Russische Literatur
Beginn am Donnerstag, dem 11. November 1965, um 20.00 Uhr in der Volksschule.
Leitung: Herr Stud.-Rat Jock
Gebühren und Stundenzahl werden vereinbart.
0 Collegium musicum
Übungsabende des Orchesters jeden Mittwoch 20.00 Uhr in der Aula der Volksschule.
Leitung : Herr Musiklehrer Kraut Gebührenfrei.
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j e , Einze 1 ve ra nsta 11 ungen Die Volkshochschule ist bemüht, auch im Winter mehrere Vortragsabende zu veranstalten, jn Verbindung mit dem ■ K ne i p p - V E RE1 N Montabaur
finden mehrere Vorträge statt.
um 20,00
) und 10.00 Uhr,
Am Montag, dem 15. November 1965, um 20.00 Uhr mit dem Thema;
Neue Wege zur Gesundheit.
Die Vorträge finden in der Aula der Volksschule statt.
Im Dezember hält Herr Dr.Fr. Noll wieder einen interessanten Lichtbildervortrag .Diesmal erzählt er von seiner Reise nach Spanien und Portugal.
Am Donnerstag, dem 27. Januar 1966 kommt wieder der beliebte Reiseschriftsteller Winter aus Nassau und hält einen Vortrag mit Lichtbildern.
DAS HL. GEIST HOSPITAL ZU MONTABAUR
Fortsetzung aus Nr. 43/ 65
Das Gesetz betr. die Verwaltung der öffentlichen Armenpflege vom 18.12.1848 ließ im wesentlichen die Bestimmungendes Edikts vom Jahre 1816 bestehen. § 18 des neuen Gesetzes sagt ausdrücklich; ” Die Hospitäler und Stiftungen behalten die ihnen stiftungsgemäß zustehenden Fonds. Über deren Verwendungen entscheiden die fundationsmäßigen Bestimmungen."
Die Armenpflege wurde Gegenstand der Gemeindeverwaltung.
Auch hinsichtlich der Hospitäler änderte sich nichts.
Von den Bestimmungen des § 28 des Gesetzes, wonach Hospitäler und Stiftungen der Verwaltung des Gemeinderates unterstellt werden konnten, " wenn sie ein rein locales Interesse verfolgten"- machte die Stadt am 15. Juli 1849 Gebrauch. Bevor die Regierung jedoch eine Entscheidun 6 fällte, stellte sie umfangreiche Erhebungen über das Hospital und seine Stiftungen an.
Am 20.Juli 1849 schreibt der Bürgermeister, daß der Ursprung des Hospitals " ins graue Altertum reiche, ebensowenig seien die Stifter bekannt. Das Hospitalvermögen stamme von vielen Stiftungen hiesiger Bürger.
Die Stifter der letzten hundert Jahre könnten noch namhaft gemacht werden. Im übrigen seien die Hospitalsrechnungen und Akten im Jahre 1817 dem herzoglichen Amte übergeben worden und müßten sich im Landesarchiv vorfinden. Da die Stiftungen nur den Bürgern der Stadt zugute kamen, so mußte die Regierung wohl oder übel die Verwaltung des Hospitals dem Gemeinderat überlassen. Daran änderte auch nicht, das Bundesgesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 mit den Ausführungsbestimmungen vom 8.März 1871.
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