Ausgabe 
16.9.1966
 
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BEREITSCHAFTSDIENSTE

Ärzte - Sonntagsdienst

Sonntag, den 18. September 1966

Dr. Jakob SCHMIDT, Herzog-Adolf-Str. 14 Ruf; 8055

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

Sonntag, den 18. September 1966

Dr. BUB INGER, Montabaur, Fürstenweg 25 Ruf: 422 und

Zahnarzt NEDERKORN, Selters, Karlstr. 3 Ruf; 410

Apotheken - Dienst

In der Woche vom 18. bis 24. September 1966

RATHAUS- APOTHEKE, Großer Markt 8 Ruf: 426

Krankenwagen

Samstag/Sonntag, den 17./18. September 1966

GÖRG, Herschbach Ruf: 02626 - 5166

und

HALBRITTER, Höhr-Grenzhausen 02624 - 7010

VERBANDS-und VEREINSMITTEI LUNGEN

Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr

Großer Erfolg des Fanfarenzuges der Freiw. Feuerwehr Montabaur.

Der Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr Montabaur nahm am vergangenen Sonntag an einem der größten Wettstreite für Spielmanns- und Fanfarenzüge in Bad-Homburg v. d.H.teil und konnte sich sehr erfolgreich gegen eine starke Konkurrenz durchsetzen.

Am Wettstreit nahmen ca. 45 Vereine teil. Darunter Vereine wie der Fanfarenzug Büdingen ( ca. 70 Mann) und Fanfaren­zug Wiesbaden in gleicher Stärke.

Der Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr Montabaur konnte in der höchsten Klasse, der Sonderklasse, den 3. Preis erringen. Das bedeutet bei dieser Beteiligung einen hervorragenden Erfolg, Der Abstand zum 1. Platz betrug nur 2/10 Punkte.

Also ein ganz knapper Abstand. Das spricht für den guten Stand des Fanfarenzuges Montabaur.

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Kath. Pfarrkirche

"St. Peter in Ketten" Montabaur

So. 18. 9. 16. Sonntag nach Pfingsten

6. 00 Uhr Frühmesse

7. 30 Uhr hl. Messe-Gern. Komm. d. Männer

8. 45 Uhr Kindergottesdienst -Amt Franz Bingert

v. d. Nachbarschaft best.

10. 00 Uhr Hochamt -Amt Maria Rolinger, v. d.

Nachbarschaft bestellt

11. 30 Uhr letzte hl. Messe 19. 30 Uhr Andacht

Die Frühmesse um 6. 30 Uhr fällt in dieser Woche aus.

Mo. Januarius u. Gefährten

7. 10 Uhr Amt f. d. Verst. d. Fam. Dr. Jakob

Schmidt-Zöller

Di. vom 16. So. n. Pfingsten

7. 00 Uhr Gern. Messe d. Staatl. Aufbau-Gymnas.

= Jahramt f. Ehel, Hans Strüber, Marg. geb. Strobel

Mi. Matthäus

7.10 Uhr Jahramt Susanne Rues

8. 00 Uhr Volksschulgottesdienst-4-Wo. Amt He­

lene Heinz

Do.

Fr.

Sa.

So.

Beichtgel.

Thomas v. Villanova

7. 10 Uhr Jahramt Margarete Hübinger

8. 15 Uhr Gern. Messe d. Frauengemeinschaft mit

Ansprache -4-Wo. -Amt Anna Schäfer 19. 30 Uhr Pfarrjugendmesse m. Ansprache - Amt Bernhard Scheidt Quatemberfreitag

7. 10 Uhr Jahramt Walter Gutberlet-Volksschul-

gottesdienst

Quatembersamstag

7. 10 Uhr Jahramt . ++ Fam. Philipp Gehling 17. 00 Uhr Salve-Andacht

17. So. n. Pfingsten - Gemeinschaftskomm, d, Schü­lerinnen u. Schüler d. beiden Höheren Schulen 7. 30 Uhr hl. Messe Josef Groß , v. d. Nachbarschaft

best.

10. 00 Uhr Hochamt - Amt Margarete Stanger,v.

d. Nachbarschaft bestellt Samstag 15. 00-19. 00 Uhr und nach 20. 30 Uhr

Pfadfinder 15. 00 Uhr Mittwoch Wölflingsrunde Gruppe St. Hildegard: Mittwoch 19. 30 Uhr Heimabend

AUS DER RECHTSPRECHUNG

"Rollende Kugeln" dürfen nicht mehr als 30 Phon haben

Durch die Geräusche einer Kegelbahn darf die Nachtruhe der Nachbarschaft nicht gestört werden. Diese Auffassung vertrat .der Vierte Senat des hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel in einem Verwaltungsstreitverfahren.. Zwei Nachbarn eines Gastwirts in Oberursel/Taunus, in dessen Gastwirtschaft ein reger Kegelbetrieb herrschte, fühlten sich durch den Lärm belästigt. Daraufhin hatte die Stadt dem Gastwirt die Benut­zung der Kegelbahn nach 22. 00 Uhr solange untersagt, bis er den Nachweis erbracht habe, daß die durch die "rollenden Kugeln" hervorgerüfenen Geräusche die Lautstärke von 30 Phon nicht überschreiten. Der Vierte Senat wies die gegen diese Verfügung der Stadt eingelegte Beschwerde des Gast­wirts ab.

Abgefahrene Reservereifen begründen keine Bestrafung

Recht häufig sind schwere Unfälle darauf zurückzuführen, daß die Bereifung eines Kraftwagens nicht in Ordnung war. Abge­fahrene Reifen stellen eine große Gefahr dar. Als nicht mehr verkehrssicher gilt ein Reifen, der, wenn auch nur teilweise, weniger als 1 Millimeter Profiltiefe aufweist. Diese Vorschrift bezieht sich jedoch nur auf die in Benutzung befindlichen Rei­fen. Ersatzreifen, die im Fahrzeug mitgeführt werden, unter­liegen dieser Vorschrift nicht.

Deshalb hat das Oberlandesgericht Hamburg ( 1 Ss 39/66) das Urteil eines Amtsgerichts aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Die am Fahrzeug montierten Reifen waren nicht zu beanstanden gewesen, und der Reservereifen kann, auch wenn er glattgefahren ist, eine Bestrafung nicht begrün­den.

Das besagt jedoch nicht, daß das Mitführen eines unzuläng­lichen Reservereifens ungefährlich sei. Ergibt sich auf der Fahrt die Notwendigkeit, den Reservereifen aufzumontieren, so ist der Straftatbestand erfüllt. Der Kraftfahrer kann sich dann nicht darauf berufen, er habe keinen anderen Reifen zur Verfügung gehabt und sei daher gezwungen gewesen, den ab­gefahrenen Reservereifen aufzuziehen. Ein solcher Reserve-

Das AMTLICHE BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. Okt. 1965.

HERAUSGEBER: Hans Schmid. CHEFREDAKTION: Christa Frisch. PRODUKTIONSLEITUNG: Marion Scheidhauer. ANZEIGENLEITUNG: E. Meiers. VERTRIEBSLEITUNG: R. Loth. ORGANISATION: H. Heit.

DRUCK und VERLAG: PRIMO-VERLAG HANS SCHMID, 6689 Merchweiler/Saar, Pf. 20, Telefon 06825/5Ö21, Telex 04-44896. 6236 Eschborn / Taunus, Telefon 06196 / 82004, Telex 04-14396.