Gratislos ausgehändigt.
Die Verlosung findet Anfang Januar 1968 öffentlich unter notarieller Aufsicht statt und wird vom Bürger- u, Gewerbeverein e„ V. Montabaur durchgeführt,,
Tag und Ort der Verlosung werden rechtzeitig in der Wester - wälder-Zeitung (Rheinzeitung) und im Amtsblatt der Stadt Montabaur bekanntgegeben,, Die Veröffentlichung der Gewinnnummern erfolgt ebenfalls in den genannten Zeitungen,
Die Gewinner erhalten Geldpreise im Werte von 1 000, -- DM / 500, -- DM / 250, -- DM / 125, -- DM u. 50, -- DM, Außerdem werden 3 Sparbücher im Werte von je 100 DM und eine Anzahl von Sachpreisen ausgelost,
Landesbühneninformation.
zu "Philemon und Baukis" von Leopold Ahlsen Am Freitag, 1, Dezember 1967 - 20, 00 Uhr, bringt die Landesbühne in Montabaur, Festsaäl der Jos, Kehrein-Schule Leopold Ahlsens großes Schauspiel "Philemon und Baukis" groß von der Aussage her: dem Aufruf zur Menschlichkeit auch und gerade im Kriege - groß auch durch die künstlerische Ausführung, fern allen Pathos, dafür aber durchwirkt mit derbem, urwüchsigem Humor, erfüllt von einer mitreißenden Spannung, und einer echten Tragik zwischen Menschen, die alle auf ihre Art recht haben.
Die.alte Sage von dem gastfreundlichen Ehepaar Philemon und Baukis, benutzt Ahlsen als thematische Grundlage für eine Handlung, die während des Krieges im besetzten Griechenland spielt.
Ein altes Ehepaar, Nikolaos und Marulja haben sich vierzig Jahre lang redlich zusammengerauft, gehänselt und manchmal auch geprügelt, doch beide wissen, was sie aneinander haben. Und beiden ist die Gastfreundschaft heilig. Im Stall haben sie einen Verschlag, da verstecken sie verfolgte Menschen, meist die eigenen Partisanen, aber als drei feindlichen Soldaten sich zu ihnen flüchten, versagen sie auch ihnen die Gastfreundschaft nicht, und sie verraten sie auch nicht, als die eigenen Partisanen sie bedrängen. Durch diese menschliche Haltung laden sie Schuld auf sich, Dorfbewohner werden als Geiseln gefangengenommen und erschossen, die vielleicht hätten gewarnt werden können, wenn die versteckten Soldaten rechtzeitig verhört worden wären.
Die beiden Alten müssen sterben. Daß heißt eigentlich nur Nikolaos, aber Marulja, die allein nicht weiterleben will, zwingt die Partisanen, auch sie zu töten, indem sie ihnen androht, dem Feinde ihre Verstecke zu verraten. In einem grotesk - komischen Zug schreiten die beiden Alten betrunken und fröhlich, Hand in Hand, ihrem Tode zu.
Anhand dieses Einzelbeispieles strebt Ahlsen das Allgemeingültige an; ohne zu predigen errichtet er das Hohelied der Menschlichkeit inmitten einer verhetzten Umwelt,
Das Stück wurde eines der größten Theatererfolge der deutschen Nachkriegsdramatik,
Für die Hörspielfassung dieses Dramas erhifelt Ahlsen den Hörspielpreis der Kriegsblinden und den Gerhart Hauptmann- Preis der Stadt Berlin verliehen,
I& der Inszenierung von Herbert G, Doberauer spielen Maria Kutschera und Arthur Kermes die beiden Titelrollen, Kartenvorverkauf: Städt, Verkehrsamt Rathaus , Zimmer 8 Tel, 644
SO ENTSCHIEDEN DIE GERICHTE
Trunkenheitsfahrt..
Der Kraftfahrer, der während des Alkoholgenusses noch nicht die Absicht hatte, anschließend ein Kraftfahrzeug zu fahren, aber fahrlässig nicht bedacht hat, er werden sich im Zustand erheblicher alkoholbedingter Enthemmungen möglicherweise doch entschließen zu fahren, und das auch tut, kann sich nicht darauf berufen, daß er bei der Fahrt nicht mehr voll zurechnungsfähig war,
OLG Köln, Ss 512/66,
Fahren ohne Führerschein .........
Ein Kraftfahrzeug führt nicht nur, wer es unter Verwendung der Motorkraft fährt, sondern auch, wer es unter bestimmungsgemäßer Benutzung seiner mechanischen Einrichtungen, z„ B, des Lenkrades, fortbewegt und sich dabei schieben läßt. Er muß also auch hierzu im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein,
OLG Hamburg, 1 Ss 149/66,
Das Rechtsfahrgebot.
Das Rechtsfahrgebot gilt nur, soweit nicht besondere Umstände seiner Einhaltung entgegenstehen. Auf sehr schmaler Straße darf der Kraftfahrer, um nach rechts einen Sicherheitsabstand einhalten zu können, auch die linke Straßenseite mitbenutzen. Bei einer Straßenbreite von 3, 50 m und einer Fahrzeugbreite von 1, 57 m kann deshalb auf der Straßenmitte mit einem Sicherheitsabstand von etwa 1 m nach links und rechts gefahren werden,
OLG Hamm, 2 Ss 400/67,
Trunkener Beifahrer.. .
Der Kraftfahrer, der mit einem trunkenen und schlafenden Mitfahrer auf dem Beifahrersitz fährt, ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben, kann sich nicht damit entschuldigen, daß er durch den trunkenen Beifahrer in unabwendbarer Weise behindert worden sei,
OLG Köln, Ss 382/66,
Aufhebung des Almosenhofes . ..
in Montabaur 1783 . .. .
von Kaplan Becker ..
Zwischen "Thewalts Eck" und dem Brandweiher oder, wie es früher hieß, auf dem Pfaffehacker vor dem Peterstor unter dem Lohmüller-Weiher stand einst der sogenannte Almosenhof, ein großes Wohnhaus mit Scheune, Stall, Schuppen und einem kleinen Anbau. Zu demselben gehörten Ländereien in der Montabaurer Gemarkung. Er war ein Institut christlicher Nächstenliebe,
Seine Aufgabe bestand darin, arme Reisende und Kranke, "worunter jedoch niemals Landstreicher geduldet wurden", aufzunehmen und armen Verstorbenen, "so gar nichts haben", den Sarg zu besorgen. Aus frommen Stiftungen, die er in Ländereien und in Schuldverschreibungen anlegte, hatte er hierzu die Mittel.
Außerdem waren nach und nach Renten von zusammen jährlich 12 Malter Korn gestiftet worden. Dazu wurden jährlich aus den Zinsen der Hofkapitalien 4 Malter hinzugekauft, und diese 16 Malter wurden an bestimmten Tagen unter die Armen aus der Stadt und an die aus den umliegenden Dörfern an diesen Tagen in der Stadt erschienenen Armen verteilt. Je nach dem Ertrag konnten auch noch weitere Zuwendungen gemacht werden. So erhielt meist der jeweilige Pfarrer 9 Taler zum Austeilen an Arme, ein Professor der Lateinschule jährlich 50 Taler Zuschuß zu seinem Gehalt und ebenfalls der Lehrer der Trivialschule 1 Taler. Über die Stiftung des Almosenhofes ist nichts Sicheres., bekannt. Hofrat Linz schreibt 1786, der Hof solle aus der Zeit der Kreuzzüge stammen und damals zur Beherbergung und Verpflegung der Kreuzfahrer verpflichtet gewesen sein.
Der Stadtrat schreibt 1782 an den Kurfürsten, er glaübe, den Almosenhof habe der frühere Stadtrat nach und nach zustande gebracht und "seien viele Guttäter bei Errichtung ihrer Testamente zur Vermehrung dieses Almosen-Instituts bewogen worden”.
Das AMTL, BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenprelsllste Nr. 2 v. 1. Jan. 1864. Herausgeber und Chefredakteur: Hans Schmid. Verlagsleitung Ignaz Kurz. Redaktion: Wolfgang Blalek. Anzeigenleitung: Gerald Bölling, Helmut Wagner. Druckerei- und Versandleitung: Robert Loth, Walter Stutz. Werbe, und Ver- trtebsleltung: Simon Frankenberger, Fritz Volz.
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