Ausgabe 
22.12.1967
 
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alten schönen Weihnachtslieder.

Hochamt: Der Chor singt eine neue Messe, und zwar:

Missa St. Josephi von Joh. Christoph Pez (1664 - 1716)

für gemischt. Chor, Streicher u. Orgel. Ferner das Transeamus

von Schnabel und ein Tantum ergo von Wolfgang A. Mozart.

2. Feiertag: Alte und neue Weihnachtslieder im Wechsel zwischen Gemeinde und Chor.

ADVENIAT:

Die Adveniatkollekte des vergangenen Jahres hat den er­freulichen und lobenswerten Betrag von 22. 260, -- DM ge­bracht. Dürfen wir wieder mit demselben Betrag rechnen?

Du weißt sicher noch, was Du im vorigen Jahr gegeben hast. Bist Du deshalb ärmer geworden ? Laß alle Menschen Deine Güte erfahren! Der Herr ist nahe.

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Lutherkirche: 10. 30 Uhr Gottesdienst

Freitag, den 29.12.1967

15.00*- 17.00 Uhr Kindergottesdienst-Nachmittag Sonntag, den 31.12,1967 - Silvester - Pauluskirche: 9. 00 Uhr Taufgottesdienst

17.30 Uhr Gottesdienst Lutherkirche: 19. 00 Uhr Gottesdienst

Montag, den 1.1.1968 - Neujahr -

Lutherkirche: 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

Pauluskirche: 10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

Donnerstag, den 4.1.1968

20.00 Uhr Bibelstunde der landeskirchlichen Gemeinschaft Sonnabend, den 6.1.1968

8. 30 Uhr Ausflug der Jugend ab Gemeindehaus

ACHTUNG! ACHTUNG! GOTTESDIENST ÄNDERUNG:

Sonntag, den 24.12.1967, Heiliger Abend:

keine Abendmesse um 18.15 Uhr Sonntag, den 31.12.1967, Silvester:

Jahresschlußandacht um 17.00 Uhr. Anschließend daran die Abendmesse.

Ob die Abendmesse zugleich als Gottesdienst für den Neu­jahrstag gilt, wird bei der kirchlichen Vermeidung noch be­kanntgegeben.

GOTTESDIENST AN DEN FEIERTAGEN:

A. Beichtgelegenheit Pfarrkirche Montabaur Freitag, den 22.12.1967:

10.00 - 12.00, 15.00 - 19.00 und ab 20.30 Uhr Samstag, den 23.12.1967:

10.00 - 12.00, 14.00 Sakristei, 15.00 - 19.00 und ab 20. 30 Uhr.

Sonntag, Heiliger Abend:

15.00 - 19. 00 Uhr.

Eschelbach Filialkirche Donnerstag: 18. 00 Uhr für die Kinder

20.15 Uhr für Erwachsene Zu beiden Zeiten Pfarrer und Kaplan Bladernheim Filialkirche Dienstag: Vor und nach der Abendmesse

Reckenthal Filialkirche Freitag: Vor und nach der Hl. Messe

Wirzenborn Filialkirche Freitag: A.h 20. 00 Uhr

B. GOTTESDIENSTE

Filialkapellen:

Eschelbach:

Bladernheim:

Wirzenborn:

Reckenthal:

An den Feiertagen und immer sonntags um 9. 00 Uhr.

1. Feiertag Mitternachtsmette. Sonst kein Gottesdienst

1. Feiertag 8.00 Uhr Hochamt.

An allen anderen Sonn- u. Feiertagen 9.15 Uhr Hochamt

2. Feiertag 10. 30 Uhr Hl. Messe.

Ev. Gemeinde Montabaur.

Wochenplan für die Zeit v. 24.12. - 6.1.1968

Sonntag, d. 24.12. - Heiligabend - Pauluskirche: 16.00 Uhr Christvesper

23. 00 Uhr Christmette

Lutherkirche: 17.30 Uhr Christvesper

1. Feiertag, den 25.12.1967

Pauluskirche: 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

im Anschluß; Kirchenbus 10. 30 Uhr Kindergottesdienst Lutherkirche; 9. 30 Uhr Kindergottesdienst

10,30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im Anschluß; Kirchenbus

2. Feiertag, den 26.12.1967

Pauluskirche: 9. 00 Uhr Gottesdienst

AMTLI CHE BEKANNTMACHUNGEN

Prüfungspflicht.

der Wirtschaftsbetriebe.

Aufgrund des § 12 der Verordnung zur Durchführung der Vor­schriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. 3.1933 (RGBl. I, S. 180) hat dib mit der Prüfung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur beauftragte ''Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschafts­prüfungsgesellschaft Koblenz" das Ergebnis ihrer Prüfung zum 31,12.1966 wie folgt festgestellt:

"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unter­lagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresab­schluß den gesetzlichen Vorschriften.

Im übrigen leiden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Be­triebes unter der mangelnden Wasserkontrolle".

Montabaur, den 14. Dezember 1967

Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels Bürgermeister

Stadtratsitzung.. ,

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 1967 unter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG vom 23.6. 1960 (BGBl. I S. 341) und auf § 7 (4) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30.11.1961 festgestellt, daß die Straße Auf dem Kalk im Baugebiet "Auf dem Kalk II " endgültig fertiggestellt ist.

Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Zu­stellung des Beitragsbescheides Eigentümer bzw. Erbbau­berechtigter eines der durch vorgenannte Erschließungsanlage erschlossenen Grundstückes ist.

Montabaur, den 14. Dezember 1967

Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels Bürgermeister

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 1967 aufgrund des § 127 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes vom 23. 6» 1960 in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs- anlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30-, 11.1961 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil - Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Auf­wand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil ~ Er­schließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -:

Rheinstraße:

Philipp-Gehling-

Straße:

Wiedstraße:

Beleuchtungsanlagen,

Zeitpunkt der Fertigstellung: !. 7.1967

Beleuchtungsanlagen

Zeitpunkt der Fertigstellung: 15.7.1967

Beleuchtungsanlagen,

Zeitpunkt der Fertigstellung: 1.11.1967

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