ÄRZTE - SONNTAGSDIENST
Am Sonntag, dem 21. November 1965;
Dr. Franz NOLL, Telefon 232.
Zahnärztlicher Notfalldienst
Am Sonntag, dem 21.11.1965
Dr. ROSENBAUER, Nentershausen, Bergstr. 4, Tel. 352;
Dr. SCHREDER, Höhr-Grenzhausen, Bahnhofstr. 4, Tel. 421.
APOTHEKEN - DIENST
In der Woche vom 21. bis 27. Nov. 1965;
MARIEN - APOTHEKE, Montabaur, Kirchstr. 19, Tel. 8290.
Krankenwagen
Am 20. und 21. November 1965
Wilhelm HALBRITTER, Höhr-Grenzhausen, Ruf; Höhr-Grenzhausen 02624 - 7010.
Rufbereitschaft;
Berthold GÖRG, Herschbach, Ruf; Selters 02626 - 666.
VERBANDS - UND VEREINSMITTEILUNGEN
TuS Montabaur
Ergebnisse vom vergangenen Wochenende;
Sonnabend, 13.11r65;
A-Jugend TUS Montabaur - S.V. Oberelbert 5;0 B- " S.V. Mogendorf - TUS Montabaur 0 ; 6
TUS Mtbr. Reserve - Rot Weiß Siershahn Res. 4 ; 4
Sonntag, 14.11.65;
Die Spiele der C- und D-Jugend fielen aus und wurden ver- legt.
Im Wiederholungsspiel der Pokalrunde mußte die 1. Fußballmannschaft auf eigenem Platz gegen die Mannschaft des TUS Selters (1. Kreisklasse) eine 3 ; 5 - Niederlage hinnehmen, nachdem man sich im ersten Spiel in Selters unentschieden getrennt hatte.
Damit ist die Mannschaft bereits aus der Pokalrunde aus geschieden.
Ausblick auf das kommende Wochenende;
Von den Jugendmannschaften spielt nur die D-Jugend am Sonnabend, den 20.11.1965 auswärts gegen S.V. Heilberscheid.
Da wegen des Totensonntags allgemeines Spielverbot besteht, sind auch die erste und die Reservemannschaft spielfrei.
Der 1. Geschäftsführer.
Freiw. Feuerwehr
Am kommenden Mittwoch, den 24. Nov. 1965 vollendet ein verdienter Mitbürger unserer Vaterstadt sein 65. Lebensjahr und zwar ist dies Küfermeister Franz Tilch, Vorderer Rebstock.
Mt ganzem Herzen schenkte er über vier Jahrzehnte sein ganzes Können und Schaffen der Freiw. Feuerwehr Montabaur. Es erscheint daher angebracht, an diesem Tage kurze Rückschau zu halten. Der Werdegang von Franz Tilch begann mit der Rückkehr aus dem 1. Weltkrieg. Sehr früh hatte er die Notwendigkeit des Brandschutzes erkannt und so war es für ihn eine Selbstverständlichkeit, in die Freiw. Feuerwehr Montabaur als aktives Mitglied einzutreten. Mit ihm von der Partie waren der heutige Kreisbrandinspektor Willi Hübinger. Franz Tilch setzte damit die Tradition seines Vaters fort, der ebenfalls Jahre als aktives Mitglied an der Spitze der Wehr stand. Seine ganze Sorge galt der Ausbildung eines guten Nachwuchses der Wehr. So gründete er
1951 mit seinem inzwischen verstorbenen Kameraden Matlr Groß den Spielmannszug der Freiw. Feuerwehr Montabaur' den heutigen Fanfarenzug, der sich allgemeiner Beliebthe't erfreut. Hiermit löste er vorbildlich das Nachwuchsproble; der Wehr, denn die jungen Leute wurden und werden auch heute noch ausschließlich, wenn sie das Aufnahmealter er. reicht haben, auch aktive Feuerwehrmänner.
Sein Können ließen ihn im Laufe seiner Dienstjahre bis an die Spitze der Wehr aufsteigen. Er war zuletzt stellvertr Wehrführer und ist Inhaber des "Goldenen Ehrenzeichens»
Nach Beendigung des 2. Weltkrieges, an dem er auch teil, nahm, war sein erstes Bemühen wieder eine schlagkräftige Wehr in seiner Vaterstadt aufbauen zu helfen. Dies gelang ihm in Zusammenarbeit mit seinen Kameraden Kochern Paffhausen, und Groß in vorbildlicher Weise. Der Grundsteii für die heutige gute Wehr wurde in den schweren Nachktie jahren gelegt. Es war auch sein großes Verdienst, daß die Jugend wieder für etwas Edles, den Dienst für die Allgemei heit, begeistert wurde.
Sein Sohn Günter Tilch ist nun in dritter Generation aktiver Feuerwehrmann und führt die Familientradition fort.
Die Männer der Freiw. Feuerwehr und des Fanfarenzuges danken an diesem Tage' von Herzen ihrem ehemaligen stellvertr. Wehrführer und werden ihm ein Ständchen bringe
AKTUELLE VERWALTUNG 1
DAS HL. GEIST HOSPITAL zu Montabauil
von H. Fries, I
Fortsetzung aus Nr. 43/65. I
Das Gesetz betr. die Verwaltung der öffentlichen Armenpflel ge vom 18.12.1848 ließ im wesentlichen die Bestimmungen! des Edikts vom Jahre 1816 bestehen. § 18 des neuen Gesetzes! sagt ausdrücklich; "Die Hospitäler und Stiftungen behalten I die ihnen stiftungsgemäß zustehenden Fonds. Über deren I Verwendungen entscheiden die fundationsmäßigen Bestim-1 mungen". Die Armenpflege wurde Gegenstand der Gemeinde] Verwaltung. Auch hinsichtlich der Hospitäler änderte sich I nichts. I
Von den Bestimmungen des § 28 des Gesetzes, wonach Hospil täler und Stiftungen der Verwaltung des Gemeinderates unteil stellt werden konnten, "wenn sie ein rein lokales Interesse I verfolgten" - machte die Stadt am 15. Juli 1849 Gebrauch.! Bevor die Regierung jedoch eine Entscheidung fällte, stellttj sie umfangreiche Erhebungen über das Hospital und seine J Stiftungen an. Am 20. Juli 1849 schreibt der Bürgermeister! daß der Ursprung des Hospitals "ins graue Altertum reiche, ebensowenig seien die Stifter bekannt. Das Hospitalvermögei) stamme von vielen Stiftungen hiesiger Bürger. Die Stifter der letzten hundert Jahre könnten noch namhaft gemacht werden. Im übrigen seien die Hospitalsrechnungen und Akten im Jahre 1817 dem herzoglichen Amte übergeben worden und müßten sich im Landesarchiv vorfinden. Da die Stift®' gen nur den Bürgern der Stadt zugute kamen, so mußte die Regierung wohl oder übel die Verwaltung des Hospitals dem Gemeinderat überlassen. Daran änderte auch nichts das Buti’l desgesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 mit den Ausführungsbestimmungen vom 8. März 1871. Seit dem Jahre 1893 trat an Stelle des Gemeinderats der Magis® 1 Dem Staate stand vom Jahre 1849 aber noch die Aufsicht zu, und dies war gut, denn sonst wäre doch manches von den M' heren Stiftungen in Unrechte Hände gekommen. Indern^' säuischen Zeit wurden das Vermögen des Fonds und die liehen Ein- und Ausgaben von der herzoglichen Rechnungs* kammer in Wiesbaden' überprüft; in der preußischen Zeit stand die Aufsicht dem Regierungspräsidenten zu. Jedes W hatte der Gemeinderat einen Rechnungsvoranschlag einzure 1 ’ chen, der der Genehmigung der Regierung bedurfte.
Den weiteren Bericht bringen wir in einer unserer nächsten Ausgaben.
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