Ausgabe 
16.9.1966
 
Einzelbild herunterladen

reifen ist somit für den Kraftfahrer praktisch wertlos. Da aber für Personenkraftwagen das Mitführen eines Reservereifens nicht vor geschrieben ist, kann der Fahrer wegen des unzu­länglichen Reifens ebensowenig zur Verantwortung gezogen werden wie für das unterlassene Mitführen überhaupt. Wie er sich im Ernstfall aus der Affäre zieht, bleibt ihm überlassen.

Unfallschaden war nur teilweise gedeckt

Firme nfahrer muß,selb st haften Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in Kassel hat grund­sätzlich entschieden, daß für firmeneigene Kraftfahrzeuge stets nur die gesetzliche Mindesthaftpflichtversicherung abge­schlossen zu werden braucht. Die hauptberuflich tätigen Kraft­fahrer können nicht verlangen, daß die Arbeitgeber für die Fahrzeuge eine höhere Haftpflichtversicherung abschließen. Auch auf Grund der den Arbeitgebern obliegenden allgemei­nen Fürsorgepflicht können die Kraftfahrer keine höhere Haft­pflichtversicherung für die betriebseigenen Kraftfahrzeuge ver­langen.

Mit dieser Begründung wurde vom Bundesarbeitsgericht die Kla­ge eines 21 Jahre alten Kraftfahrers aus Köln abgewiesen. Der Kraftfahrer hatte mit einem Firmenwagen die Straßenbahn so grob fahrlässig überholt, daß er dabei einen Radfahrer anfuhr und schwer verletzte. Zur Zeit des Unfalls hatte der Kraftfah­rer erst sechs Monate den Führerschein. Die von der Firma für das betriebseigene Kraftfahrzeug abgeschlossene gesetzliche Mindesthaftpflichtversicherung reichte für den Unfallschaden nicht aus. Für den von der Versicherung nicht gedeckten Be­trag muß nunmehr der schuldige Kraftfahrer haften.

Der Kraftfahrer verlangte jedoch, daß sein Arbeitgeber für den von der Haftpflichtversicherung nicht gedeckten Schaden auf­komme. Zur Begründung erklärte er, der Arbeitgeber habe schon deswegen gegen die Fürsorgepflicht verstoßen, weil er ihn im Alter von 21 Jahren bereits sechs Monate nach der Füh­rerscheinprüfung ohne die erforderliche Fahrpraxis mit einem großen Lastzug auf die Reise geschickt habe.

Das Bundesarbeitsgericht ließ jedoch auch dieses Argument nicht gelten. Bundesrichter Dr. Georg Schröder sagte dazu bei der Urteilsbegründung, wer im Besitz eines Fahrerscheines sei, könne ohne Rücksicht auf das Lebensalter fahren. ( Aktenzei­chen : 1 AZR 473/65) .

AKTUELLES AUS DEM ARBEITSRECHT Berechnung der Urlaubs Vergütung

Auch für monatlich bezahlte Arbeitnehmer gilt § 11 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Gehaltszulagen und Überstunden­entgelte während des Berechnungszeitraumes des § 11 Abs. 1 sind daher auch in diesem Falle bei der Urlaubsvergütung zu berücksichtigen (BAG-Urteil v. 9. 12. 1965-5 AZR 175/65) .

Dienstreisen mit eigenem PKW

Will der Arbeitgeber nicht gestatten, daß ein Arbeitnehmer für die Dienstreisen mit eigenem Pkw einen Wagen höherer Preisklasse benützt, weil diese nur von "Bediensteten mit hö­herem Einkommen" gefahren werden dürfen, so muß er dies rechtzeitig vor Anschaffung des Wagens bekanntgeben. Tut er dies nicht, kann er die Genehmigung nicht verweigern.

(LAG Frankfurt, Urteil v. 23. 11. 1965-5 Sa 227/65) .

Arbeitgeberzuschuß zum Krankengeld

Die Höhe des Nettolohnes wird durch den Teil, der nach dem Zweiten Vermögensbildungsgesetz vermögenswirksam angelegt ist, nicht beeinflußt, auch wenn er nicht zum steuerpflichti­gen Einkommen gehört. Die Tatsache der vermögenswirksa­men Anlage ist daher für die Berechnung des Krankengeldzu­schusses ohne Bedeutung ( ArbG Bremen, Urteil v. 8. 2. 1966- 3 Ca 3404/65) .

.*j**.,

VEREINSMITTEILUNG

Tus. Montabaur berichtet

Großer Erfolg für Renate Bechtel.

Die am Wochenende im Essener-Gruga-Stadion ausgetragenen Deutschen Leichtathletik-Juniorenmeisterschaften brachten der jungen Sportlerin ihren bisher größten sportlichen Erfolg. Trotz stärkster Konkurrenz aus dem gesamten Bundesgebiet gelang ihr eine großartige Steigerung ihrer persönlichen Best­leistung auf 5,83 m im Weitsprung. Sie wurde damit Deut­sche Vizemeisterin 1966 hinter einer weiteren Rhein länderin, der Andernacherin Monika Weis, die eine Weite von 5,97 m erreicht hatte.

Im 100-m-Endlauf konnte Renate Bechtel unter sehr renom­mierten Läuferinnen den 6. Platz erreichen. Selbst den 200- m-'Endlauf hatte sie erreicht und hier eine gute Platzchance. Doch leider brachten sie 2 Fehlstarts vorzeitig um ihre durch­aus mögliche Chance.

Der jungen Sportlerin unseren herzlichen Glückwunsch.

Der Vorsitzende der LG Westerwald/Montabaur konnte dieser Tage 3 goldene Sportabzeichen an die Mitglieder des Tennis - clubs "Schwarz-Weiß Montabaur" Dr. Ladwig, Gerhard Büch­ner und Herbert Grandjean vergeben. - An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, daß jeden Mittwoch im Stadion "Mons Tabor" die Möglichkeit zum Erwerb des Abzei­chens gegeben ist und Albert Kram als Abnahmeberechtigter gerne mit Rat und Tat zur Verfügung steht.

Fußballvorschau auf Sonntag, den 18.9. 1966:

Vettelschoß I. - Montabaur I. 15. 00 Uhr

Montabaur Res. - Eigendorf I 15. 00 Uhr

Montabaur A-Jgd. - Steinefrenz: A-Jgd. 13. 00 Uhr.

Die Spiele der übrigen Jugendmannschaften werden im Aus­hangkasten des Vereins bekanntgegeben.

FORTSETZUNG Fristlose Entlassung

Wird der Arbeitnehmer im Einstellungsschreiben aufgefordert, bei Dienstantritt Zeugnisse über die bisherige Tätigkeit, ins­besondere über die Ablegung einer bestimmten fachlichen Prüfung vorzulegen, und tut er dies nicht, kommt er auch wiederholter Aufforderung nicht nach, so ist die Weiterbe­schäftigung nicht zumutbar und die fristlose Entlassung ge­rechtfertigt ( ArbG Ludwigshafen, Urteil vom 14. 1. 1966- 2 Ca 458/65) .

STEUERRECHT - kurz belichtet Bilanzierung bei Betriebsverpachtung

Bei Verpachtung abnutzbaren Anlagevermögens mit Substanz­erhaltungspflicht des Pächters stehen dem Verpächter die Ab­setzung für Abnutzung sowohl an den zur Zeit des Pachtbe - ginns vorhandenen als auch an den ersatzbeschafften Anlage- gütern zu. Der Verpächter hat den gegen den Pächter gerich­teten Anspruch auf Substanzerhaltung laufend mit dem Teil­wert am Bilanzstichtag zu aktivieren. Bei der Betriebsauf - Spaltung müssen die Substanzerhaltungs-Rückstellung des Päch ters und der aktivierte Substanzerhaltungsanspruch des Ver­pächters gleich hoch sein (BFH-Urteil vom 21. 12. 1965 - IV 228/64 S.) .

EINKELLERUNGS-KARTOFFELN

liefert

gut und preiswert

F.J. LÖWENGUTH

Kirchstr. 31 - 33 MONTABAUR Tel. 026o2/682