Evang. Gemeinde Montabaur
Wochenplan.
Sonntag, 31. Juli:
10.00 Uhr Gottesdienst 11.00 Uhr Ausleihe der Gemeindebücherei Donnerstag, 20. 00 Uhr Bibelstunde der landeskirchlichen 4. August: Gemeinschaft
WICHTIGER HINWEIS In eigener Sache
Allen unseren Lesern, Inserenten und unseren Mitarbeitern geben wir an dieser Stelle unsere neue Rufnummer bekannt; Amt Illingen (Vorwahl: 06825) 5 0 21.
Wir bitten höflich, bei allen Anrufen an uns, in Zukunft diese Rufnummer zu wählen.
PRIMO - VERLAG Hans SCHMID Merchweiler/Saar.
VERBANDS-und VEREINSMITTEILUNGEN
Kath. Kirchenchor "St. Cäeilia”
Die nächste Chorprobe ist für alle Stimmen am Montag (1. August) um 20.15 Uhr im Pfarrheim.
Wegen des bevorstehenden Kirchweihfestes werden alle Mitglieder recht herzlich und dringend um Teilnahme gebeten.
Fest-Programm
Samstag, 16. 00 Uhr
20. 00 Uhr
d . 6 . August Anschießen der Kirmes Beginn des Kirmestreibens auf der Festwiese Kirmestanz im Festzelt unter Mitwirkung des Doppelquartetts des MGV. Mendelssohn-Bartholdy und des Fanfarenzuges der Freiwilligen Feuerwehr Montabaur. Zum Tanz spielt das Tanz-Orchester Charlie Niesen auf. In allen Lokalen Tanz oder gemütliches Beisammensein, d . 7. August
Wecken durch Fanfarenzug der Frw. Feuerwehr Festgottesdienst
Beginn des Kirmestrubels auf der Festwiese Segelflug - Passagierflüge - Startplatz Körlen Tanzbelustigung im Festzelt u. in den Lokalen. 00 Uhr bei Einbruch der Dunkelheit;
Großfeuerwerk mit Schloßbeleuchtung Illumination der Stadt.
8 . August
Großer Kram- und Viehmarkt auf der Festwiese u. Sauertalstraße. Nachmittags Kirmestrubel auf der Festwiese.
Tanz im Festzelt u. in den Lokalen d . 9. August
Frühschoppenkonzert MGV. Mendelssohn-Bartholdy im Kolpinghaus. Nachmittags Kirmestrubel auf der Festwiese.
Tanz im Festzelt und in den Lokalen Im Festzelt die Schlager-Stars Billy Mo, Gerd Böttcher sowie Thomas vom Sender Luxemburg. Die Pfarrkirche "St. Peter in Ketten" wird an allen Kirmestagen bei Einbruch der Dunkelheit angestrahlt.
Sonntag, 6.00 Uhr 10.00 Uhr 1 3. 00 Uhr
15.00 Uhr nach 21
Montag, d
15.00 Uhr Di e n s t a g , 10.00 Uhr
20.00 Uhr
IN EIGENER SACHE
Allen unseren Lesern, Inserenten und Mitarbeitern, denen ein Anruf im Hauptverlag in Merchweiler nicht möglich ist, dürfen wir die Rufnummer unseres Verlagsbüros bekanntgeben: Bad Soden (06196) 82004.
PRIMO - VERLAG Hans SCHMID - Verlagsbüro Eschborn -
Um den Frieden ist es der schwerste Kampf auf dieser Welt.
FÜR SIE NOT IERT
Verkehrsbehörden haften für falsch an gebrach te Schilder.
Die Amtspflicht der Verkehrsbehörden, Verkehrszeichen sachgemäß und deutlich anbringen zu lassen, besteht grundsätzlich gegenüber allen Verkehrsteilnehmern. Der Dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in einer Entscheidung darauf hingewiesen, daß von dieser Regel auch solche Verkehrsteilnehmer nicht ausgenommen sind, die gegen Verkehrsvorschriften verstoßen oder ein zum Verkehr nicht zugelassenes Fahrzeug benutzt haben. Wenn die Kraftfahrer zur Beachtung der Verkehrszeichen gezwungen seien, dann könnten sie auch deren richtige und sachgemäße Anbringung erwarten.
URTEILE IN KÜRZE
"GRETNA GREEN" KANN TEUER SEIN Die Heirat Minderjähriger ohne Einwilligung der Eltern im schottischen Gretna Green kann den jungen Ehemann über die Reise- und Aufenthaltskosten hinaus teuer zu stehen kommen. Das Amtsgericht Hennef an der Sieg entschied, daß die Mutter der minderjährigen Tochter von ihrem Schwiegersohn die Kosten ersetzt verlangen kann, die sie bei dem erfolglosen Versuch aufgewendet hat, die Eheschließung ihrer Tochter in Schottland zu verhindern.
KEINE PFLICHT ZUR GRABPFLEGE Die Pflege von Grabstätten entspringt einer sittlichen Pflicht, die von den meisten Hinterbliebenen ganz selbstverständlich wahrgenommen wird. Was aber, wenn ein Erbe ein Grab verkommen läßt? Kann man ihn zu einer ordnungsgemäßen Pflege zwingen? Das Amtsgericht Essen hat diese Frage verneint, weil es keine rechtliche Verpflichtung eines Erben zur Grabpflege gibt. Das Gericht empfiehlt daher allen Erblassern, die Zweifel an der postumen Liebe ihrer Erben haben, sie durch letztwillige Verfügung zur ordnungsgemäßen Grab pflege zu verpflichten.
KEIN LÄRM IN KURORTEN
Der Zweite Senat des hessischen Verwaltungsgerichtshofes hat entschieden, daß die Kurorte zur Vermeidung von Lärmquellen berechtigt sind, die Schankerlaubnis für die im Kurviertel gelegenen Gartenwirtschaften bis 20 Uhr abends zu befristen. Mit dieser Begründung wurde vom Verwaltungsgerichtshof die Klage einer Wirtsfrau abgewiesen, die im Kurviertel von Bad Nauheim eine Fremdenpension mit öffentlicher Gaststätte betreibt. Die Frau darf ihre Gäste bis 20 Uhr abends auch im Vorgarten des Hauses bewirten. Durch die zeitliche Beschränkung des Gaststättenbetriebes im Vorgarten soll die Nachtruhe der Kurgäste gewährleistet werden.
Der Landrat des Kreises Friedberg hat deswegen den Widerspruch der Wirtsfrau gegen die zeitliche Beschränkung der Gaststätte im Vorgarten zurückgewiesen. Die daraufhin von der Wirtsfrau gegen die Stadt Bad Nauheim angestrengte Klage blieb beim Verwaltungsgericht in Darmstadt sowie nun mehr auch beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erfolglos.
(Aktenzeichen Verwaltungsgerichtshof OS II 80/63.)
Das AMTLICHE BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. Okt. 1965.
HERAUSGEBER: Hans Schmid. CHEFREDAKTION: Christa Frisch. PRODUKTIONSLEITUNG: Marion Scheidhauer. ANZEIGENLEITUNG: E. Meiers. VERTRIEBSLEITUNG: R. Loth. ORGANISATION: H. Heit.
DRUCK und VERLAG: PRIMO-VERLAG HANS SCHMID, 6689 Merchweiler/Saar, Pf. 20, Telefon 06825/5Ö21, Telex 04-44 896. 6236 Eschborn / Taunus, Telefon 06196 / 82004, Telex 04-14396.
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