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FÜR DEN URLAUBER
Lieber, ins Ausland reisender Mitbürger!
Hs ist zu begrüßen, wenn möglichst viele Deutsche andere Völker und Länder kennenlernen. Glücklicherweise können immer mehr Mitbürger einen Besuch in fremden Ländern ermöglichen. Auslandsreisen fördern das gegenseitige Verstehen und damit den Frieden der Welt . Das Ausland anerkennt unsere Wiederaufbauleistungen, die Qualität unserer deutschen Erzeugnisse, unsere gute D-Mark und die Stabilität unserer politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Andererseits haben wir als Gäste im fremden Land Respekt vor den dortigen Leistungen und den Besonderheiten des Auslandes zu zeigen - auch wenn sie uns im Einzelfalle möglicherweise fremd Vorkommen. Ieder Reisende kann so im Ausland Freunde werben, die auch für unsere Sorgen und unsere Eigenheiten Verständnis aufbringen. Bei der Rückkehr wird Sie ein freundlicher deutscher Zöllner begrüßen und nach mitgebrachten Waren fragen. Er hat Vorschriften zu beachten, die zu unser aller Schutz und zum Schutze der deutschen Wirtschaft erlassen werden mußten. Für den Reiseverkehr wurden neue Sonderggelungen getroffen, die einer möglichst schnellen und reibungslosen Abwicklung der Zollformali - täten dienen. Lesen Sie, bevor Sie Ihre Einkäufe im Ausland tätigen, die folgenden beiden Seiten. Sie erleichtern sich und uns bei der Heimkehr die Abwicklung der nun einmal notwendigen Formalitäten.
Ich wünsche Ihnen eine gute Reise, viel Sonne und glückliche Heimkehr.
Rolf Dahlgrün
Bundesminister der Finanzen
ZollbestimmungNen für deutsche Auslands - reisende
Die Bundeszollverwaltung ist bestrebt, die Zollabfertigung so einfach wie möglich zu gestalten. Zu einer beschleunigten Abfertigung können Sie selbst dadurch beitragen, daß Sie bei Ihrer Rückkehr aus dem Ausland die dort erworbenen (gekauften oder geschenkten ) Waren dem Abfertigungbeamten sogleich angeben. Er wird Ihnen sagen, wieTiiese Waren zollamtlich zu behandeln sind. Aus der nachstehenden Zu - sammenstellung können Sie ersehen, welche Abgabenver - günstigungen Urnen für aus dem Ausland mitgebrachte Waren gewährt werden können.
Abgabefreiheit für Reiseverzehr. Als Reiseverzehr kann die Zollstelle an der Grenze ( Nicht jedoch eine Zollstelle im Innern bei der Abfertigung von aufgenommenem Reisegepäck) abgabenfrei lassen:
1. Lebensmitte 1
insoweit, als sie dem angemessenen Bedarf während der Reise entsprechen.
2. v „in und Spirituosen
für Weisende im Alter von mehr als 16 Jahren, und zwar Wein bis zu zwei Litern, Spirituosen bis zu 0.750 Liter.
3. Tabakwaren
für Reisende im Alter von mehr als 16 Jahren, und zwar 10 Zigarren oder 25 Zigaretten oder 50 g. Rauchtabak mit 50 Zigarettenhüllen.
Abgabenfreiheit für Reisemitbringsel.
Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 100 DM, die Sie für sich als Andenken oder für andere als Aufmerksamkeit mitbringen und die man auch von einer reinen Inlandsreise mitzubringen pflegt, bleiben als Reise - mitbringsel abgabenfrei. Ausgenommen sind Wein, Spirituosen , Tabakwaren, Kaffee, Tee und Auszüge oder Essenzen aus Kaffee, oder Tee oder Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge oder Essenzen. Als Andenken oder Auf - merksamkeit können nicht nur sogenannte Souveniers mit - gebracht werden, sondern z.B. auch Blumen, Kinderspielzeug, Handtaschen, dafür geeignete Textilwaren ( wie Schals, Spitzen , Damenblusen, Krawatten, Reisedecken) modische Schirme, Schmuck, Fotoapparate, Ferngläser, Bücher,
Gemälde und Kunstdrucke. Ausgeschlossen sind nur Waren des rein praktischen Bedarfs, z.B. Haushaltsgeräte, Bettwäsche Waschpulver. An Lebensmitteln kommen als Reisemitbringsel
solche in Betracht.' die auch von jeder Inlandsreise als Aufmerksamkeit mitgebracht werden, z.B. Schokolade, Pralihen-, Bonbons, Marzipan, feine Backwaren, Obst.» Keine Reisemitbringsel sind 'Lebensmittel des täglichen Bedarfs, z.B. Brot, Teigwaren, Butter. Handelt es sich dabei aber um Delikatessen, die allgemein als Spezialitäten angesehen werden, so können auch solche Lebensmittel Reisemitbringsel sein.
Abgabenfreiheit für Reisegerät.
Im Ausland erworbene Waren, deren Beschaffung nach Antritt der Reise not wendig geworden ist und die schon außerhalb des Zollgebietes auf der Reise gebraucht worden sind, sind ebenfalls abgabenfrei ( Z.B. Ersatz für unbrauchbar gewordene Camping-Ausrüstung). Das Vorliegen der Voraussetzungen muß freilich nachgewiesen werden.
Erhebung von Abgaben
Für Waren, die nicht abgabenfrei sind, werden die Eingangsabgaben ( Zoll, Umsatzausgleichsteuer und Verbrauchssteuer nach einem vereinfachtem Verfahren berechnet, wenn die Waren weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind und ihr Wert insgesamt 240, - DM nicht übersteigt. Für W?ren aus Ländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Italien, Frankreich, Holland, Belgiefr, Luxemburg,) werden 5 vH des Warenwertes als Abgaben, erhoben: bei Waren aus anderen Ländern beträgt der Abgabensatz 15 vH des Warenwertes. Für einige Waren gelten besondere Sätze, z.B.
Waren aus EWG-Länd. a.and.Länd.
Röstkaffee 5.00 DM ‘ 7. DM
Kaffezusatz bis zu 2 kg DM 16.00 D M 20. 00 DM
je kg
Tee bis zu 2 kg 5.00 DM 6. 00 DM
Schaumwein bis zu 5 1/1 1-F1. 1. 20 DM 3. 00 DM
( DM je 1/1 -Fl.)
Wein in Behältnissen mit einem Inhalt
a) von 2 1 oder weniger 0.10 DM 1. 30 DM
b) von mehr als 2 1 Spirituosen
bis zu 3 1 ( DM je Liter ) 5.00 DM 9. 00 DM
Grenzbewohner.
Für Bewohner des Zollgrenzbezirks gelten besondere Bestimmungen über die abgabefreie Einfuhr von Waren im Reiseverkehr, die bei der Zollstelle an der Grenze er - fragt werden können.
Unsere Denksportaufgabe
Die lieben Erben
Zwei Brüder hatten von ihrem Onkel, dem einzigen Bruder ihres verstorbenen Vaters, mehrere Ländereien, Häuser und Geschäfte geerbt. Sie sollten sich die Erbschaft teilen, konnten aber über die .Verteilung keine Einigung erzielen und gerieten schließlich in.Streit miteinander. Welchen guten und einfachen Rat hätte man ihnen geben können, wonach sie zur Zufriedenheit beider die Teilung doch hätten vornehmen können, ohne einen Dritten anzurufen oder die Erbschaft zu veräußern?
Auflösung .Die lieben Erben":
Der eine Bruder soll die Teilung vornehmen, der andere sich seinen Teil wählen dürfen.

