BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärzte - Sonntagsdienst
Sonntag, den 18. September 1966
Dr. Jakob SCHMIDT, Herzog-Adolf-Str. 14 Ruf; 8055
Zahnärztlicher Sonntagsdienst
Sonntag, den 18. September 1966
Dr. BUB INGER, Montabaur, Fürstenweg 25 Ruf: 422 und
Zahnarzt NEDERKORN, Selters, Karlstr. 3 Ruf; 410
Apotheken - Dienst
In der Woche vom 18. bis 24. September 1966
RATHAUS- APOTHEKE, Großer Markt 8 Ruf: 426
Krankenwagen
Samstag/Sonntag, den 17./18. September 1966
GÖRG, Herschbach Ruf: 02626 - 5166
und
HALBRITTER, Höhr-Grenzhausen 02624 - 7010
VERBANDS-und VEREINSMITTEI LUNGEN
Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr
Großer Erfolg des Fanfarenzuges der Freiw. Feuerwehr Montabaur.
Der Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr Montabaur nahm am vergangenen Sonntag an einem der größten Wettstreite für Spielmanns- und Fanfarenzüge in Bad-Homburg v. d.H.teil und konnte sich sehr erfolgreich gegen eine starke Konkurrenz durchsetzen.
Am Wettstreit nahmen ca. 45 Vereine teil. Darunter Vereine wie der Fanfarenzug Büdingen ( ca. 70 Mann) und Fanfarenzug Wiesbaden in gleicher Stärke.
Der Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr Montabaur konnte in der höchsten Klasse, der Sonderklasse, den 3. Preis erringen. Das bedeutet bei dieser Beteiligung einen hervorragenden Erfolg, Der Abstand zum 1. Platz betrug nur 2/10 Punkte.
Also ein ganz knapper Abstand. Das spricht für den guten Stand des Fanfarenzuges Montabaur.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Kath. Pfarrkirche
"St. Peter in Ketten" Montabaur
So. 18. 9. 16. Sonntag nach Pfingsten
6. 00 Uhr Frühmesse
7. 30 Uhr hl. Messe-Gern. Komm. d. Männer
8. 45 Uhr Kindergottesdienst -Amt Franz Bingert
v. d. Nachbarschaft best.
10. 00 Uhr Hochamt -Amt Maria Rolinger, v. d.
Nachbarschaft bestellt
11. 30 Uhr letzte hl. Messe 19. 30 Uhr Andacht
Die Frühmesse um 6. 30 Uhr fällt in dieser Woche aus.
Mo. Januarius u. Gefährten
7. 10 Uhr Amt f. d. Verst. d. Fam. Dr. Jakob
Schmidt-Zöller
Di. vom 16. So. n. Pfingsten
7. 00 Uhr Gern. Messe d. Staatl. Aufbau-Gymnas.
= Jahramt f. Ehel, Hans Strüber, Marg. geb. Strobel
Mi. Matthäus
7.10 Uhr Jahramt Susanne Rues
8. 00 Uhr Volksschulgottesdienst-4-Wo. Amt He
lene Heinz
Do.
Fr.
Sa.
So.
Beichtgel.
Thomas v. Villanova
7. 10 Uhr Jahramt Margarete Hübinger
8. 15 Uhr Gern. Messe d. Frauengemeinschaft mit
Ansprache -4-Wo. -Amt Anna Schäfer 19. 30 Uhr Pfarrjugendmesse m. Ansprache - Amt Bernhard Scheidt Quatemberfreitag
7. 10 Uhr Jahramt Walter Gutberlet-Volksschul-
gottesdienst
Quatembersamstag
7. 10 Uhr Jahramt . ++ Fam. Philipp Gehling 17. 00 Uhr Salve-Andacht
17. So. n. Pfingsten - Gemeinschaftskomm, d, Schülerinnen u. Schüler d. beiden Höheren Schulen 7. 30 Uhr hl. Messe Josef Groß , v. d. Nachbarschaft
best.
10. 00 Uhr Hochamt - Amt Margarete Stanger,v.
d. Nachbarschaft bestellt Samstag 15. 00-19. 00 Uhr und nach 20. 30 Uhr
Pfadfinder 15. 00 Uhr Mittwoch Wölflingsrunde Gruppe St. Hildegard: Mittwoch 19. 30 Uhr Heimabend
AUS DER RECHTSPRECHUNG
"Rollende Kugeln" dürfen nicht mehr als 30 Phon haben
Durch die Geräusche einer Kegelbahn darf die Nachtruhe der Nachbarschaft nicht gestört werden. Diese Auffassung vertrat .der Vierte Senat des hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel in einem Verwaltungsstreitverfahren.. Zwei Nachbarn eines Gastwirts in Oberursel/Taunus, in dessen Gastwirtschaft ein reger Kegelbetrieb herrschte, fühlten sich durch den Lärm belästigt. Daraufhin hatte die Stadt dem Gastwirt die Benutzung der Kegelbahn nach 22. 00 Uhr solange untersagt, bis er den Nachweis erbracht habe, daß die durch die "rollenden Kugeln" hervorgerüfenen Geräusche die Lautstärke von 30 Phon nicht überschreiten. Der Vierte Senat wies die gegen diese Verfügung der Stadt eingelegte Beschwerde des Gastwirts ab.
Abgefahrene Reservereifen begründen keine Bestrafung
Recht häufig sind schwere Unfälle darauf zurückzuführen, daß die Bereifung eines Kraftwagens nicht in Ordnung war. Abgefahrene Reifen stellen eine große Gefahr dar. Als nicht mehr verkehrssicher gilt ein Reifen, der, wenn auch nur teilweise, weniger als 1 Millimeter Profiltiefe aufweist. Diese Vorschrift bezieht sich jedoch nur auf die in Benutzung befindlichen Reifen. Ersatzreifen, die im Fahrzeug mitgeführt werden, unterliegen dieser Vorschrift nicht.
Deshalb hat das Oberlandesgericht Hamburg ( 1 Ss 39/66) das Urteil eines Amtsgerichts aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Die am Fahrzeug montierten Reifen waren nicht zu beanstanden gewesen, und der Reservereifen kann, auch wenn er glattgefahren ist, eine Bestrafung nicht begründen.
Das besagt jedoch nicht, daß das Mitführen eines unzulänglichen Reservereifens ungefährlich sei. Ergibt sich auf der Fahrt die Notwendigkeit, den Reservereifen aufzumontieren, so ist der Straftatbestand erfüllt. Der Kraftfahrer kann sich dann nicht darauf berufen, er habe keinen anderen Reifen zur Verfügung gehabt und sei daher gezwungen gewesen, den abgefahrenen Reservereifen aufzuziehen. Ein solcher Reserve-
Das AMTLICHE BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. Okt. 1965.
HERAUSGEBER: Hans Schmid. CHEFREDAKTION: Christa Frisch. PRODUKTIONSLEITUNG: Marion Scheidhauer. ANZEIGENLEITUNG: E. Meiers. VERTRIEBSLEITUNG: R. Loth. ORGANISATION: H. Heit.
DRUCK und VERLAG: PRIMO-VERLAG HANS SCHMID, 6689 Merchweiler/Saar, Pf. 20, Telefon 06825/5Ö21, Telex 04-44896. 6236 Eschborn / Taunus, Telefon 06196 / 82004, Telex 04-14396.

