Ausgabe 
2.9.1966
 
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zutragen, daß die Welt endlich Frieden bekommt. Sie wird unbewohnbar ohne Frieden.

Brecht will also mit seinem Stück wirken. Nicht durch Pre­digt, nicht durch ein trockenes Lehrstück, sondern mit den Mitteln der Kunst. "Künste aber, samt den Lehrreichen unter ihnen, gehören zu den Lustbarkeiten," sagt Brecht. Stets steht das Vergnügen des Zuschauers im Mittelpunkt von Brechts Schaffen.

Freilich nicht ein Vergnügen, bei dem man sich vor Lachen auf die Schenkel klopft - wenngleich das Stück durch seine prallen Derbheiten auch dazu Anlaß gibt - sondern ein Ver­gnügen, das aus Brechts Kunst entsteht, den Zuschauer durch Spannung, Dramatik, Witz und Weisheit zu bannen und ihn gleich darauf durch die betrachtenden Songs aus der Illusion zu entlassen, damit er das Geschehen überden­ken, die Entscheidungen überprüfen kann.

Brechts Idealzuschauer ist dem Fußballanhänger vergleich­bar, der sich in dem einen Augenblick begeistern läßt und im nächsten kritisch die Leistung der Akteure prüft. Ein Zu­schauer also, der trotz und wegen seiner kritischen Vernunft mit großem Vergnügen am Geschehen teilnimmt.

II.

Die Regie dieses anspruchsvollen Stückes führt In tendant Conrad Dahlke, der auch die wichtige Rolle des Kochs spielt, Herr Dahlke hat dieses Stück schon vor einigen Jah­ren mit großem Erfolg inszeniert. Die Titelrolle wird von Frau Gisela Hagenau dargestellt, die als Herzogin in Scribes "Das Glas Wasser" noch in bester Erinnerung ist. Die Kinder der Courage spielen: Garola von Manteuffel, Klaus-Dieter Enskat und Stephan Larnd, der mit dieser Rolle sein Debüt bei der Landesbühne gibt.

Auch die anderen Neuverpflichtungen, Maria Kutschera,

Ellen Rathsack, Hans Egenlauf, Winfried Stankewitz, Hans Helmut Staub und Rudolf Twerenbold stellen sich vor.

Die Gestaltung des Bühnenraumes liegt in den bewährten Händen von Herrn Schneider.

Kartenvorverkauf: Städt. Verkehrsamt, Rathaus, Zimmer 8 Im Interesse der Erhaltung dieser kulturellen Einrichtung in Montabaur bitten wir, von der Möglichkeit eines Abonne­ments Gebrauch zu machen.

STAATLICHE SPARGESCHENKE NUTZEN

Wie uns die Volksbank Montabaur aus eigenen Erfahrungen mitteilt, beklagen sich immer wieder viele Leute darüber, daß ein erheblicher Teil ihres Einkommens in den Staats­säckel wandert. Oft werden große Anstrengungen unternom­men, um diesem Betrag wenigstens etwas zu verkleinern.

Umso erstaunlicher ist es, daß mehr als die Hälfte aller Bun­desbürger Jah-r für Jahr darauf verzichtet, sich vom Staat Geld schenken zu lassen; je nach Familienstand können das jährlich 120 bis 480 DM sein. Nur eins ist zu tun: prämien­begünstigt sparen.

Am prämienbegünstigten Sparen kann sich jeder ohne Rück­sicht auf die Höhe seines Einkommens beteiligen. Begün­stigt sind Einzahlungen auf Konten und der Erwerb von Wert­papieren. Der Sparer muß sich nur verpflichten, die Spar­beiträge längerfristig festzulegen, und zwar bei Allgemeinen und Wertpapiersparverträgen rd. 4 1/2 bis 5 Jahre und bei Ratensparverträgen 5 1/2 bis 6 Jahre. Durch die Inanspruch­nahme der Sparprämien von 20 bis 30 % und die gegen­wärtig besonders hohe Verzinsung der Sparguthaben läßt sich innerhalb der Festlegungsfrist ein Kapitalzuwachs von über 65 °jo erzielen. Die angegebenen Festlegungsfristen stellen für den Sparer keinerlei Risiko dar; denn braucht er das Geld schon früher, kann er ohne weiteres darüber verfügen. Allerdings geht dadurch der Prämienanspruch verloren.

Für Verlobte und Wehrpflichtige ist das prämienbegünstigte Sparen besonders reizvoll. Wer nach Abschluß eines prä­mienbegünstigten Sparvertrages heiratet, braucht nur eine 2jährige Festlegungsfrist einzuhalten. Für Jugendliche, die zum Wehrdienst einberufen werden und mindestens 12 Mona­te vor Einberufung einen Ratensparvertrag abgeschlossen

haben, zahlt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen während der Wehrdienstzeit die vereinbarten Raten. - W Zusätzlich zu den staatlichen Sparprämien können auch noch die Vergünstigungen des 2. Vermögensbildungsgesetzes aus­genutzt werden. Innerhalb der festgelegten Höchstgrenzen von 312 DM bzw. 468 DM bei Arbeitnehmern mit 3 oder mehr Kindern lassen sich bis zu rd. 33 % an Steuern und Sozialabgaben einsparen. Das können 100 oder sogar 150 DM sein.

Daß es sich lohnt prämienbegünstigt zu sparen, das wird je­der zugeben müssen. Niemand sollte sich daher die Sparge­schenke des Staates entgehen lassen.

AUS DEM KOMMUNALEN LEBEN

F riedhofswesen

In der Ausgabe Nr. 33 haben wir darauf hingewiesen, daß einige statistische Angaben über den Friedhof in Montabaur nach der Veröffentlichung der neuen Friedhofssatzung zum besseren Verständnis innerhalb der Bevölkerung beitragen sollen. Der Bericht von Konrektor a. D. H. Fries aus der Festschrift "St. Peter in Ketten 959 - 1959 über den Kirch­hof in Montabaur hat sich mit den Friedhofsverhältnissen früherer Jahrhunderte befaßt. Dieser Bericht endete mit dem Satz; "Vorläufig dürfte der Friedhof für die Stadt Montabaur ausreichend sein".

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Seit einigen Jahren bestand jedoch kein Zweifel mehr, daß eine Friedhofsenweiterung dringend notwendig erscheint, wenn im Bestattungswesen geordnete Verhältnisse aufrecht erhalten werden sollten. Im Stadtgebiet von Montabaur ist das Gelände an der Hollerer Straße für Friedhofszwecke vor­gesehen. Der Flächennutzungspian für die Stadt Montabaur sieht auch als Friedhofserweiterungsgelände die in der dorti­gen Flur gelegenen Grundstücke vor. Die Stadtverwaltung mußte sich also zunächst bemühen, die für die Friedhofs­erweiterung benötigten Grundstücke in ihren Besitz zu brin­gen. Erst nachdem die Grundstücksankäufe und sonstige Be- ; sitzrechte geklärt waren, konnte mit den Ausbauarbeiten begonnen werden.

Aus der allgemeinen Friedhofsstatistik soll über das Friedhofs­gelände des alten Friedhofsteiles und des Erweiterungsteiles einiges Zahlenmaterial herangezogen werden:

Der alte Friedhofsteil ist in 28 Grabblocks aufgeteilt und hat eine Größe von 1,8752 ha. '

Bevor mit den Arbeiten zur Friedhofserweiterung begonnen wurde, mußte zunächst an der Seitenmauer des Ehrenhains Westerwald ein kleineres Teilgelände erschlossen werden, auf dem später einmal die Friedhofshalle errichtet wird.

Auf dem gleichen Gelände wurden 2 Grabblocks für Reihen- und Wahlgrabstätten errichtet, die aber inzwischen schon wieder belegt sind. Diese Teilerweiterung mit einer Fläche von 0,1882 ha wird zu dem alten Friedhof hinzugerechnet, so daß die Gesamtgröße des alten Friedhofsteiles 2,0634 ha beträgt.

Innerhalb der jetzt beendigten Friedhofserweiterung liegen sieben Grabblocks, die mit den Buchstaben A bis G gekenn­zeichnet sind. Innerhalb dieser Grabblocks stehen als BelegungS' fläche zur Verfügung 1,0687 ha. Das gesamte Friedhofsge­lände ist jedoch größer, da zum Beispiel innerhalb der Blocks A bis G 0,4815 ha als Umgebung und Anlagefläche benutzt werden.

Eine Zusammenstellung der Belegungsflächen für den alten und den neuen Friedhofsteil ergibt also folgende Flächenmaße:

A. Belegungsflächen

1. Alter Friedhofsteil 2,C634 ha

2. Friedhofserweiterung Block A-G__l i C687_ha _

Gesamtbelegungsfläche-V 3,1321 ha

B. Flächen, die nicht belegt werden Friedhofsumgebung an Straßen und

außerhalb der Umgrenzung 0,6712 ha

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