Ausgabe 
2.12.1966
 
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Kespe geb. Dettenberg, Franziska; Piwowarsky geb. Kalb, Gertrud; Heinz, Josef; Sack, Hans Günter; Zöllner, Thekla; Hölzgen geb. Homann, Barbara; Kassel, Hermann; Paulus, Adam; Lotz, Otto; Spiegel geb. Jung, Katharina; Kapitain geb. Kaiser, Anna; Henritzi, Franz; Gerlach, Kaspar; Quirmbach geb. Lenz, Hedwig; Pehl, Luise; Fiegenwald, Berta Juliane; Kespe, Johann; Pötz geb. Metternich, Maria; Pötz; Johann, Josef; Kaster geb. Isbel, Antonie; Stanger,

Lia; Stahl, Käthi; Decker, Gisela, Helene; Preißer geb. "Altmann, Helene; Stanger, Lötti; Thewalt, Maria; Paulus, Margarete,; Schughart; Georg; Sturm geb'. Hehl, Maria Anna; Speier, Anton; Bergmann, Ernst; Becker, Hans; Petri geb. Hess, Anna Maria; Frank geb. Kühn, Elisabeth; Ulbrich, Willi; Scheerer geb. Ebenig, Maria Margaretha; Hannappel, Katharina; Hermes, Katharina; Schneider, Jakob; Golling, Jean; Der Bürgermeister

Sprechtag der Kontrollbeamten

a) der'Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Zweig­stelle Andernach,

b) der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin- Wilmersdorf.

Für Versicherte der Rentenversicherung der Arbeiter-ein­schließlich Handwerker - wird der Sprechtag am Dienstag, dem 6. Dezember 1966, vormittags von 9. 00 bis 12.00 Uhr im Landratsamt - Versicherungsamt - und für Versicherte der Rentenversicherung der Angestellten am Mittwoch, dem 7. Dezember 1966, zur gleichen Zeit ab­gehalten.

Versicherte, die an den Sprechtagen teilnehmen wollen, bitten wir, alle Versicherungsunterlagen zur Auskunftser­teilung mitzubringen.

Montabaur, den 25. Nov. 1966

Stadtverwaltung Montabaur - Der Bürgermeister -

Allgemeine Viehzählung

am 2. Dezember 1966

Auf Grund des Viehzählungsgesetzes vom 18. Juni 1956 (BGBl. I Seite 522), geändert durch Gesetz zur Änderung des Viehzählungsgesetzes vom 3. Dezember 1958 (BGBl.

I Seite 897) in Verbindung mit dem Gesetz über die Sta­tistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 (BGBl. I Seite 1314) findet am obengenannten Tage eine allgemeine Viehzählung statt.

Die Zählung erstreckt sich auf

Rindvieh, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Federvieh und Bienenvölker.

Die Ergebnisse dieser Zählung werden als Unterlage für agrarpolitische und ernährungswirtschaftliche Maßnahmen benötigt und dienen insbesondere der Beurteilung der Markt­lage sowie der Regelung des Einfuhrbedarfs von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Futtermitteln. Eine ordnungsge­mäße Durchführung der Zählung, insbesondere die richtige und vollständige Erfassung, liegt daher nicht zuletzt im Interesse der Viehhalter selbst.

Der Viehhalter.ist verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. Ist er verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Be­triebsangehörigen auskunftspflichtig. Gemäß § 5 des Vieh­zählungsgesetzes ist den Zählern das Betreten von Grund­stücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh ge­halten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. An­ordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, gelten auch für die Zähler. Die Auskunfts­pflichtigen'haben die Zähler auf derartige Anordnungen hinzu weisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Aus­künfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden rkann.zu gestatten, handelt ordnungs­widrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße

geahndet werden.

Die Einzelangaben der Viehhalter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen "der Geheimhaltung. Sie dürfen außer für statistische Zwecke nur gemäß § 6 des Viehzählungsge­setzes für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tiefzuchtgesetzes und des Viehseuchengesetzes, für die Be­rechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenent­schädigungskassen, für, die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zuständigen Behörden oder, die von diesen beauftragten Stellen verwendet und auf deren Verlangen an diese auf dem Dienstwege weitergeleitet werden.

Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig. Montabaur, den 28.11.1966

Der Bürgermeister gez. Mangels

Nächste Mütterberatung

Dienstag, den 13. Dezember um 14. 00 Uhr im Gesundheitsamt, 543 Montabaur, Tiergartenstraße

Das Kaiser-Wilhelm-Gymnasium

Die Schulgesetzgebung hat in den letzten Jahren eine erheb­liche Änderung erfahren; eine Schulordnung, die das Leben und Treiben der Schüler außerhalb der Schule regelt, besteht nicht mehr. Es wird zum Teil von dem Verhalten der Jugend selbst abhängen, ob ihr diese goldene Freiheit lange ver­gönnt bleibt. Die heutige Jugend ist ohne Zweifel selbstän­diger und wenigstens zum Teil auch verantwortungsbewußter als die frühere, durch eine Unzahl von Vorschriften gegängelte. Natürlich treibt sie viel Sport und übertreibt ihn. Das leidige Zigarettenrauchen nimmt überhand. Auch sonstiger Unfug kommt gelegentlich vor, ganz vereinzelt auch Uner­quickliches. Daß aber auch noch idealer Geist in den Schü­lern lebt, zeigen vor allem zwei Schülervereine, die in der Nachkriegszeit entstanden und nacheinander zu hoher Blüte gelangt sind; Der kath. Schülerbund Neudeutschland und der Verein für das Deutschtum im Ausland, kurz V.D.A. genannt. Der V. D. A. zählt an vier Fünftel der Schüler zu seinen Mitgliedern.

Was die wirtschaftliche Unterlage des Gymnasiums angeht, so ist sie auch jetzt noch nicht gesichert; eigentlich besteht seit Kriegsende darin eine Dauerkrise. Die rührigen Be­mühungen der Bürgermeister haben bisher an den Staatszu­schüssen herauszuholen gewußt, was zu holen war, und auch der Landrat des Unterwesterwaldkreises Collet hat sich im Kreistage sehr für das Gymnasium, den kulturellen Mittel­punkt des Unterwesterwaldkreises, eingesetzt, so daß durch den erzielten Kreiszuschuß im Verein mit dem Staatszuschuß die Kriese etwas gemildert erscheint. Fallen lassen wird die Stadt das Gymnasiums sicherlich nur im äußersten Notfall, nachdem sie es über die schlimmsten Jahre hinweggerettet hat. Das Gymnasiufns ist eben mit Stadt und Bürgerschaft eng verwachsen.

Nicht zu unterschätzen ist für die Stellung des Gymnasiums der Verein seiner ehemaligen Schüler, zumal unter seinem derzeitigen rührigen Vorstand (Kaufmann J. Nink, Kaufmann J. Jung und Studienrat Althofen). Seine alle fünf Jahre statt- findenden Studienerinnerungsfeste bringen Leben und Wieder­sehensfreudigkeit in die Stadt. Noch höher anzuschlagen ist die Unterstützung, die der Verein jedes Jahr an würdige Schüler des Gymnasiums als Weihnachtsspenden in Höhe von 200 - 250 Mark austeilt, nicht zu vergessen die gelegentlichen Zuschüsse an die Anstalt selbst bei neu auftretenden Bedürf-

Das AMTLICHE BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 .vom 1. Okt. 1965.

HERAUSGEBER: Hans Schmid. CHEFREDAKTION: Christa Frisch. Produktionsleitung: Marion Scheidhauer. Anzeigenleitung: E, Meiers. Organisationsleitung: Günther Wurth. Vertriebsleitung: Robert Loth. VERLAGSBURO ESCHBORN Organisationsleitung: Robert Degen.

DRUCK und VERLAG: PRIMO-VERLAG HANS SCHMID, 6689 Merchweiler/Saar, Pf. 20, Telefon 06825/5021, Telex 0444826. 6236 Eschborn/Taunus. Telefon 06196 / 41004, Tel ex 0414396.