Ausgabe 
20.5.1966
 
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meister i. R. Kraulich am 30. April ds.Js. auf dem Schieß­stand in Ransbach sein diesjähriges jagdliches Übungsschies­sen durch. Geschossen wurde auf den stehenden Bock, Ent­fernung 100 m, stehend angestrichen, auf den sitzenden Fuchs, liegend freihändig, auf dieselbe Entfernung und auf die laufende Keilerscheibe, stehend freihändig, Entfernung 60 m. Auf jede Scheibe wurden von dem Schützen 3 Schuß abgegeben. Die höchste Ringzahl mit 76 Ringen, von 90 möglichen, schoß Jagdkamerad Josef Heuchemer. Ihm fiel damit der Wanderpreis des Stammtisches zu, der von Jungjä­ger Willy Keil jr. verteidigt wurde. Im Gegensatz zum Vor­jahr, wo in der Spitzengruppe die Jugend dominierte, beherrsch­ten in diesem Jahre die älteren Jäger das Feld.

Während sich an dem Schießen um den Wanderpreis 24 Jagd­kameraden beteiligten, wurde das Kleinkaliberschießen nur von 17 Schützen bestritten. 10 Ehrenscheiben, von denen aber aus Zeitmangel nur 5 herausgeschossen wurden waren von den Jagdkameraden Bernhard Kilian, Rudi Kilian, Hubert Thull, Erwin Kalinna und Curt Mast/Wolfenbüttei gestiftet worden. Sie wurden errungen von den Jagdkameraden Josef, Heuchemer, Karl Keiner, Hermann Köfeler, Willy Stende- bach und Günther Poeplau. Bei strahlendem Sonnenschein wurde das Schießen mit Unterstützung von Oberförster Schü­ler/Ransbach zügig und mit viel Freude durchgeführt.

Abends traf man sich zum Abschluß im Gasthof "Zur Stadt Montabaur." Hier wurde auch die Siegerehrung durch den Vorsitzenden vorgenommen und mancher Becher auf die Sieger geleert. Ein schöner Tag der Kameradschaft ging zu Ende, der allen Jagdkameraden noch lange in guter Erinne­rung bleiben wird.

Freiw. Feuerwehr Montabaur

wieder im Einsatz.

Am Donnerstag, dem 12. Mai 1966 wurde die Freiw. Feuer­wehr zu einem gefährlichen Scheunenbrand i.der Gemeinde Hübingen gerufen. Durch den schnellen und gezielten Einsatz konnte der Brand bald unter Kontrolle gebracht werden und größeres Unheil vermieden werden.

F anfarenzug

Großer Erfolg des Fanfarenzuges der Freiw. Feuerwehr Montabaur.

Der Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr Montabaur nahm am vergangenen Sonntag an einem stark besuchten Wettstreit in Haiger/Dillkreis teil. Der Zug zeigte sich in ausgezeichneter Form und konnte durch sein gutes Auftreten in der A-Klasse für Fanfarenzüge alle 3 erste Preise erringen. Der Zug er­hielt den 1. Stabführerpreis, den 1. Preis im Straßenspiel und den 1. Preis beim Bühnenspiel. Ausserdem spielte der Zug versuchsweise in der "Modernen Klasse" und konnte hier bei stärkster Konkurenz einen guten 2. und 3. Preis erspielen. Man muß hier erwähnen, daß in der "Modernen Klasse" alle Instrumente (auch mit Ventilen) benutzt werden dürfen. Der Zug mußte in dieser Klasse gegen regelrechte Musikkapel­len spielen und man war daher auch über diese guten Preise erfreut. Der Fanfarenzug nimmt in diesem Jahr an zwei weiteren Wettstreiten teil, um sich in fairem Spiel mit an­deren Zügen zu messen. Der Zug ist am kommenden Sams­tag, dem 21,5.1966, abends um 20 Uhr bei einem Ständ­chen anläßlich der "Eisernen Hochzeit" der Eheleute Peter Hannappel, Montabaur, Kaiserstraße, zu hören.

Volksbank Montabaur

Die Volksbank Montabaur lädt für kommenden Mittwoch, den 25.-' Mai 1966 um 20. 00 Uhr zu ihrer 107. ordentlichen Generalversammlung im Kolpinghaus Montabaur ein.

Mit freundlichem Gruß Volksbank zu Montabaur

EG MBH

TuS Montabaur

Die 1. Fußballmannschaft verlor das letzte Meisterschafts­spiel am vergangenen Sonntag auf eigenem Platz gegen S.V. Irlich mit 1:2 Toren. Der Spielausgang war für den Klassen­

verbleib nicht mehr entscheidend. Die Mannschaft spielt also auch'in der nächsten Saison in der A-Klasse Wester­wald/Wied.

Eine Juniorenmannschaft des Vereins nahm an einem Fuß­ballturnier in Rübenach teil, ohne einen Erfolg erzielen zu können.

Am Sonnabend, dem 21. 5. 1966 spielt die Reservemann­schaft des Vereins in Wirges gegen die Reserve von Rot - Weiß Siershahn um die Kreismeisterschaft der 3, Kreisklasse. Der Spielbeginn wird im Aushangkasten bekanntgegeben. Ebenfalls am Sonnabend, dem 21. 5. 1966 findet im Sta­dion Mons-Tabot das Endspiel um den Pokal des Fußball­verbandes Rheinland statt. Für dieses Endspiel haben sich die Mannschaften von TUS Mayen und Sportfreunde Her­dorf qualifiziert.

Spielgebinn: 17.00 Uh.

AKTUELLES

MIET- UND WOHNRECHT

'Eine Mieterhöhung wegen einer Wertverbesserung kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Mieter der Miet­erhöhung zustimmt oder vom Mieteinigungsamt nach § 28 a Mieterschutzgesetz zur Duldung der Baumaßnahmen ver­pflichtet worden ist. Der Einbau einer zentralen Schließan­lage ist keine dauernde Verbesserung des Gebrauchswertes eines Wohnraumes. (LG Berl. -65 S 54-65).

Ist der Vermieter kraft Vereinbarung berechtigt, künftige Erhöhungen der Grundsteuer im Verhältnis der Mieten an­teilig umzulegen, so bezieht sich diese Vertragsbestimmung auch auf Umlegung der erhöhten Grundsteuer nach dem Wegfall der Grundsteuervergünstigungen bei steuerbegün­stigtem Wohnraum. Die Leistung eines verlorenen Bauko­stenzuschusses durch den Mieter schließt die Umlegung der erhöhten Grundsteuer nach § 19 I. BMG nicht aus. (AG Köln - 75 C 532/65).

Den Widerspruch gegen die Kündigung kann der Mieter nach § 556 a BGB nicht damit begründen, daß die derzeitige Woh­nung verhältnismäßig preisgünstig ist. Das entschied das Amtsgericht Trier gegen eine Rentnerin, deren Miete knapp den 10. Teil ihres Renteneinkommens von 377 Mark monat­lich ausmachte, (AG Trier -6c 505/65).

Für einen Kündigungswiderspruch nach § 556 a BGB reichen Pensionsalter, Eingewöhnung im jetzigen Wohnbezirk nach Vertreibung, normale Verbesserungsaufwendungen und ähn­liches nicht aus. (LG Hildesheim -IS 142/65)

Ein Wohnrecht kann nicht im Sinne des § 1093 BGB (be­schränkte persönliche Dienstbarkeit) für mehrere Personen als Gesamtberechtigte eingetragen werden. (OLG Hamm, beschl. - 15 W 277/65).

Die in einem gerichtlichen Räumungsvergleich enthaltene Räumungsfrist kann in entsprechender Anwendung des § 794 a ZPO verlängert oder verkürzt werden. (LG Bielefeld, beschl. - 3 T 602/65).

Ist ein gerichtlicher Vergleich vereinbart worden, daß die Räumung nur zu erfolgen braucht, wenn der Vermieter dem Mieter eine angemessene) Ersatzwohnung zur Verfügung stellt, so bleibt diese Verpflichtung des Vermieters auch nach Inkrafttreten des neuen Mietrechts weiterhin rechtswirksam bestehen. (AG Weter/R.-3 C 38/65).

Das MITTEILUNGS- und ORTSNACHRICHTENBLATT er­scheint wöchentlich. Bezug:Nur an Abonnenten. Anzeigen­preisliste Nr. 2 vom 1. Oktober 1965.

HERAUSGEBER: Hans Schmid, CHEFREDAKTEUR: Gerhard de Freese, ANZEIGENLEITER: Erich Meiers, DRUCKEREILEITER: Robert Loth.

VERLAG u. DRUCK: PRIMO -VERLAG Hans Schmid, 6689 Merchweiler/Saar Primo-Haus, Postfach 20, Telefon (Illin­gen) 06825 2822, Telex 04 44 896.

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