Ausgabe 
25.11.1966
 
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ordnungsgemäßem Bohnern entstehen. Sie rechneten jedoch keinesfalls damit, daß der Boden unsachgemäß mit einer .'dicken Schicht Wachs überzogen sein könnte und das Begehen dadurch zusätzlich außerordentlich erschwert wird. (Aktenzeichen: VIII ZR 93 / 64 ).

DIE KRIMINALPOLIZEI RÄT

Vorischt : ROTER HAHN !

Brände vernichten Jährlich Millionenwerte - Menschen sterben in den Flammen !

Im Winter und besonders zur Weihnachtszeit steigt die Zahl der fahrlässig verursachten Brände !

, Feuerstellen verlangen sachkundige Wartung, sie bringen sonst Schaden statt W ärme !

. Schadhafte Elektogeräte sind lebensgefährlich,

Do i.t^yourself " ist hier fehl am Platze 1 Vorsicht beim Umgang mit leicht entflammbarem Material. Zündhölzer und offenes Licht gehören nicht in Kinderhände 1

. Verkennen Sie nicht die Gefahr durch Christbaumbrände erhalten Sie sich Ihre Festtagsfreude l

FÜR SIE NOTIERT

In unmittelbarer Nähe des Waldes So werben gern Fremdenheime bei den waldentwöhnten Groß­städtern; vielleicht nocht mit dem reizenden Zusatz:

"Sogar Rehe sind vom Fenster Ihres Zimmers aus zu sehen! " Da sind die Rehe also ein -großer Pluspunkt.

Anders war es bei einem Mann, der im Zuge der Flurbereini­gung ein Grundstück an die Gemeinde abgeben mußte und dafür in unmittelbarer Nähe des Waldes ein neues zusammen­hängendes Grundstück erhalten sollte. Täglich kamen auf dieses neue Grundstück die Rehe aus dem W ald und richteten schweren Wildschaden an. Deshalb weigerte~t-r sich, das an­gebotene Grundstück anzunehmen. Obwohl die Rehe nicht unmittelbar mit seinem Grundstück zu tun hatten, mußte ihm die Gemeinde wegen des zu erwartenden Wildschadens die Ertragsminderung und geringere Verwertbarkeit des neuen_

Grundstücks durch eine zusätzliche Geldza fcjupj ^ auggleichen. weil er bei seiner früheren Fläche keinen wfsfeönaaen hatte. Dankbar kassierte der Mann seinen Wertausgleich. Hoffentlich verkauft er künftig nicht sein Grundstück an einen Fremden­heimbesitzer. Dann sind die Rehe nämlich werterhöhend.

Ein stimmstarker Schäferhund war von einem Betrieb in einer reinen Wohngegend als Wach­hund für das Lager gehalten worden. Das brachte Ärger mit den Nachbarn. Der Hund schlug nämlich regelmäßig an, wenn Straßenpassanten an dem großen Hoftor vorbeigingen, weil er offenbar Einbrecher witterte. Die Nachbarn beschwerten Sich, weil sie nachts nicht schlafen konnten. Als alle Vor­stellungen nichts halfen, zeigten sie den Betriebsinhaber als Hundehalter an. Ergebnis: Wenn in einer reinen Wohngegend ein überwachsamer, stimm starker Schäferhund gehalten wird, so muß der Hundehalter geeignete Vorkehrungen treffen, daß die Nachbarschaft nicht gestört wird. Er erhielt daher eine Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung und ruhe­störenden Lärms.

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