Mittwoch, den 22.11. 67 - Buß- und Bettag Lutherkirche 9. 00 Uhr Gottesdienst Pauluskirche 10.30 Uhr Gottesdienst Donnerstag, den 23.11.67
20.00 Uhr Bibelstunde der iandeskirch- lichen Gemeinschaft 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht Freitag, den 24.11. 67
19.30 Uhr Junge Gemeinde
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Müllabfuhr .
Es wird hiermit bekanntgegeben, daß die Müllabfuhr infolge des Feiertages Buß- und Bettag von Mittwoch, dem 22. 11.1967 auf Donnerstag, den 23.11.1967 verlegt wird. Die Abholung erfolgt zur üblichen Zeit.
Außerdem wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die Müllgefäße nach ihrer Entleerung sofort von den Bürgersteigen zu entfernen sind.
Montabaur, den 14. November 1967
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels Bürgermeister
Bebauungsplan..
Die Stadt Montabaur hat für das Gebiet "In und auf der Bächel II" in der Flur 31 einen Bebauungsplan aufgestelit. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
im Nordwesten im Bereich der Grundstücke Flur 31, Flurstücke 4259, 4260, 4261, 4262, 4263 durch die nordwestliche Begrenzung der städt. Wegeparzelie Flur 31, Flurstück 5947:
rm Südwesten durch die nordöstliche Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 30, Flurstück 5939 und zwar vom Schnittpunkt dieser Grenze mit der vorstehend angeführten nordwestlichen Begrenzung des Baugebietes bis zum südlichsten Eckpunkt der städt. Grabenparzelle Flur 31, Flurstück 5953/1;
im Südosten von dem erwähnten Eckpunkt aus durch die südöstliche Begrenzung der städt. Grabenparzelle Flur 31, Flurstücke 5953/1 und 5953/2. Von dort durch eine Verbindungslinie durch einen Teil der Grundstücke Flur 31, Flurstücke 4228/1 und 5953/6 zu dem westlichsten Eckpunkt des Grundstückes Flur 50, Flurstück 5/3. Von hier aus weiterveriaufend durch die südöstliche Begrenzung des Grundstückes Flur 31, Flurstück 4228/1 bis zum Schnittpunkt dieser Grenze mit der südwestlichen Begrenzung des . Grundstückes Flur 31, Flurstück 4227, an dieser Grenze weiterverlaufend in südlicher Richtung bis Schnittpunkt dieser Grundstücksgrenze mit der nordwestlichen Begrenzung der städt. Grabenparzelle Flur 50, Flurstück 5/2.
Von hier aus verläuft die weitere Begrenzung entlang den südöstlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Flur 31, Flurstücke 4227, 4226, 4225, 4224 bis zum östlichen Eckpunkt dieses letztgenannten Grundstückes; im Nordosten verläuft die Umgrenzung des Baugebietes von dem letzterwähnten Eckpunkt über die nordöstliche Begrenzung bis zu dem nördlichsten Eckpunkt dieses Grundstückes Flur 31, Flurstück 4224. Von hier aus wird sie durch eine direkte Verbindungslinie durch die städtische Grabenpar- zeile Flur 31, Flurstück 5955 sowie durch das Grundstück Flur 31, Flurstück 5945 weitergeführt bis zu dem östlichsten Eckpunkt des Grundstückes Flur 31, Flurstück 5001, Der restliche Verlauf der Umgrenzung wird durch die nordöstliche Begrenzung dieses Grundstückes sowie der nachfolgenden Grundstücke Flur 31, Flurstücke 5000, 4999, 4998/2, 4998/1, 4997, 4996, 4995, 4994, 51/4993, 50/4993,
4992, 4991, 4990, 4989, 4987 bestimmt. Von dem nördlichsten Eckpunkt dieses letztgenannten Grundstückes schließt sich die Umgrenzung durch eine Verbindungslinie durch die städt. Wegeparzelle Flur 31, Flurstück 5947 an •
dem östlichsten Eckpunkt des Grundstückes Flur 31, Flurstück 4259.
Der Entwurf dieses Planes nebst Begründung liegt gemäß § 2 Abs. 6 des BBauG vom 23. 6. i960 (BGBl. I S. 341) in der Zeit vom
24. November 1967 bis 29. Dezember 1967 jeweils von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12. 00 Uhr zur Einsicht im Rathaus, Zimmer 19 (Bauverwaitung) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Montabaur, den 13. Nov. 1967 Stadtverwaltung Montabaui
gez. Mangels Bürgermeister
Hauptfeststellung der Einheitswerte . .
Die Stadtverwaltung weist auf einen Aushang in der Rathaus- vorhalle hin, wonach zur Abgabe der Erklärungen für die Hauptfeststellung der Einheitswerte der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie der Betriebsgrundstücke, die wie land- und forstwirtschaftliches Vermögen bewertet werden, öffentlich aufgefordert wird.
Diese Erklärungen sind in der Zeit vom 20.11.1967 bis 29.2.1968 bei dem Finanzamt a-bz-ugeben.
GEDÄCHTNISFEIER
zum Volkstrauertag am 19. November 1967
Aufstellung um 10,30 Uhr an der käth. Kirche"
Hilf auch Du - Aufruf und Bitte Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ruft auch in diesem Jahr zur Teilnahme an der Gedenkstunde für alle Kriegsopfer auf.
Ohne finanzielle Unterstützung von Bund, Ländern und nicht zuletzt durch die alljährlichen Sammlungen, wäre es nicht möglich, die zahlreichen Kriegsgräberstätten im In- und Ausland zu pflegen und zu unterhalten.
Auf dem Ehrenhain Westerwald' - einer der 700 Soldatenfried höfe in Deutschland - und ari der Gedenkstätte für die i'm ersten Weltkrieg Gefallenen, wollen wir auch äm kommenden Sonntag unser Friedensbekenntnis an den Gräbern des Krieges abiegen.
Unsere Einladung zur Teinahme ergeht an die Bevölkerung der 'Stadt Montabaur; insbesondere an alle Vereine, Verbände und Organisationen.
Die Gedenkfeier am Ehrenmal 1914/18
1. Näher mein Gott zu Dir v. Cäsar. Maian
2. Kranzniederlegung der Stadt Montabaur durch Herrn Bürgermeister Mangels
3. Auferstehung v.K.H. Graun
Die Gedenkfeier auf dem Ehrenhain Westerwald für die Gefallenen des Krieges 1939/45
4. an die Gefallenen im Schein des Feuers -
v. Herrn. Roß mann
5. Totengedenken der Landesregierung durch den Landrat des Unterwesterwaldkreises,
Herrn Dr. Georg Klinkhammer
6. Ehrung der Gefallenen für den Bundeswehrstandort Montabaur, durch den stell- vertetenden Standortältesten Herrn Hauptmann Dirolf
7. Buch des Lebens , v. Ernst du Vinage; n Aipli de La'marti
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