Ausgabe 
29.7.1966
 
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Evang. Gemeinde Montabaur

Wochenplan.

Sonntag, 31. Juli:

10.00 Uhr Gottesdienst 11.00 Uhr Ausleihe der Gemeindebücherei Donnerstag, 20. 00 Uhr Bibelstunde der landeskirchlichen 4. August: Gemeinschaft

WICHTIGER HINWEIS In eigener Sache

Allen unseren Lesern, Inserenten und unseren Mitarbeitern geben wir an dieser Stelle unsere neue Rufnummer bekannt; Amt Illingen (Vorwahl: 06825) 5 0 21.

Wir bitten höflich, bei allen Anrufen an uns, in Zukunft die­se Rufnummer zu wählen.

PRIMO - VERLAG Hans SCHMID Merchweiler/Saar.

VERBANDS-und VEREINSMITTEILUNGEN

Kath. Kirchenchor "St. Cäeilia

Die nächste Chorprobe ist für alle Stimmen am Montag (1. August) um 20.15 Uhr im Pfarrheim.

Wegen des bevorstehenden Kirchweihfestes werden alle Mit­glieder recht herzlich und dringend um Teilnahme gebeten.

Fest-Programm

Samstag, 16. 00 Uhr

20. 00 Uhr

d . 6 . August Anschießen der Kirmes Beginn des Kirmestreibens auf der Festwiese Kirmestanz im Festzelt unter Mitwirkung des Doppelquartetts des MGV. Mendelssohn-Barthol­dy und des Fanfarenzuges der Freiwilligen Feuer­wehr Montabaur. Zum Tanz spielt das Tanz-Or­chester Charlie Niesen auf. In allen Lokalen Tanz oder gemütliches Beisammensein, d . 7. August

Wecken durch Fanfarenzug der Frw. Feuerwehr Festgottesdienst

Beginn des Kirmestrubels auf der Festwiese Segelflug - Passagierflüge - Startplatz Körlen Tanzbelustigung im Festzelt u. in den Lokalen. 00 Uhr bei Einbruch der Dunkelheit;

Großfeuerwerk mit Schloßbeleuchtung Illumination der Stadt.

8 . August

Großer Kram- und Viehmarkt auf der Festwiese u. Sauertalstraße. Nachmittags Kirmestrubel auf der Festwiese.

Tanz im Festzelt u. in den Lokalen d . 9. August

Frühschoppenkonzert MGV. Mendelssohn-Barthol­dy im Kolpinghaus. Nachmittags Kirmestrubel auf der Festwiese.

Tanz im Festzelt und in den Lokalen Im Festzelt die Schlager-Stars Billy Mo, Gerd Böttcher sowie Thomas vom Sender Luxemburg. Die Pfarrkirche "St. Peter in Ketten" wird an allen Kirmes­tagen bei Einbruch der Dunkelheit angestrahlt.

Sonntag, 6.00 Uhr 10.00 Uhr 1 3. 00 Uhr

15.00 Uhr nach 21

Montag, d

15.00 Uhr Di e n s t a g , 10.00 Uhr

20.00 Uhr

IN EIGENER SACHE

Allen unseren Lesern, Inserenten und Mitarbeitern, denen ein Anruf im Hauptverlag in Merchweiler nicht möglich ist, dürfen wir die Rufnummer unseres Verlagsbüros bekanntge­ben: Bad Soden (06196) 82004.

PRIMO - VERLAG Hans SCHMID - Verlagsbüro Eschborn -

Um den Frieden ist es der schwerste Kampf auf dieser Welt.

FÜR SIE NOT IERT

Verkehrsbehörden haften für falsch an gebrach te Schilder.

Die Amtspflicht der Verkehrsbehörden, Verkehrszeichen sach­gemäß und deutlich anbringen zu lassen, besteht grundsätz­lich gegenüber allen Verkehrsteilnehmern. Der Dritte Zivil­senat des Bundesgerichtshofes hat in einer Entscheidung dar­auf hingewiesen, daß von dieser Regel auch solche Verkehrs­teilnehmer nicht ausgenommen sind, die gegen Verkehrs­vorschriften verstoßen oder ein zum Verkehr nicht zugelas­senes Fahrzeug benutzt haben. Wenn die Kraftfahrer zur Be­achtung der Verkehrszeichen gezwungen seien, dann könnten sie auch deren richtige und sachgemäße Anbringung erwar­ten.

URTEILE IN KÜRZE

"GRETNA GREEN" KANN TEUER SEIN Die Heirat Minderjähriger ohne Einwilligung der Eltern im schottischen Gretna Green kann den jungen Ehemann über die Reise- und Aufenthaltskosten hinaus teuer zu stehen kom­men. Das Amtsgericht Hennef an der Sieg entschied, daß die Mutter der minderjährigen Tochter von ihrem Schwieger­sohn die Kosten ersetzt verlangen kann, die sie bei dem er­folglosen Versuch aufgewendet hat, die Eheschließung ihrer Tochter in Schottland zu verhindern.

KEINE PFLICHT ZUR GRABPFLEGE Die Pflege von Grabstätten entspringt einer sittlichen Pflicht, die von den meisten Hinterbliebenen ganz selbstverständlich wahrgenommen wird. Was aber, wenn ein Erbe ein Grab verkommen läßt? Kann man ihn zu einer ordnungsgemäßen Pflege zwingen? Das Amtsgericht Essen hat diese Frage ver­neint, weil es keine rechtliche Verpflichtung eines Erben zur Grabpflege gibt. Das Gericht empfiehlt daher allen Erb­lassern, die Zweifel an der postumen Liebe ihrer Erben haben, sie durch letztwillige Verfügung zur ordnungsgemäßen Grab pflege zu verpflichten.

KEIN LÄRM IN KURORTEN

Der Zweite Senat des hessischen Verwaltungsgerichtshofes hat entschieden, daß die Kurorte zur Vermeidung von Lärm­quellen berechtigt sind, die Schankerlaubnis für die im Kur­viertel gelegenen Gartenwirtschaften bis 20 Uhr abends zu befristen. Mit dieser Begründung wurde vom Verwaltungsge­richtshof die Klage einer Wirtsfrau abgewiesen, die im Kur­viertel von Bad Nauheim eine Fremdenpension mit öffentli­cher Gaststätte betreibt. Die Frau darf ihre Gäste bis 20 Uhr abends auch im Vorgarten des Hauses bewirten. Durch die zeitliche Beschränkung des Gaststättenbetriebes im Vorgarten soll die Nachtruhe der Kurgäste gewährleistet werden.

Der Landrat des Kreises Friedberg hat deswegen den Wider­spruch der Wirtsfrau gegen die zeitliche Beschränkung der Gaststätte im Vorgarten zurückgewiesen. Die daraufhin von der Wirtsfrau gegen die Stadt Bad Nauheim angestrengte Klage blieb beim Verwaltungsgericht in Darmstadt sowie nun mehr auch beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erfolglos.

(Aktenzeichen Verwaltungsgerichtshof OS II 80/63.)

Das AMTLICHE BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. Okt. 1965.

HERAUSGEBER: Hans Schmid. CHEFREDAKTION: Christa Frisch. PRODUKTIONSLEITUNG: Marion Scheidhauer. ANZEIGENLEITUNG: E. Meiers. VERTRIEBSLEITUNG: R. Loth. ORGANISATION: H. Heit.

DRUCK und VERLAG: PRIMO-VERLAG HANS SCHMID, 6689 Merchweiler/Saar, Pf. 20, Telefon 06825/5Ö21, Telex 04-44 896. 6236 Eschborn / Taunus, Telefon 06196 / 82004, Telex 04-14396.

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