' 20.00 Uhr
Freitag, den 30. 6.1967
14. 30 Uhr
19. 30 Uhr
Bibelstunde der landeskirchlichen Gemeinschaft
Diaspora-Religionsunterricht in
Horessen
Junge Gemeinde
RENTENZAHLUNGEN
Bei den Postämtern Montabaur, Dernbach, Siershahn und den zugeteilten Amtsstellen werden die Renten für Juli 1967 wie folgt ausgezahlt:
Versorgungsrenten: 28. Juni 1967
Versicherungsrenten: 29. Juni 1967
SONDE RR UNDSC HREIBE N
Ferienplan für das Unterrichtsjahr 1967/68. Nachstehend geben wir den gültigen Ferienplan bekannt. Dieser Ferienplan gilt ohne Einschränkungen einheitlich für alle Volks- und Realschulen innerhalb unseres Regierungs
bezirks.
Eine unterschiedliche Regelung nach Orten mit und ohne höhere Schulen entfällt.
Sommerferien 12. 7i. 1967 - 22. 8. 1967
Herbstferien 26.10.. 1967 - 2. 11. 1967
Weihnachtsferien 23.12. 1967 - 6. 1. 1968
Osterferien 1. 4. 1968 - 22. 4. 1968
Pfingstferien 1. 6. 1968 - 4. 6. 1968
Die Daten bedeuten jeweils den ersten und letzten Ferientag. Die Schulen verfügen darüber hinaus über weitere 4 bewegliche Ferientage. Die zeitliche Verwendung dieser 4 Ferientage ist uns rechtzeitig anzuzeigen. Sollten Schulen schon jetzt über die zeitliche Verwendung dieser 4 Ferientage entschieden haben, so bitten wir um umgehende Mitteilung.
GEBURTSTAGE IM JULI
Bahl Anna, 12. 7.1887, Hinterer Rebstock 8 ; Best Wilhelm, 28. 7.1890, Vorderer Rebstock 9; Ganss Paul, 27. 7.1886, Hohestraße 1; Gerland Auguste, geb. . Kespe, 29.7.1891, Steinweg 18; Gilles Peter-Josef, 29.7.1883, Fürstenweg 6; Herbst Anna geb. Zerfas, 24.7.1885, Fürstenweg 6a :
Hisgen Maria geb. Hautzel, 18.7.1889, Steinweg 20;
Kaiser Helene geb. Hasselbach, 20.7. 1887, Hospitaistr. 7; Kalb Johanna geb. Honings, 22.7.1881, Steinweg 36; KeuL Franz, 29.7.1891, Koblenzer Straße 8; Köster Wilhelm,
1. 7.1890, Kirchstraße 49; Kreuzberg Helene geb. Fries,
30. 7.1889, Vorderer Rebstock 10 ; Lenz Katharina geb.Trees, 7.7.1888, Allmannshausen 8; Müller Johann, 24.7.1878, Steinweg 43; Schäfer Maria geb. Decker, 1. 7. 1891 Burgstraße 7; Tripp Albert, 12.7.1889, Vorderer Rebstock 26; Vogler Anna geb. Schrecken, 7.7.1886, Colletstraße 4; Weyand Josef, 7.7.1891, Kirchstraße 9; Zimmermann Emilie geb. Cronmeyer, 16.7.1883, Wölfchesbitzstraße 15.
OBERMÄRKERREC HT
Das Obermärkerrecht der Stadt Montabaur und die Teilung des Montabaurer Märkerwaides durch Teilungsrezeß vom 20. August 1818.
Als die alten Marken verschwunden waren, blieb dennoch der Name derselben noch lange an den gemeinschaftlichen Waldungen bestehen. In dem sogenannten Märkerwald, den die Stadt Montabaur mit den Bännen Holler und Wirges gemeinschaftlich besaß, hatte die Stadt Montabaur das Obermärkerrecht. Der Stadtrat von Montabaur setzte fest, wann Bäume gesetzt werden sollten und wieviel jeder Märker zu liefern hatte. Die Verwaltung des Märkereiwesens hatten zwei Holzmeister zu besorgen, die aus den Schöffen der Stadt gewählt wurden. Jährlich wurden sie vom Bürgermeister zweimal berufen, um Rechnung über ihre Verwaltung zu legen.
Die Beaufsichtigung, Pflege und Erhaltung des Waldes lag den Förstern ob, die, wie die Holzmeister vom Bürgermeister und Rat der Stadt eingesetzt wurden.
Zum Montabaurer Märkerwald gehörten:
Die Stadt Montabaur mit Horressen, Niederelbert, Eigendorf, Dernbach, Wirges, Siershahn, Ebernhahn, Heiligenroth, Moschheim, Eschelbach, Bannberscheid, Otzingen, Boden, Staudt, Bladernheim, Untershausen, Stahlhofen, Reckenthal, Oberelbert, Daubach, Ettersdorf, Holler, Welschneudorf, Wirzenborn und Leuterod.
Fast 100 Jahre dauerte der Kampf um die Rechte, die der Stadt Montabaur von seinem Bann bestritten wurden. 1733 schlossen sich die Mitmärker zusammen, wählten einen Deputiertenkreis - je 1 Deputierter aus jeder Gemeinde - und führten Beschwerde gegen den Widerstand der Stadt Montabaur und des Landesfürsten von Trier. Sie stellten den Antrag, den Markwald entsprechend der Zahl der Mitmärker zu verteilen. Die Mitmärker drängten auf eigenen Waldbesitz. Die Verhandlungen zogen sich Jahrzehnte ohne Erfolg hin. Sie gerieten besonders durch den Wechsel der Landesherrschaft von Kurtrier zu Nassau ins Stocken.
Erst 1818 wurden sie von Erfolg gekrönt. Die alte Markverfassung im Montabaurer Markwald wurde aufgehoben. Die Teilung, die durch eine Kommission der herzoglichen Regierung im Rathaus zu Montabaur erfolgte, geschah zur Abwendung der grossen Nachteile, die eine gemeinschaftliche Waldnutzung zur Folge hatte, aber zur völligen Zufriedenheit und Wohlfahrt aller Beteiligten.
Der Flächeninhalt des Montabaurer Markwaldes betrug nach Vermessungen des damaligen Oberförsters Nathan 10. 530 Morgen und 88 Ruten. Die Stadt Montabaur erhielt mit Horressen unter Aufgabe ihres Obermärkerrechtes vorweg 205 Morgen und 52 Ruten Waldfläche. Nach Abzug von Wegen, Steinbrüchen usw. verblieben laut Rezeß noch 10.149 Morgen und 88 Ruten Waldfläche zur Verteilung, die unter die sämtlichen 25 Markwälder nach der Kopfzahl ihrer Teilhaber verteilt wurden. Es waren 1844 Teilhaber vorhanden. Auf jedes Märkerglied entfielen 5 Morgen und 47 Ruten Waldfläche.
Die zugeteilten Markwaldungen wurden nun Gemeindeeigentum (siehe Anlage)
Aus Anlaß der erfolgten /Teilung veranstaltete der Rat der Stadt Montabaur eine Feier mit Festessen im Gartenhaus des Stadtrats Herbst, in der u.a. der von der gesamten Märkerschaft beauftragte Stadtschültheis der Stadt Montabaur in ehrfurchtsvoller Verbeugung den hochverehrten Kommissarius der herzoglichen Landesregierung, Herrn Geheimen Regierungsrat Schenk herzlichst begrüßte und ihm den Dank von sämtlichen Schültheisen und Deputierten aussprach.
Am 1 . Mai 1819 erfolgte laut Niederschrift die Abgrenzung zwischen dem Stadt- und Horresser Gemeindewald. Horressen erhielt seinen eigenen Waid. Die Niederschrift trägt die Unterschriftend. Schültheisen und sämtlicher Vorsteher der Stadt Montabaur und der Gemeinde Horressen. Die erforderlichen Grenzsteine wurden in feierlicher Form gesetzt, wovon noch ein Stein mit dem nassauischen Wappen nach der Stadt gekehrt, erhalten ist. Vom Stadtschültheisen der Stadt Montabaur wurde in einer mit entblößtem Haupte gehaltenen Rede u.a. bemerkte, daß der erste Stein zur Scheidewand zwischen der Stadt Montabaur und der Gemeinde Horressengesetzt und damit die Trennung der Walddistrikte erfolgt sei. Die Bürger von Montabaur und Horressen haben seit urdenklichen Zeiten in Frieden und Eintracht geldDt und alle Vorteile brüderlich genossen und alles Leid gemeinschaftlich getragen. Die bisherige Eintracht als Grenz-
Das AMTL. BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 v. 1. Jan. 1964 Herausgeber: Hans Schmid. Verlagsleitung: Christa Frisch Chefredaktion: Marion Scheidhauer, Ignaz Kurz Anzeigenleitung: Ignaz Kurz, Manfred Schultheiß Druckerei* und Versandleitung: Robert Loth, Walter Stutz Werbe- und Vcrtriebsleitung: Simon Frankenberger, Fritz Volz DRUCK und VERLAG: PRIMO-VERLAG HANS SCHMID 6689 Merchweiler/Saar, Primo-Haus,Tel. 06825/5021,Telex 0444826 6236 Eschborn/Ts.,Sdiwalbacherstr.,Tel.06196/41004,Telex 0414396
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