 20. 30 Uhr.
Sonntag, Heiliger Abend:
15.00 - 19. 00 Uhr.
Eschelbach Filialkirche Donnerstag: 18. 00 Uhr für die Kinder
20.15 Uhr für Erwachsene Zu beiden Zeiten Pfarrer und Kaplan Bladernheim Filialkirche Dienstag: Vor und nach der Abendmesse
Reckenthal Filialkirche Freitag: Vor und nach der Hl. Messe
Wirzenborn Filialkirche Freitag: A.h 20. 00 Uhr
B. GOTTESDIENSTE
Filialkapellen:
Eschelbach:
Bladernheim:
Wirzenborn:
Reckenthal:
An den Feiertagen und immer sonntags um 9. 00 Uhr.
1. Feiertag Mitternachtsmette. Sonst kein Gottesdienst
1. Feiertag 8.00 Uhr Hochamt.
An allen anderen Sonn- u. Feiertagen 9.15 Uhr Hochamt
2. Feiertag 10. 30 Uhr Hl. Messe. •
Ev. Gemeinde Montabaur.
Wochenplan für die Zeit v. 24.12. - 6.1.1968
Sonntag, d. 24.12. - Heiligabend - Pauluskirche: 16.00 Uhr Christvesper
23. 00 Uhr Christmette
Lutherkirche: 17.30 Uhr Christvesper
1. Feiertag, den 25.12.1967
Pauluskirche: 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
im Anschluß; Kirchenbus 10. 30 Uhr Kindergottesdienst Lutherkirche; 9. 30 Uhr Kindergottesdienst
10,30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im Anschluß; Kirchenbus
2. Feiertag, den 26.12.1967
Pauluskirche: 9. 00 Uhr Gottesdienst
AMTLI CHE BEKANNTMACHUNGEN
Prüfungspflicht.
der Wirtschaftsbetriebe.
Aufgrund des § 12 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. 3.1933 (RGBl. I, S. 180) hat dib mit der Prüfung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur beauftragte ''Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Koblenz" das Ergebnis ihrer Prüfung zum 31,12.1966 wie folgt festgestellt:
"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß den gesetzlichen Vorschriften.
Im übrigen leiden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes unter der mangelnden Wasserkontrolle".
Montabaur, den 14. Dezember 1967
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels Bürgermeister
Stadtratsitzung.. ,
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 1967 unter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG vom 23.6. 1960 (BGBl. I S. 341) und auf § 7 (4) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30.11.1961 festgestellt, daß die Straße Auf dem Kalk im Baugebiet "Auf dem Kalk II " endgültig fertiggestellt ist.
Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter eines der durch vorgenannte Erschließungsanlage erschlossenen Grundstückes ist.
Montabaur, den 14. Dezember 1967
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels Bürgermeister
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 1967 aufgrund des § 127 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes vom 23. 6» 1960 in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs- anlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30-, 11.1961 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil - Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil ~ Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -:
Rheinstraße:
Philipp-Gehling-
Straße:
Wiedstraße:
Beleuchtungsanlagen,
Zeitpunkt der Fertigstellung: !. 7.1967
Beleuchtungsanlagen
Zeitpunkt der Fertigstellung: 15.7.1967
Beleuchtungsanlagen,
Zeitpunkt der Fertigstellung: 1.11.1967
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