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Herausgeber: Stadtverwaltung Mont baur. Verlag und Druck: PRIMO-Ve lag H. Schmid, 6689 Merchweiler (Saar), Telefon (06825) 2822. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Montabaur. Verantwortlich für alle anderen Veröffentlichungen: Hans Schmid, Merchweiler.
3. JAHRGANG/56
DONNERSTAG, DEN 10. MÄRZ 1966
NUMMER 11
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung des Fundamtes
Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1. 1. 1966 bis 28. 2. 1966 folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben;
Gegenstand : gefunden am :
1 Anorak
1 Geldbörse mit Inhalt 1 Wollschal 1 Einkaufsbeutel 1 Damen-Knirps 1 Geldbörse mit Inhalt
25. 1. 1966 Febr. 1966 15. 2. 1966 17. 2.“1966 Febr. 1966 22. 2. 1966
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300. 000, - DM festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind -- DM Kassen - kredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus*- gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 460. 000, -DM festgesetzt . Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden :
1. Straßenbau 250. 000, --DM
2. Kanalisation 150. 000.--DM
3. Grundstücksankäufe 60. 000,--DM .
Montabaur, den 29. 2.1966 '. . gez. Mangels, Bürger
meister '
Außerdem wurde ein Geldbetrag abgegeben.
Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstr. 32, in den Dienststunden zwischen 8. 00 und 12. 00 Uhr melden.
H aushaltssatzung
Nachstehende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R. J. 1966 wird hiermit gern. § 24 (4) in Verbindung mit § 99 (2) der GO. i. d. F. vom 25. 9. 64 (GVB1. S. 145) öffentlich bekanntgemacht :
Auf Grund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz i. d. F. vom 25. 9.1964 (GVB1. S. 145) wird für das Rechnungsjahr 1966 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 19. 1. 1966 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 2. 555. 362, -DM
in der Ausgabe auf 2. 555. 362, -DM
und im außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 708. 500, --DM
in der Ausgabe auf 708. 500, --DM festgesetzt.
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer Hebesatz
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 200 v. H.
b) für Grundstücke ( B)
2. Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag u. -kapital
b) nach der Lohnsumme
c) Gewerbemindeststeuer jährlich
3. Hundesteuer : jährlich für den 1. Hund
für den 2. Hund für jeden weiteren Hund § 3
220 v. H.
270 v.H. 500 v.H. 12,-DM
60, -DM 90, -DM 120, -DM
Genehmigt :
Gleichzeitig wird gern. § 3 der LVO. über die Erhebung der Realsteuern der Gemeinden vom 2. 11. 65 -GVB1. S. 227- die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit 500 v. H. für das R. J. 1966 erteilt.
Montabaur, den 15. 2.1966 Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt 1 a 029-900(1)
. . gez. Dr. Klinkhammer
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99(3) der GO. in der Zeit vom
4. -14. 3.1966 auf Zimmer 9 des Rathauses während der Dienststunden öffentlich aus. Auf den Aushang 'am schwarzen Brett unter dem Rathaus wird außerdem hingewiesen.
Montabaur, den 1. März 1966 Stadtverwaltung Montabaur
Mangels, Bürgermeister
Haushaltssatzung
des Hospitalfonds Montabaur für das Rech - - nungsjahr 1966
Aufgrund der §§96 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeinde- Ordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 wird für das Rechnungsjahr 1966 nach dem Beschluß des Stadt- rates vom 19. 1. 1966 folgende Haushaltssatzung erlassen;
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 wird im ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 93. 173, --DM
in den Ausgaben auf 93.173, --DM
und im außerordentlichen HaushaltsplanT
in den Einnahmen auf 1. 272.168, --DM in den Ausgaben auf 1. 272. 168, --DM
festgesetzt.
§ 2
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 607. 000, -DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan zum Bau eines Altersheimes verwendet werden.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes'der Stadtkasse
Montabaur, den 17. 2. 1966 . . gez. Mangels, Bürger
meister
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