Ausgabe 
29.10.1965
 
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Pcimo - Hachrichten

Du und Dein Eigentum

Jede* von «ivs hat Eigentum

Kannst du dir einen erwachsenen Menschen vor­stellen, der so arm Ist, daß ihm nichts gehört? Keine Wasche und keine Kleider, kein Stuhl und kein Bett, kein Geschirr und kein Besteck? Wahrscheinlich würdest du bei uns keinen solchen Menschen finden, auch wenn du lange suchen würdest. Viel leichter findest du Menschen, de­nen mehr gehört, als man unbedingt zum Leben braucht: ein Kühlschrank, ein Radio- oder gar ein Fernsehapparat, ein Motorrad oder ein Auto. Manchen Menschen gehört ein Hof mit Gebäu­den, Wiesen und Äckern, anderen gar eine Fa­brik; wieder andere haben Geld auf der Sparkasse.

Manche Menschenkind sehr reich, viele sind arm. Aber auch der Ärmste hat irgend etwas, was sein Eigentum ist. Wahrscheinlich besitzt du selbst auch schon Eigentum; eine Uhr, oder ein Fahrrad, einen Fotoapparat oder auch nur ein Taschenmesser.

Diebstahl wird bestraft

In früheren Jahrhunderten wurden Diebe und Ein­brecher schwer bestraft.

Im "Sachsenspiegel", einem alten Rechtsbuch heißt es;

"Wer nachts gemähtes Gras oder gehauen Holzstelet, den soll man richten mit der.Weiden".(d.'h.-mU einem Weidenzweig hängen).

"Wer des nachts Komstelet, der verdient den Galgen". "Alle Mörder und die den pluch (Pflug) oder 'molen' (die Hand- mühle)stelen, die soll man radebrechen" (d.h. mit dem Rad die Glieder einzeln brechen).

Im "Landfrieden Barbarossas, einem Rechtsbuch aus dem Jahre 1152, steht:

"Wer stiehlt im Werte von 5 Schillingen und mehr, soll gehängt werden; wer weni­ger stiehlt, soll mit Ruten und Zangen ge­schunden und geschoren werden.

n Jahre 1553 erließ Kaiser Karl V. das "pein- Iche Halsgericht. Nach diesem Rechtsbuch elßt es, daß einer, der einen

"geverlichen dlebstaldurch einstlegen oder einbrechen" begangen hat, "der mann den sträng und das welb mit dem wasser oder sunst nach gelegenheyt und ermessung des rlchters in annder weg, mit außstechung der äugen, oder abhau- ung eyner handt oder einer anderen gleichen schweren leibstraff gestrafft werden soll."

I ein altes Sprichwort heißt: "Einem Dieb tirgends besser als am Galgen.

tllch, es ging einem Dieb oder Einbrecher : schlecht: hängen, radebrechen, ertränken, m, Augen ausstechen, Flnj^r abhacken, n abschneiden - das waren die Strafen, die

er zu erwarten hatte.

Heute sind die Strafen viel milder und mensch­licher als einst. Die Todesstrafe Ist ln der Bun­desrepublik Deutschland abgeschafft, und Ver- stümmelungsstrafen gibt es schon lange nicht mehr. Eines aber ist heute noch wie einst:

Diebe und Einbrecher werden verachtet: Dieb­stahl und Einbruch werden bestraft. Der Schutz des Eigentums Ist eine wichtige Aufgabe des Staates, seiner Gerichte und der Polizei. Darum heißt es ln Artikel 14 des Grundgesetzes:

"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet."

Darf der Staat einem Bürger Eigen­tum we gnehmen ?

W eich seltsame Frage, wirst du denken. Wie soll ein Staat,das Recht haben, einem seiner Bürger Eigentum wegzunehmen? Dann würde der Staat ja selbst zum Dieb und hätte nicht mehr das Recht, andere Diebe zu bestrafen.

1. Der alte Herr Müller, Eigentümer eines Hauses in einer größeren Stadt, ist ln heller Aufregung. Sein Haus soll abgebrochen werden, hat er gehört. Seine Eltern, seine Großeltern, seine Urgroßeltern hatten es schon bewohnt und das Ladengeschäft im Erdgeschoß geführt. Nun wird es von Herrn Müller und von seinem Sohn und dessen Familie bewohnt. Vor wenigen Jah­ren erst wurde der Laden umgebaut. Nach Herrn Müllers Tode sollte das Haus seinem Sohne ge­hören und dann seinen Enkeln und Urenkeln. So hatte es sich Herr Müller gedacht. Und nun soll dieses Haus abgebrochen werden!

Herr Müller will Gewißheit haben. Darum schreibt et einen Brief an den Oberbürgermeister. Er kennt den Art. 14 des Grundgesetzes. In sei­nem Brief beruft er sich auf diesen Artikel und erklärt, daß er, falls wirklich der Plan bestehe, sein Haus abzubrechen, dem niemals zustimmen werde.

W as meinst du: Hat Herr Müller recht oder un­recht?

Nun aber höre, was der Verkehisfachmann der Stadt dazu sagt. "Das MUllersche Haus muß weg. Es ragt mit einigen anderen Häusern etwa 1 1/2 m ln eine Straße hinein, auf der der Ver­kehr dauernd wächst. An diesem Engpaß des Verkehrs häufen sich die Unfälle. W Ir haben schon alles Mögliche versucht. Es nützt alles nichts, wenn die Häuser nicht abgebrochen wer­den, damit die Straße verbreitert werden kann. Auch uns tut es leid, daß wir Herrn Müller diesen Kummer bereiten müssen. Aber es geht nicht anders."

So meint der Verkchrsreferent der Stadt. Hat er recht oder unrecht?

(Sei vorsichtig mit deinem Urteil. Beiden kannst du nicht recht geben.)

2. Irgendwo wird eine Autobahn oder eine Um­gehungsstraße gebaut, Irgendwo wird ein Fluß

reguliert oder ein Kanal erstellt. Zu allen diese,, Bauten braucht man Grund und BodensÄckei Wiesen, Felder, Weiden, die irgend jemand ge­hören. Was soll nun geschehen, wenn einer die­ser Eigentümer erklätt:Ich gebe meinen Ackei, meine Wiese usw.nicht her?Soll die Autobahn an der Grenze dieses Grundstückes plötzlich zu Ende seln?Oder soll man sie ln einem Bogen um dieses Grundstück führen ?Soll der Bau eines wichtigen Kanals unterbleiben, weil der Eigen­tümer einer Wiese im Talgrund nicht bereit ist, sie herzugeben?

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Artikel 14 des Grundgesetzes bestimmt, was ln solchen Fällen geschehen soll. Sein Abs. 3 heißt:

"Eine Einteilung ist nur zumWohle der Allgemeinheit zulässig."

Dieser Satz.den du genau lesen mußt,enthält zwei wichtige Telle;

a) Man kann in bestimmten Fällen Eigentum ent­eignen.

b) Dles ist aber nur dann zulässig, wenn es "zum Wohle der Allgememheit"notwendlg ist.

Der berühmte Geiger Fritz Kreisler hatte Zaubern a seinem Hobby gewählt. Eines Abends führte er ir einer Gesellschaft verblüffendeKartentridcs vor. Hs die Vorstellung beendet war, sprach ihn einer in illi 7. j Gäste an: ,Verehrter Meister, dürfte ich Sie bitta, nächste Woche bei einem Fest in meinem Haine lkr(

Kunst zu zeigen7

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Kreisler verwies den Bittsteller an seinen Agenten, io alle Abschlüsse für ihn tätigte.

Ein Vertrag kam zustande und Kreisler erschien wij Woche später bei der Festlichkeit. Er legte den Gei jm kästen auf einen Sessel und holte sein Instrument | hervor, ln diesem Augenblick betrat der Gastgeberin Raum. Er warf einen Blick auf die Szene und rief sal bläfft aus: .Was? Geige spielen Sie auchl? G.A |

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