Ausgabe 
10.3.1966
 
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fAm tsblatt

Herausgeber: Stadtverwaltung Mont baur. Verlag und Druck: PRIMO-Ve lag H. Schmid, 6689 Merchweiler (Saar), Telefon (06825) 2822. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Montabaur. Verantwortlich für alle anderen Veröffentlichungen: Hans Schmid, Merchweiler.

3. JAHRGANG/56

DONNERSTAG, DEN 10. MÄRZ 1966

NUMMER 11

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung des Fundamtes

Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1. 1. 1966 bis 28. 2. 1966 folgende Gegenstände als Fundsache ab­gegeben;

Gegenstand : gefunden am :

1 Anorak

1 Geldbörse mit Inhalt 1 Wollschal 1 Einkaufsbeutel 1 Damen-Knirps 1 Geldbörse mit Inhalt

25. 1. 1966 Febr. 1966 15. 2. 1966 17. 2.1966 Febr. 1966 22. 2. 1966

in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300. 000, - DM festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind -- DM Kassen - kredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen auf­genommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus*- gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 460. 000, -DM festgesetzt . Er soll nach dem Haus­haltsplan für folgende Zwecke verwendet werden :

1. Straßenbau 250. 000, --DM

2. Kanalisation 150. 000.--DM

3. Grundstücksankäufe 60. 000,--DM .

Montabaur, den 29. 2.1966 '. . gez. Mangels, Bürger­

meister '

Außerdem wurde ein Geldbetrag abgegeben.

Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstr. 32, in den Dienststunden zwischen 8. 00 und 12. 00 Uhr melden.

H aushaltssatzung

Nachstehende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R. J. 1966 wird hiermit gern. § 24 (4) in Verbindung mit § 99 (2) der GO. i. d. F. vom 25. 9. 64 (GVB1. S. 145) öffentlich be­kanntgemacht :

Auf Grund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz i. d. F. vom 25. 9.1964 (GVB1. S. 145) wird für das Rech­nungsjahr 1966 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 19. 1. 1966 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 2. 555. 362, -DM

in der Ausgabe auf 2. 555. 362, -DM

und im außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 708. 500, --DM

in der Ausgabe auf 708. 500, --DM festgesetzt.

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer Hebesatz

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 200 v. H.

b) für Grundstücke ( B)

2. Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag u. -kapital

b) nach der Lohnsumme

c) Gewerbemindeststeuer jährlich

3. Hundesteuer : jährlich für den 1. Hund

für den 2. Hund für jeden weiteren Hund § 3

220 v. H.

270 v.H. 500 v.H. 12,-DM

60, -DM 90, -DM 120, -DM

Genehmigt :

Gleichzeitig wird gern. § 3 der LVO. über die Erhebung der Realsteuern der Gemeinden vom 2. 11. 65 -GVB1. S. 227- die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit 500 v. H. für das R. J. 1966 erteilt.

Montabaur, den 15. 2.1966 Landratsamt des Unterwester­waldkreises Abt 1 a 029-900(1)

. . gez. Dr. Klinkhammer

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99(3) der GO. in der Zeit vom

4. -14. 3.1966 auf Zimmer 9 des Rathauses während der Dienst­stunden öffentlich aus. Auf den Aushang 'am schwarzen Brett unter dem Rathaus wird außerdem hingewiesen.

Montabaur, den 1. März 1966 Stadtverwaltung Montabaur

Mangels, Bürgermeister

Haushaltssatzung

des Hospitalfonds Montabaur für das Rech - - nungsjahr 1966

Aufgrund der §§96 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeinde- Ordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 wird für das Rechnungsjahr 1966 nach dem Beschluß des Stadt- rates vom 19. 1. 1966 folgende Haushaltssatzung erlassen;

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966 wird im ordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 93. 173, --DM

in den Ausgaben auf 93.173, --DM

und im außerordentlichen HaushaltsplanT

in den Einnahmen auf 1. 272.168, --DM in den Ausgaben auf 1. 272. 168, --DM

festgesetzt.

§ 2

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 607. 000, -DM festgesetzt. Er soll nach dem Haus­haltsplan zum Bau eines Altersheimes verwendet werden.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes'der Stadtkasse

Montabaur, den 17. 2. 1966 . . gez. Mangels, Bürger­

meister

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