Beichtgelegenheit: Sonntag 20.00 Uhr Montag: von 10. 00 - 12. 00 Uhr 14. 00 Uhr in der Sakristei von 15. 00 - 19. 00 Uhr und nach 20. 30 Uhr Donnerstag vor Herz Jesu -Freitag von 16. 00 - 19. 00 Uhr Kommunionunterricht : nach Vermeidung Gruppe "St. Hildegard" Mittwoch 19. 30 Heimabend Mittwoch 20.15 Uhr Zusammenkunft Familienkreis I und II zur Vorbesprechung für den Martinszug im Pfarrheim.
Am Sonntag, den 6. Nov. 1966 ist der 1. Brautleutetag in Montabaur. Er beginnt mit der Hl. Messe um 9.30 Uhr im Bischöfl. Konvikt.
Es schließen sich die Vorträge im Kolpinghaus an.
Zur Teilnahme sind herzlich eingeladen alle, Jungvermählten, die noch keinen Brautleutekurs mitgeroacht haben, alle, die ein festes Verhältnis haben.
VEREINSMITTEILUNGEN DES TUS
Ergebnisse vom Wochenende: (22./23.10.1966)
B - Jugend Montabaur -Eisbachtal 2 : 2
C - Jugend Steinefrenz-Montabaur 6 : 2
D - Jugend Montabaur-Nentershausen 4 : 0
S.V. Simmern - TUS Montabaur Res. 3 : 2
Die 1. Fußballmannschaft konnte im Auswärtsspiel gegen den S.V.Asbach ein beachtliches 0 :Q Unentschieden erzielen.
Sie hat dadurch das Schlußlicht abgegeben und belegt nun den vorletzten Tabellenplatz.
Ausblick auf das kommende Wochenende:
A - Jugend spielfrei B - Jugend spielfrei
C - Jugend Montabaur I - Nentershausen (29,10.66) 15.30 Uhr Montabaur II- Helferskirchen (in Helferskirchen)
D - Jugend ( siehe Aushangkasten)
Die Reservemannschaft spielt am Sonntag, den 30. Okt. 1966 um 13. 00 Uhr auf eigenem Platz gegen die 1. Mannschaft des S.V. Kadenbach.
Die 1. Mannschaft hat anschließend um 15. 00 Uhr den derzeitigen Tabellenführer S.V. Ellingen zu Gast. Man darf gespannt sein, ob es wieder eine Überraschung wie im Spiel gegen Siershahn geben wird.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe
Aufgrund des § 12 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. 3. 1933 ( RGBL. I., S. 180) hat die mit der Prüfung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur beauftragte " Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Koblenz" das Ergebnis ihrer Prüfung zum 31. 12. 1965 wie folgt festgestellt:
"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchungen und der Jahresabschluß den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haben die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes wesentliche Beanstandungen nicht ergeben".
Montabaur, den 21. Oktober 1966 Der Bürgermeister
Sprechtag des Ko nt rollbeamten
der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach.
Der Sprechtag des Kontrollbeamten für Versicherte der Arbeiterrentenversicherung einschl. Handwerker fällt im Monat November 1966 aus.
Stadtverwaltung Montabaur, gez. Mangels, Bürgermeister
Hinweis
der Stadt Montabaur wegen der Gräberreinigung zu den Totengedenktagen im Monat November.
Personen, die zur Unterhaltung der Gräber auf dem städtischen Friedhof verpflichtet sind, werden gebeten, wegen
der bevorstehehden Trauer- und Totengedenktage im Monat November die. erforderlichen Reinigungs- und Pflegearbeiten an den Grabstätten rechtzeitig vorzunehmen.
Die Reinigung der Gräber muß bis 31. 10. 1966, 12. 00 Uhr beendet sein. Nach diesem Termin dürfen die Grabstellen nur noch ausgeschmückt werden.
Die Vorschriften der neuen Friedhofssatzung werden nachstehend auszugsweise wiedergegeben und deren Beachtung dringend empfohlen.
Alle Grabstätten sind zu bepflanzen und zu pflegen. Die Fried hofsverwaltung kann den Schnitt oder die völlige Beseitigung stark wuchernder oder absterbender Gehölze an ordnen. Die Bepflanzung einer Grabstätte darf die Nachbargrabstätten, die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
Es ist nicht gestattet:
a) künstlichen Grabschmuck aus Glas, Porzellan, Blech und Ähnlichem zu verwenden,
b) die Grabstätten vollständig mit Platten aus Marmor, Beton oder anderen Werkstoffen in vollem Umfang abzudecken.
Zur Pflege einer Grabstätte gehört.auch die Säuberung des Zwischenweges (Trennweg) innerhalb der Grabblocks). Vom Fußende aus gesehen, ist jeweils der rechte Zwischenweg von Unkraut freizuhalten.
Verwelkte Blumen und Kränze sind durch die Nutzungsberechtigten von den Grabstätten zu entfernen. Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung nach angemessener Frist ohne Ankündigung verwelkte Blumen, Gebinde und Kränze beseitigen lassen, wenn die Friedhofsordnung dadurch gestört wird.
Gießkannen, Gefäße, Spaten, Harken, Kranzständer, nicht benutzte Ampeln oder ähnliche Gegenstände dürfen nicht auf den Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in den Anpflanzungen aufbewahrt werden. Die Friedhofsverwaltung kann solche Gegenstände entfernen. Eine Aufbewahrungspflicht oder ein Herausgabeanspruch besteht nicht. Insbesondere wird darauf hingewiesen, daß alte Kränze und verwelkte Blumen nur in den aufgestellten Abfallkästen abgelegt werden dürfen. Aller sonstiger Unrat ist auf den Abfallplatz zu bringen. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift müssen die Störer der Friedhofsordnung mit Bestrafung rechnen Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschriften zu beachten, um dadurch mitzuhelfen, den Gesamteindruck der Friedhofsanlage zu verbessern.
Die Friedhofsverwaltung gibt ab Dienstag, den 25. Oktober 1966 Schmuckreisig zum Abdecken der Grabstätte ab.
Der Bürgermeister
Landesbühne Rheinland-Pfalz
Am 4. 11. 1966, 20.00 Uhr in Montabaur, Festsaal der Jos.- Kehrein - Schule gastiert die Landesbühne mit Friedrich "Schillers " Don Carlos".
Friedrich Schiller
Man nennt ihn den größten deutschen Theaterdichter, in seiner Meisterschaft des theatralischen Aufbaus, in seiner Bühnenwirksamkeit Sophokles und Shakespeare ebenbürtig, und man lehnt ihn als antiquiert, phrasenhaft, unwahr ab. Zwischen diesen beiden Extremen bewegt sich das heutige Schillerbild.
Nachdem er im vorigen Jahrhundert in seiner Geltung unangefochten blieb, nachdem er strahlendes Vorbild war als Dramatiker, als Philosoph wie als Mensch, der trotz schwerster äußerlicher W idrigkeiten seine idealistischen Forderungen vorlebte, glaubte man nach den Wirren unseres Jahrhunderts vielfach, seine Worte seien nicht mehr wegweisend, sein
Das AMTLICHE BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. Okt. 1965.
HERAUSGEBER: Hans Schmid. CHEFREDAKTION: Christa Frisch. PRODUKTIONSLEITUNG: Marion Scheidhauer. ANZEIGENLEITÜNG:
E. Meiers. VERTRIEBSLEITUNG: R. Loth. ORGANISATION: H. Heit!
DRUCK und VERLAG: PRIMO-VERLAG HANS SCHMID, 6689 Merchweiler/Saar, Pf. 20, Telefon 06825/5Ö21, Telex 04-44 896. 6236 Eschborn / Taunus, Telefon 06196 / 82004, Telex 04-14396.

