Ausgabe 
15.12.1967
 
Einzelbild herunterladen

Freitag, v. 15. 00 - 19. 00 Uhr u. nach 20.30 Uhr Samstag, 23.12. v. 10. 00 - 12. 00 Uhr v. 15. 00 - 19. 00 Uhr und nach 20.30 Uhr

14. 00 Uhr für Schwerhörige in der Sakristei Sonntag 24.12. v. 15.00 - 19. 00 Uhr

Am Dienstag soll ab 14. 00 Uhr noch einmal die Kirche vor Weihnachten geputzt werden. Wir bitten unsere Frauen um ihre Mithilfe.

NACHTRAG ZU DEN STANDESAMTLICHEN NACHRICHTEN GGblll*tC 11

Bärbel Schöw, Neustadt, OWW.

Gabriele Dub, Kadenbach

Frank Sturm, Eschelbach

Martina Rita Jahnel. Meudt

Susanne Wibbeling, Ransbach

Anja Eveline Cieslik, Untershausen

Sibylle Becker, Meudt

Heike Blum, Montabaur

Erik Wilhelm Walter, Heiligenroth

Betina Maria Hommrich, Meudt

Burkhard Schmitz, Brückrachdorf

Yvonne Maria Ferdinand, Großholbach

Heide Geyersbach, Pottum

Kerstin Schmitter, Staudt

Guido Hein Willi Molls, Montabaur

Oliver Reiner Teetz, Montabaur

Dirk Wilhelm Hild, Goldhausen

Barbara Amanda Jung, Horbach

Martin Quirrobach, Siershahn

Margarethe Irene Fasel, Eisen.

Ulrike Agnes Bellessem, Neuhäusel

Katja Pastor, Dernbach

Susanne Gabriele Mutschler. Montabaur

Heike Marianne Schuth, Dahlen

Uwe Andreas Grieger, Oberhaid

Gabriele Weilberg, Breitenau

Maria Elisabeth Aller, Selters

Franz Josef Kurtenacker, Kleinholbach

Yvonne Christiane Solbach, Mähren/OWW.

Dominik Wilhelm Falkner, Urbach b. Koblenz Katja Brigitte Dreczkowski, Ebernhahn Alexandra Ursula Quirmbach, Niederahr Andreas. Pohl, Montabaur Klaus Hübinger, Montabaur

Evgl. Kirchengemeinde Montabaur . . . .

Wochenplan für die Woche v. 17.12. 23.12.67

Sonntag, d. 17.12.

Pauluskirche:

9. 00 Uhr Gottesdienst

10.30 Uhr Kindergottesdienst Lutherkirche:

9.30 Uhr Kindergottesdienst

10.30 Uhr Gottesdienst Montag, d. 18.12.

20. 00 Uhr Kirchenchor 20. 00 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung Dienstag, d. 19.12,

14.45 Uhr Konfirmandenunterricht 20. 00 Uhr Kirchenvorstand Donnerstag, d. 21.12.

20. 00 Uhr Bibelstunde der landeskirchl. Gemeinschaft

KLEINANZEIGEN

BRIN GEN

GROSSEN

ERFOLG!

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bundesseuchengesetz «, . . . . . . . .

Völlzug des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012)

Das Ministerium des Innern hat durch Anordnung vom 22.

März 1966 (Staatsanzeiger 1966 Nr. 15 Seite 11) aufgrund des § 18 Abs. 2 Satz 1 des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 bestimmt, daß Personen, die

a) in Molkereien, Rahmstationen und Sammelstellen mit der Behandlung und Bearbeitung der Milch, mit der Her­stellung, dem Ausformen und Abpacken von Butter und

Käse und andererrMilcherzeugnissen sowie in Betrieben des Milch- und Lebensmittelhandels mit dem Inverkehrbringen von Milch oder von Milcherzeugnissen in loser Form,

b) mit der gewerbsmäßigen Herstellung oder Behandlung von Speiseeis oder mit dem Inverkehrbringen von Speiseeis in loser Form,

c) fhit der gewerbsmäßigen Gewinnung, Bearbeitung oder Verarbeitung von Fleisch oder Fleischerzeugnissen oder mit dem Inverkehrbringen dieser Lebensmittel in loser Form,

d) in Küchen von Gaststätten, Speisewirtschaften, Beherberg- ungsbetriabea Kantinen, Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung mit der Zubereitung von Speisen oder Getränken.

e) in Wasserversorgungsanlagen mit der Gewinnung, Auf­bereitung oder Verteilung von Trinkwasser

beschäftigt werden oder selbst eine solche Tätigkeit ausüben, in jedem Kalenderjahr bis zu dessen Ablauf in einer Wieder- holungsuntersuchung darauf zu überprüfen sind, ob Hinderungs­gründe nach § 17 Bundesseuchengesetz vorliegen. Die betreffende; Personen können sich den Wiederholungsuntersuchungen j

entweder beim Gesundheitsamt oder einem vom Ministerium des Innern hierzu zugelassenen Arzt (die Anschriften der .

Ärzte können beim Gesundheitsamt Montabaur erfragt werden.) unterziehen.

Wer sich der Wiederholungsuntersuchung beim Gesundheits- j

amt in Montabaur, Tiergartenstraße 3, unterziehen möchte^ hat hierzu im Jahre 1968 jeden Dienstag von 8. 00 - 12. 00 Uhr und von 14. 00 - 16. 00 Uhr die Gelegenheit. Untersuchungspflichtige, die sich bis zum Ablauf des Jahres 1968 einer Wiederholungsuntersuchung nicht unterziehen, dürfen ihre Tätigkeit nicht weiter ausüben. Wer sie weiter­beschäftigt oder wer als Unternehmer selbst eine der unter vorstehenden Buchstaben a) - e) bezeichnete Tätigkeit weiter ausübt, obwohl er sich innerhalb des Jahres 1968 keiner Untersuchung nach § 18 Bundesseuchengesetz unter­zogen hat, kann mit einer Geldbuße bis zu 5. 000 DM belegt werden.

Montabaur, den 12.12.1967 Stadtverwaltung Montabau,

als Ortspolizeibehörde Bürgermeister

Realschulabschluß .............

durch das Kr e i s. V o lk s b i ld un g sw e r k :

Neue Möglichkeit im Zweiten Bildungsweg.

Kreis-Volksbildungswerk Unterwesterwald bereitet im Rahmen eines Abendlehrganges auf die Aufnahme in ein Kolleg und auf den Realschulabschluß vor.

Nachdem der Kreisausschuß die Mittel zur Durchführung eines Vorbereitungskurses für die Aufnahme in ein Köleg bereit­gestellt hat, beabsichtigt das Kreis-Volksbildurigswerk Unterwesterwald, Ende Januar 1968 einen Abend-Lehrgang zu diesem Zweck und zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Erlangung des Abschlußzeugnisses <?iner Realschule zu eröffnen.

Es will mit dieser Einrichtung dem wachsenden Bedürfnis der berufstätigen Jugend und der Erwachsenen nach weiter­führender Bildung mit erhöhten Berechtigungen Rechnung tragen.

In vie nisses und d Zahl Verke Techr Laufb Der v auf di Realsc Ende i eintre gehal' Kölle j schulr Der U Woch< endet Deutsi künde Bilder Vorau gang : Klasse schluC Die T DM. J bezah absol\ zurüd Das K bei de H erra­te ilun melde 02602,

POS

beim An dei sind b schalt Der Sc bereit

KE*

Ein kl Frager

1. W1 Namei

2. Wie Stadiv

3.

DÖR

Die 1( des W; als eir Monta tätig i (Horre abgefr insbesi Mit de Horre s

Das zv ge leger überwi landes

2/205