Ausgabe 
22.7.1966
 
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Zahl der Mitglieder war ein besserer Besuch zu erwarten ge- \ wesen.

Frau Galke als 1. Vorsitzende eröffnete die Versammlung und hieß alle Anwesenden herzlich willkommen. Mit einem Hin- j weis auf das nun folgende Programm erfolgte der Rechenschafts-; bericht über das vergangene Jahr. Anschließend wurde zur Vorstand'wahl geschritten, nachdem dem bisherigen Vorstand einstimmig Entlastung erteilt worden war. Die Wahl des neu­en Vorstandes ergab keine Veränderung. Als 1. Vorsitzende wurde Frau Galke wieder gewählt, die dieses Amt bereits seit 12 Jahren in dankenswerter Weise führt, in gleicher Wei­se Frau Haudeck als Kassenführerin.

Die Versammlung war im inoffiziellen Teil der pommerschen Landsmannschaft gewidmet. Herr Mahn vermittelte in einem eindrucksvollen Vortrag über die reiche Geschichte Pommerns als eines der bedeutensten Agrarländer neben dem Bäderreich­tum entlang einer weiten Küste der Ostsee.

Nachdem noch auf den diesjährigen "Tag der Heimat" hin­gewiesen wurde, konnte die Versammlung geschloßen wer­den.

TuS Montabaur

Die 1. Fußballmannschaft trägt am kommenden Sonnabend, dem 23. Juli 1966 ein Freundschaftsspiel gegen die Mann­schaft des S. V. Goldhausen-Ruppach aus.

Das Spiel findet im Stadion "Mons-Tabor" statt und beginnt - mit Rücksicht auf die Fernsehübertragung von der WM - um j 17.30 Uhr.

Die Mannschaft des TUS hat eine 1:7 Niederlage aus dem Vor­jahr wettzumachen, was ihr hoffentlich gelingen wird.

Freiw. Feuerwehr Montabaur

Der Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr Montabaur veranstal­tet vom 10. - 12. Juni 1967 einen großen Wettstreit für Tarn- 1 bour- und Fanfarenzüge. Zu diesem Wettstreit werden ca. 40 j Züge aus verschiedenen Ländern unserer Bundesrepublik er­wartet. Um diesem Treffen eine besondere Note zu geben, werden als Tageshöchstpreise zwei "Rheinland-Pfalz-Pokale" ausgespielt.

Die Schirmherrschaft hat der Ministerpräsident von Rheinland- Pfalz-Herr Dr. h. c. Peter Altmeier übernommen. Wir freuen uns darüber sehr, denn unserer Heimatstadt Montabaur wird dadurch eine große Ehre zuteil.

Die Vorarbeiten für den Wettstreit sind nun schon in vollem Gange, denn Montabaur und seine Gäste sollen ein "Großes Fest" erleben.

Wir bitten unsere Mitvereine diesen Termin vorzumerken.

Eine Aussprache mit den Vorständen unserer Stadtvereine wird in nächster Zeit erfolgen. I

ANDERE LÄNDER

. andere Verkehrsregeln/ Was anderswo

anders ist ...

Die Urlaubszeit steht vor der Türe- die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Eines ist bei der Auslandsreise zu beachten:

Die "ungeschriebenen Gesetze" des Straßenverkehrs sind an­ders. Man erspart sich Ärger, wenn man weiß, was sich von deutschen Gepflogenheiten unterscheidet. Hier einige Tips in Kürze:

Dänemark

"Tempo 60" in Ortschaften. Vorfahrt rechts vor links, auch im Kreisverkehr. Strenge Strafbestimmungen für Trunkenheit am Steuer. Zeitweise Geschwindigkeitsbegrenzungen für das ganze Land.

Fr ankreich

Vorfahrt rechts vor links, sofern nicht durch Vorfahrtszeichen anders geregelt. Im Kreisverkehr hat immer der von rechts Kommende Vorfahrt. In Paris und einigen Städten Hupen nur in Notfällen erlaubt. Rotgelbe Markierungen an Bordsteinen bedeuten Parkverbot. In beleuchteten Straßen mit Standlicht fahren. Nachts auch unter Laternen beim Parken Parkleuchten einschalten.

Griechenland

Geschwindigkeitsbegrenzung in Ortschaften für Pkw 30 km/st. Keine Höchstgeschwindigkeit auf freier Strecke aber Vorsicht geboten. Vor und in Kurven immer hupen. In Athen nachts nur Standlicht und Lichthupe erlaubt. Mitführen eines Pan­nendreiecks vorgeschrieben.

Großbritannien

Linksverkehr, rechts überholen. In geschlossenen Ortschaften Tempostop 48 km/st. An Zebrastreifen Fußgänger unbedingt Vorrang lassen. Gelbe Streifen an Laternen in London bedeu­ten Parkverbot zwischen 11. 30 und 18. 30 Uhr. Nachts Hup­verbot.

Italien

In geschlossenen Ortschaften höchstens 50 km/st erlaubt, so­weit nicht durch Beschilderung geringeres Tempo Vorschrift. Auf freier Strecke keine Begrenzung. Vor Kurven Hupsignale geben, ebenso vor dem Überholen. Beim Überholen linken Blinker betätigen. In Ortschaften nachts bei ausreichender Straßenbeleuchtung nur Standlicht erlaubt. Mitnahme eines Pannendreiecks vorgeschrieben, auch für Touristen. Jugoslawien

In Ortschaften Höchstgeschwindigkeit 60 km/st. auf freier Straße 120 km/st. Besondere Vorsicht auf autobahnähnli­chen Straßen geboten, da häufiges Kreuzen durch nichtmo- toriesierte Fahrzeuge üblich. Nachts nur Lichthupe erlaubt. Pannendreieck vorgeschrieben.

Niederlande

In Ortschaften höchstens 50 km/st erlaubt. Vorfahrt rechts vor links, auch im Kreisverkehr. Straßenbahn hat immer Vorfahrt. Nachts nur Lichthupe zuläßig. Beim nächtlichen Parken auch unter Laternen Parkleuchte einschalten. An­hänger an Motorrädern verboten. Anhalter werden bestraft. Norwegen

Tempobegrenzung in Ortschaften 40 km/st, auf freier Strek- ke 70 km/st. Auf Bergstraßen hat der bergauf Fahrende Vor­fahrt. Promille-Grenze schon bei 0,5, strenge Strafbestim­mungen. Rauchen am Steuer ist in Ortschaften verboten. Österreich

In Ortschaften Geschwindigkeit auf 50 km/st begrenzt. Vor­fahrt rechts vor links, auch im Kreisverkehr. Beim Über­holen linken Blinker betätigen. Am Steuer ab 0,8 Promille strafbar. Pannenschild und Mitführen eines Verbandskastens vorgeschrieben.

Portugal

In Ortschaften Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen 30 und 60 km/st. Vorfahrt rechts vor links. Unnötiges Hupen vermeiden, vor Kurven und unübersichtlichen Stellen, so­wie beim Überholen Signal aber vor geschrieben. Nachts Lichthupe verwenden. Mitnahme eines Pannenschildes ist Vor­schrift.

Rumänien \

In Orten höchstens 50 km/st, auf freier Strecke 80 km/st er­laubt. Schlechte Verkehrsdisziplin, daher größte Vorsicht ratsam. Nachtfahrten nach Möglichkeit vermeiden, da viele unbeleuchtete Hindernisse auf der Straße,

Schweden

Linksverkehr, Vorfahrt hat das von links kommende Fahrzeug, ausgenommen auf Hauptstraßen. In Städten Geschwindigkeit auf 50 km/st begrenzt. Überholabsicht durch Hupen oder Lichtsignal anzeigen. Abstellen von Fahrzeugen auf Ortsstra­ßen vermeiden, besondere Parkplätze benutzen. Strenge Stra­fen für Alkohol am Steuer.

Schweiz

In Ortschaften Tempobegrenzung auf 60 km/st durch Schil­der angezeigt. Vorfahrt rechts vor links, auch im Kreisver-

Dos AMTLICHE BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. Okt. 1965.

HERAUSGEBER: Hans Schmid. CHEFREDAKTION: Gerhard de Freese. Anzeigen: Erich Meiers. Vertrieb: Robert Loth. Organisation: H. Heit.

DRUCK und VERLAG: PRIMO-VERLAG HANS SCHMID, 6689 Merchweiler/Saar, Pf. 20, Telefon 06825/2822, Telex 04-44896, 6236 Eschborn / Taunus, Telefon 06196 / 82004, Telex 04.14396.

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