Ausgabe 
3.3.1967
 
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gründete Katharina Kaspers, die ehrwürdige Mutter Maria, im Jahre 1851 die Genossenschaft der Armen Dienstmägde Jesu Christi und 1856 Bruder Ignatius Lötschert mit der Über­nahme einer Erziehungsanstalt für Fürsorgezöglinge die Genossenschaft der Barmherzigen Brüder von Montabaur; zwei Gründungen echt karitativen Geistes, die aus zeit - bedingter Notwendigkeit entstanden, sich auffallend gut entwickelten,und auf den verschiedensten Gebieten werk­tätiger christlicher Nächstenliebe segensreich wirken,

Josef Kehrein sah seine besondere Aufgabe und seinen Bei­trag zu all diesem Neuen darin, daß er seine Seminaristen zu sozialen Menschen, zu Lehrern heranbildete, die Ver­ständnis und Verantwortlichkeit für diese Aufbau- und Er­neuerungsarbeit in sich trugen. Sie sollten nicht nur Schul­lehrer, sie sollten Volkslehrer und Volksbildner sein, Pio­niere der Kultur und des christlich-sozialen Fortschritts.

Sie sollten in ihren verlassenen Dörfern sein " stilles Licht" das den Großen wie den Kleinen leuchte und in trüben Stunden ihnen einen tröstenden Schein gebe ; sie sollten Herz und Hand an die Not der Menschen ihrer Wirkungs - Stätten geben. Das Leben sollte ihnen aufgehen, auch das kleinste und niedrigste, es sollte ihnen aufgehen, mit all seiner Armut und Bürde, aber auch mit all seiner Größe und Heiligkeit. Helfende und Heilende sollten sie sein.

In ihren Herzen sollte das Apostelwort brennen: " Einer trage des andern Last." Denn Helfen und Heilen war immer und wird immer sein eine Sache des Dienens und der Ar­beit.

Josef Kehrein führte' sie hin zu dieser Gesinnungsweise und Tatbereitschaft durch seine Lehre und durch sein eigenes vorbildliches Dienen und Arbeiten. Und ihm ward Erfolg ! Die von ihm herangebildeten Lehrer trugen sein Gepräge; sie blieben aufgeschlossen für die Probleme des Lebens und bleiben hilfsbereit. Sie waren einfach und treu, tief religiös und berufsfreudig - sie waren Helfende und Heilende.

So stand Josef Kehrein in seiner Zeit und so lebt er weiter in unserem Gedächtnis. Möge sein Geist, lebendig bleiben in der Arbeit unserer Schulen, besonders in der nach ihm benannten Volksschule unserer Stadt.

Sein Denkmal möge Lehrer und Lehrerinnen mahnen und die Jugend aneifern, so wie er

fest zu stehen auf dem von der Vorsehung zuge - wiesenen Platze und lebenstüchtig zu sein; aufgeschlossen und hilfsbereit zu sein gegen­über den Mitmenschen;

sich in allem Gott verantwortlich zu wissen und ihm in Lauterkeit zu dienen.

Ich darf mit einem Worte Kehreins schließen, das von dem Sockel seines ersten Denkmals den Beschauer mahnte; Seien wir im christlichen Sinne wahr gegen Gott, wahr gegen unsere Mitmenschen, wahr gegen unsere Obrigkeit !

Jakob Klemann

DEN GELBACH ENTLANG

Der Bach,

und noch durch den Segen der alten Kirche geheiligt, hebt hurtig und stark , freudig die Welle.

Lilien wogen im Wasser,

Lichterbogen von Blüten.

Dörflein ruhen im Talesfrieden. Darüber: ragende Berge, wo Bussard und Habicht brüten.

Spielende Knaben,

Schattenspiel auf dem Wasserspiegel. Wie erfüllt hier Jauchzen der Jugend elysische Hügel !

Gnade des Gütigen schenke ihm Leben, gab diesem Tale Anmut und Weben, macht es durch seinen Zauber erbeben.

Weinlaub treibt aus dem Reiche der Reben.

Machtvoll die Welle einet dem Flusse der Bach,

und noch durch den Segen der alten Kirche geheiligt.

Walter Kalb

Aus der Geschichte der Israelitischen Kultusgemeinde Montabaur

Fortsetzung aus Nr. 8

Der erste Lehrer der Gemeinde wird in einem im Jahre 1766 angefertigten Testament erwähnt, dann wird 1833 in einem Nachruf auf Meyer Löb der Lehrer H. Sußmann genannt.

Die Anstellung der Lehrer , die den Religionsunterricht erteilen und das Kantorat äusüben, erfolgt seit 1852 nach der im genannten Jahre erlassenen herzogl. Instruktion .

Der erste nach dieser Ordnung angestellte Lehrer der Ge­meinde war M. Mühlheimer; es folgte im Amt von 1878 - 1914 Heymann Wagschal, von dem noch der größte Teil unserer Gemeindemitglieder den Religionsunterricht er­hielt.

In der Zeit von 1914 - 1929 waren in der Kultusgemeinde 5 Lehrer tätig gewesen.

Am 28. Dezember 1929 fand die Feier des vierzigjährigen Bestehens der Synagoge in unserem Gotteshaus statt,

In Anbetracht des Ernstes der Zeit und der in unserem Volke so vielfach vorhandenen Not hatte die Gemeinde von einer größeren offiziellen Veranstaltung Abstand genom­men .

In einer Predigt, die der Lehrer der Gemeinde im Rahmen des Gottesdienstes hielt, wurde auf die Bedeutung des Tages für die Entwicklung der Kultusgemeinde hinge­wiesen, die auf ein über 600 jähriges Bestehen zurück - blicken darf.

FÜR SIE NOTIERT

Aufs Dach gestiegen

Das Bauamt einer Großstadt verbot einem Hauseigen - tümer im Zentrum , die Dachkante seines Hauses als Lichtreklamefront zu vermieten, obwohl das ringsum allgemein gestattet war.

Erst in der II. Instanz beim Oberverwaltungsgericht konnte er schließlich die Aufhebung des Verbotes erreichen.

Er drehte jetzt den Spieß um und forderte mit Erfolg Entschädigung, weil das Verbot des Bauordnungsamtes ihm zu Unrecht die Vermietung der Dachfläche als Werbe­anlage verboten hatte.

Allerdings muß man in solchen Fällen positiv nachweisen können, daß man bereits bei Erlaß des Verbotes einen wirklichen Mieter an der Hand hatte.

Das muß durch einen Schriftwechsel oder durch diesen Mietinteressenten als Zeugen vom Hauseigentümer in seiner Schadensersatzklage bewiesen werden.

Ist eine solche Dachwerbung in dem betreffenden Orts­bereich üblich, kann sie einem einzelnen Hauseigen - tümer nicht versagt werden.

KLEINA NZ El GEN BRINGEN

GROSSEN ERFOLG !