Ausgabe 
7.4.1967
 
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am Montag, d. 10. IV. von 10-12 Uhr (Buchstaben A - K)

und am Dienstag, d. 11. IV. von 10-12 Uhr (Buchstaben L - Z)

Schulpflichtig werden alle Kinder, die vor dem 30. VI 1961 geboren sind. Außerdem werden die J Kinder aufgenommen, die in der Zeit v. 30. VI. -29. IX. geboren sind, wenn sie die geistige und körperliche Reife besitzen.

Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde bzw. Stammbuch und Impfschein vorzulegen.

Bitte überprüfen Sie die auf dem Anmeldebogen bereits vorhandenen Angaben auf ihre Richtigkeit, ergänzen Sie, soweit es Ihnen möglich ist und bringen Sie ihn ebenfalls zur Anmeldung mit.

Die amtsärztliche Untersuchung findet an den gleichen Tagen im Staat!. Gesundheitsamt (Tiergartens«.) statt:

Montag, d. 10. IV. ab 13.30 Uhr für Jungen (A-K)

ab 15.00 Uhr für Mädchen (A-K) Dienstag, d. 11. IV. ab 13.30 Uhr für Jungen (L-Z)

ab 15. 00 Uhr für Mädchen (L-Z)

Mit freundlichen Grüßen

gez. Unterschrift Rektor

Pockenschutzimpfung 1967

Die Pockenschutzimpfung findet in Montabaur am Donnerstag, dem 20. April 1967 in der Joseph-Kehrein- Schule - Erweiterungsbau - statt.

Der Impftermin für die Trstimpflinge ist auf 14. 00 Uhr festgesetzt.

Es werden der Jahrgang 1966 und aus den vorher­gehenden Jahrgängen - bis zu 3 Jahren - zu­rückgestellte K ind er geimpft.

Die gesetzlichen Vertreter erhalten eine Vorladung zum Impftermin ihrer Kinder. Die Rückseite des Vordrucks ist genau zu beachten.

Sollten Eltern (gesetzl. Vertreter) eine Vorladung für ihre Kinder nicht erhalten haben, so wird gebeten, im Rathaus, Zimmer 8, - Ortspolizeibehörde vorzusprechen. Dort können auch evtl. Unklarheiten geklärt werden.

Die Wiederimpfung der Kinder des Jahrgangs 1955 und der Kinder, die zurückgestellt waren, erfolgt um 14.45 U hr. Die Schüler des staatlichen Gymnasiums werden um 11.00 Uhr im Schulgebäude geimpft.

Im übrigen gelten die obigen Anweisungen.

Die Nachschau findet am Donnerstag , den 27.

April 1967, ebenfalls in der Joseph-Kehrein-Schu'le bzw. im Staatlichen Gymnasium zu den gleichen Zeiten statt.

Alle Eltern werden gebeten, pünktlich mit ihren Kindern zu den Impfterminen zu erscheinen.

Jedes unentschuldigte Fernbleiben von Impfterminen ist strafbar. Privatimpfungen sind, wenn sie nicht vorher erfolgt und nachgewiesen sind, bis zum Impftermin zu melden. Erkrankungen, die eine Zurückstellung bis. zum nächstjährigen Impftermin erforderlich machen, sind ärztlich zu bescheinigen. Die Vorlage der Zurück- stellungsbescheinigung hat vor dem Impftermin zu er­folgen.

Die Vorladung ist bei dem Impftermin unbedingt vor­zulegen.

Es wird gebeten, die Impfbücher zur Impfung mitzubringen.

Impflinge, die noch kein Impfbuch haben, können vor dem Impftermin ein solches bei der Ortspolizeibehörde, Rathaus, Zimmer 8, erhalten.

Montabaur, den 4. April 1967

Stadtverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -

gez. Mangels Bürgermeister

Fundamt

Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1.3.1967 bis 31.3.1967 folgende Gegenstände als Fund­sache abgegeben:

Gegenstand: gefunden am:

1 Damen-Armbanduhr 2.3.1967

1 Da men-Armbanduhr . 2.3.1967

1 Roller 20.2.1967

1 Geldbörse m. Inhalt 3. 3.1967

1 Paar Damen-Handschuhe 3.3.1967

4 Schallplatten 7.3.1967

1 Damen-Armbanduhr 2.3.1967

1 Paar Damen-Handschuhe 22.3.1967

1 Paar Dameh-Handschuhe 22.3.1967

1 Kdr. -Stockschirm 22.3.1967

1 goldene Kette, lOhrring 31.3.1967

In der gleichen Zeit wurden zwei Geldbeträge abgegeben. Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstr. 32, in den Dienststunden zwischen 8 t 00.und 12. 00 Uhr melden.

gez. Rombach

Gewinnliste

der Lotterie der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg und der Pfadfinderinnenschaft St. Georg Montabaur.

Los-Nr.

Preis-Nr.

Los-Nr.

Preis'

1323

52

5538

101

1327

129

5635

125

1356

86

5702

16

1397

91

5719

116

1588

90

5752

121

1678

33

5757

25

1839

8

5898

57

1846

37

6034

130

1849

108

6039

36

1861

65

6075

132

1868

49

6283

99

1890

81

6289

42

1982

119

6339

98

2406

113

6365

66

2416

9

6525

62

2420

82

6055

55

2492

126

6656

40

2506

112

6724

71

2570

51

6727

54

2585

26

6741

24

3070

70

6825

87

3080

115

6867

124

3081

97

7016

14

3108

64

7029

72

3541

131

7113

80

3545

iqo

7118

78

3549

44

7146

122

4073

56

7187

128

4122

92

7280

63

4196

3

7316

77

4299

35

7336

45

4315

94

7435

46

4351

59

7486

73

4490

106

7539

58

4521

,32

7570

31

Das AMTLICHE BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich, Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. Okt. 1965.

HERAUSGEBER: Hans Schmid. VERLAGSLEITUNG: Christa Frisch. CHEFREDAKTION u. PRODUKTIONSLEITUNG: Marion Scheidhauer.

DRUCK/VERSAND: Robert Loth.

DRUCK und VERLAG: PRIMO-VERLAG HANS SCHMID, 6689 Merchweiler/Saar, Pf. 20, Telefon 06825/5021, Telex 0444826, 6236 Eschborn/Taunus, Telefon 06196 / 41004, Telex 0414396.

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