meister i. R. Kraulich am 30. April ds.Js. auf dem Schießstand in Ransbach sein diesjähriges jagdliches Übungsschiessen durch. Geschossen wurde auf den stehenden Bock, Entfernung 100 m, stehend angestrichen, auf den sitzenden Fuchs, liegend freihändig, auf dieselbe Entfernung und auf die laufende Keilerscheibe, stehend freihändig, Entfernung 60 m. Auf jede Scheibe wurden von dem Schützen 3 Schuß abgegeben. Die höchste Ringzahl mit 76 Ringen, von 90 möglichen, schoß Jagdkamerad Josef Heuchemer. Ihm fiel damit der Wanderpreis des Stammtisches zu, der von Jungjäger Willy Keil jr. verteidigt wurde. Im Gegensatz zum Vorjahr, wo in der Spitzengruppe die Jugend dominierte, beherrschten in diesem Jahre die älteren Jäger das Feld.
Während sich an dem Schießen um den Wanderpreis 24 Jagdkameraden beteiligten, wurde das Kleinkaliberschießen nur von 17 Schützen bestritten. 10 Ehrenscheiben, von denen aber aus Zeitmangel nur 5 herausgeschossen wurden waren von den Jagdkameraden Bernhard Kilian, Rudi Kilian, Hubert Thull, Erwin Kalinna und Curt Mast/Wolfenbüttei gestiftet worden. Sie wurden errungen von den Jagdkameraden Josef, Heuchemer, Karl Keiner, Hermann Köfeler, Willy Stende- bach und Günther Poeplau. Bei strahlendem Sonnenschein wurde das Schießen mit Unterstützung von Oberförster Schüler/Ransbach zügig und mit viel Freude durchgeführt.
Abends traf man sich zum Abschluß im Gasthof "Zur Stadt Montabaur." Hier wurde auch die Siegerehrung durch den Vorsitzenden vorgenommen und mancher Becher auf die Sieger geleert. Ein schöner Tag der Kameradschaft ging zu Ende, der allen Jagdkameraden noch lange in guter Erinnerung bleiben wird.
Freiw. Feuerwehr Montabaur
wieder im Einsatz.
Am Donnerstag, dem 12. Mai 1966 wurde die Freiw. Feuerwehr zu einem gefährlichen Scheunenbrand i.der Gemeinde Hübingen gerufen. Durch den schnellen und gezielten Einsatz konnte der Brand bald unter Kontrolle gebracht werden und größeres Unheil vermieden werden.
F anfarenzug
Großer Erfolg des Fanfarenzuges der Freiw. Feuerwehr Montabaur.
Der Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr Montabaur nahm am vergangenen Sonntag an einem stark besuchten Wettstreit in Haiger/Dillkreis teil. Der Zug zeigte sich in ausgezeichneter Form und konnte durch sein gutes Auftreten in der A-Klasse für Fanfarenzüge alle 3 erste Preise erringen. Der Zug erhielt den 1. Stabführerpreis, den 1. Preis im Straßenspiel und den 1. Preis beim Bühnenspiel. Ausserdem spielte der Zug versuchsweise in der "Modernen Klasse" und konnte hier bei stärkster Konkurenz einen guten 2. und 3. Preis erspielen. Man muß hier erwähnen, daß in der "Modernen Klasse" alle Instrumente (auch mit Ventilen) benutzt werden dürfen. Der Zug mußte in dieser Klasse gegen regelrechte Musikkapellen spielen und man war daher auch über diese guten Preise erfreut. Der Fanfarenzug nimmt in diesem Jahr an zwei weiteren Wettstreiten teil, um sich in fairem Spiel mit anderen Zügen zu messen. Der Zug ist am kommenden Samstag, dem 21,5.1966, abends um 20 Uhr bei einem Ständchen anläßlich der "Eisernen Hochzeit" der Eheleute Peter Hannappel, Montabaur, Kaiserstraße, zu hören.
Volksbank Montabaur
Die Volksbank Montabaur lädt für kommenden Mittwoch, den 25.-' Mai 1966 um 20. 00 Uhr zu ihrer 107. ordentlichen Generalversammlung im Kolpinghaus Montabaur ein.
Mit freundlichem Gruß Volksbank zu Montabaur
EG MBH
TuS Montabaur
Die 1. Fußballmannschaft verlor das letzte Meisterschaftsspiel am vergangenen Sonntag auf eigenem Platz gegen S.V. Irlich mit 1:2 Toren. Der Spielausgang war für den Klassen
verbleib nicht mehr entscheidend. Die Mannschaft spielt also auch'in der nächsten Saison in der A-Klasse Westerwald/Wied.
Eine Juniorenmannschaft des Vereins nahm an einem Fußballturnier in Rübenach teil, ohne einen Erfolg erzielen zu können.
Am Sonnabend, dem 21. 5. 1966 spielt die Reservemannschaft des Vereins in Wirges gegen die Reserve von Rot - Weiß Siershahn um die Kreismeisterschaft der 3, Kreisklasse. Der Spielbeginn wird im Aushangkasten bekanntgegeben. Ebenfalls am Sonnabend, dem 21. 5. 1966 findet im Stadion Mons-Tabot das Endspiel um den Pokal des Fußballverbandes Rheinland statt. Für dieses Endspiel haben sich die Mannschaften von TUS Mayen und Sportfreunde Herdorf qualifiziert.
Spielgebinn: 17.00 Uh.
AKTUELLES
MIET- UND WOHNRECHT
'Eine Mieterhöhung wegen einer Wertverbesserung kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Mieter der Mieterhöhung zustimmt oder vom Mieteinigungsamt nach § 28 a Mieterschutzgesetz zur Duldung der Baumaßnahmen verpflichtet worden ist. Der Einbau einer zentralen Schließanlage ist keine dauernde Verbesserung des Gebrauchswertes eines Wohnraumes. (LG Berl. -65 S 54-65).
Ist der Vermieter kraft Vereinbarung berechtigt, künftige Erhöhungen der Grundsteuer im Verhältnis der Mieten anteilig umzulegen, so bezieht sich diese Vertragsbestimmung auch auf Umlegung der erhöhten Grundsteuer nach dem Wegfall der Grundsteuervergünstigungen bei steuerbegünstigtem Wohnraum. Die Leistung eines verlorenen Baukostenzuschusses durch den Mieter schließt die Umlegung der erhöhten Grundsteuer nach § 19 I. BMG nicht aus. (AG Köln - 75 C 532/65).
Den Widerspruch gegen die Kündigung kann der Mieter nach § 556 a BGB nicht damit begründen, daß die derzeitige Wohnung verhältnismäßig preisgünstig ist. Das entschied das Amtsgericht Trier gegen eine Rentnerin, deren Miete knapp den 10. Teil ihres Renteneinkommens von 377 Mark monatlich ausmachte, (AG Trier -6c 505/65).
Für einen Kündigungswiderspruch nach § 556 a BGB reichen Pensionsalter, Eingewöhnung im jetzigen Wohnbezirk nach Vertreibung, normale Verbesserungsaufwendungen und ähnliches nicht aus. (LG Hildesheim -IS 142/65)
Ein Wohnrecht kann nicht im Sinne des § 1093 BGB (beschränkte persönliche Dienstbarkeit) für mehrere Personen als Gesamtberechtigte eingetragen werden. (OLG Hamm, beschl. - 15 W 277/65).
Die in einem gerichtlichen Räumungsvergleich enthaltene Räumungsfrist kann in entsprechender Anwendung des § 794 a ZPO verlängert oder verkürzt werden. (LG Bielefeld, beschl. - 3 T 602/65).
Ist ein gerichtlicher Vergleich vereinbart worden, daß die Räumung nur zu erfolgen braucht, wenn der Vermieter dem Mieter eine angemessene) Ersatzwohnung zur Verfügung stellt, so bleibt diese Verpflichtung des Vermieters auch nach Inkrafttreten des neuen Mietrechts weiterhin rechtswirksam bestehen. (AG Weter/R.-3 C 38/65).
Das MITTEILUNGS- und ORTSNACHRICHTENBLATT erscheint wöchentlich. Bezug:Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. Oktober 1965.
HERAUSGEBER: Hans Schmid, CHEFREDAKTEUR: Gerhard de Freese, ANZEIGENLEITER: Erich Meiers, DRUCKEREILEITER: Robert Loth.
VERLAG u. DRUCK: PRIMO -VERLAG Hans Schmid, 6689 Merchweiler/Saar Primo-Haus, Postfach 20, Telefon (Illingen) 06825 2822, Telex 04 44 896.
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