Ausgabe 
23.6.1967
 
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Menschen dann schließlich in die Abartigkeit. Die heutige Unwissenheit der breiten Masse über die Folgen des Miß­brauchs des Geschlechtlichen hat sich' eine ganze Industrie zunutze gemacht. Sie brachte es fertig, nicht nur Ameri­ka, sondern auch Westeuropa mit einer verheerenden Sex- rlut zu überschwemmen. Sie normte die Jugend zu Twens, Teenagers, Beatles und prägte den Playboys, um sie alle nun als "Dauerkunden" auszubeuten.

Der alte Lehrsatz "Nicht für die Schule, für das Leben lernen wir", hätte nur einen Sinn, wenn die Jugend in der Schule ein psychologisches Rüstzeug bekäme, das sie befähigen könnte, die Gefahren des heutigen Lebens zu er­kennen und damit fertig zu werden.

KENNEN SIE MONTABAUR?

Ein kleines Heimat-Quiz ANTWORTEN:

Die folgenden Gemeinden sind ganz oder teilweise dem Fernsprechortsnetz Montabaur unter der Kenn­zahl 0 26 02 angeschlossen:

Bannberscheid, Boden, Bladernheim, Daubach, Dernbach, Eigendorf, Eschelbach, Goldhausen, Großholbach, Heiligenroth, Holler, Horressen, Leuterod, Moschheim, Niederahr, Niederelbert, Oberahr, Otzingen, Reckenthal, Ruppach, Stahl­hofen, Staudt, Untershausen, Wirges und Wirzen­born.

Unser katholischer Stadtpfarrer, Herr Dekan Alois Breidling, hat seine Priesterweihe am 25. März 1928 empfangen.

Ein kleiner irdener Topf wird allgemein auch "Stellertchen" genannt.

Unser Entbindungs- und Säuglingsheim trägt den Namen "Haus Maria Elisabeth" und liegt in der Philipp -G ehling -Straße.

FÜR SIE NOTIERT

In einer Schlange

langsam schleichen zu müssen, ist das Los der Kraftfahrer, die eine Stauung zum Kolonnenfahren zwingt.

Dann erlebt man es immer wieder, daß ein rücksichtsloser Kraftfahrer die lange Kolonne frech links entlangfährt (überholt) in der Erwartung, irgendein gutmütiger Kraft­fahrer werde ihm schließlich die Einordnung in die Kolonne gestatten.

Vielfach pocht ein solcher Kraftfahrer sogar darauf, wepn ihn schließlich der Gegenverkehr "dazu zwingt", sich einfach rechts in die Kolonne einzudrängen.

Das geschieht dann unter vielfachem Hupen und aufgereg­tem Blinken.

Dann haben Sie den klassischen Fall der Strafbarkeit nach § 1 St VO.

Die korrekten Kraftfahrer in der Kolonne, die in einer Schlange langsam zum Ziel schleichen, wie es das Ge­richt ausdrückt, werden nicht nur durch solche rücksichts­losen Fahrer belästigt, sondern auch behindert.

Das gerade bestraft § 1 StVO.

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