Ausgabe 
15.10.1965
 
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Herausgeber: Stadtverwaltung Montabaur. Verlag und Druck: PRIMO-Verlag H. Scbmid, 6689 Merchweiler (Saar), Telefon (06825) 2822. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Montabaur. Verantwortlich für alle anderen Veröffentlichungen: Hans Schmid, Merchweiler.

JAHRGANG/ 34/

FREITAG, DEN 15. OKTOBER 1965

NUMMER 42

MTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

jdennutzungsnacherhebung 1965

jf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhe- vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 405) wird Mitte Okto- tr 1965 eine Bodennutzungsnacherhebung durchgeführt, e Nacherhebung umfaßt

|en Anbau von landwirtschaftlichen Zwischen- juchten und von Futterpflanzen zur Saatgut- trzeugung nach P fl a nz e n a r t e n und Pflanzen- yuppen.

pskunf tsp fl ich tig sind die Inhaber von land- und forstwirt- Ic'haftlichen Betrieben und von Gesamtflächen ab 0, 5 I Hek­tar, die ganz oder teilweise land - oder forstwirtschaftlich putzt werden. Die Auskünfte werden durch Beauftragte jr Gemeinde/ Stadtverwaltung eingeholt, er Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht phtzeitig erteilt oder unrichtige bezw. unvollständige ngaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann Jt einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.

In mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Per- snen ist das Betreten der Grundstücke, die Gegenstand der jiebung sind, zu gestatten.

Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Sie Jiirfen zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwen­deten.

Ihle an der Zählung beteiligten Personen sind verpflichtet, pr die ihnen zur Kenntnis gelangenden Verhältnisse der linzeinen Betriebe strengste Verschwiegenheit zu wahren. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Montabaur , den 6. Oktober 1965 - Der Bürgermeister

landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

It die Beitragserhebung im Jahr 1965 läuft in Kürze die [jhlungsfrist ab. Die Hessen-Nassauische landwirtschaft- phe Berufsgenossenschaft in Kassel bittet hiermit ihre Mitp . Meder, den in dem Beitragsbescheid festgesetzten Zah- ptermin genau zu beachten und die fälligen Restbeträge pktlich einzuzahlen.

ntliche Beitragsanforderungen, die nach Ablauf der Zah- Jgsfrist noch nicht bezahlt sind, werden in Kürze kosten- 'jichtig angemahnt. Sie ersparen sich Mahngebühren, wenn |pünktlich zahlen.

Der Geschäftsführer, Dr. Breitenbach

indamt

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T 11 Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1.8. y bis 30.9.1965 folgende Gegenstände als Fundsache ab-

s übernes Armband, gefunden am: 9.8.1965,

gefunden am:

1 Damen-Fahrrad 8.8.1965

1 Damen-Armband 10.8.1965

1 Damen-Armbanduhr 17.8.1965

1 Einkaufsnetz 18.8.1965

1 Kuchendraht, 1 Paar Damen- Handschuhe, 1 p. Kdr.-Hand­schuhe August 1965

1 Damen-Strickjacke 24.9.1965

In der gleichen Zeit wurden drei Geldscheine abgegeben. Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstraße 32, in den Dienststunden zwischen 8, 00 und 12, 00 Uhr melden.

In der gleichen Zeit wurden als verloren gemeldet;

2 Geldbörsen mit Inhalt.

Außerdem wurde ein Wellensittich als zugeflogen gemel­det.

ENDE DES AMTLICHEN TEILES

ZAHNÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST

Am Sonntag, dem 17. Oktober 1965:

Dr. STOLZ, Montabaur, Kleiner Markt 17 Telefon; 2 15

Zahnarzt NICKEL, Selters, Sayntalstr. 12 Telefon; 2 01

ÄRZTE - SONNTAGSDIENST

Am Sonntag, den 17. Oktober 1965;

Dr. Heinz ZULLA, Montabaur, Bahnhofstraße Telefon; 2 68

APOTHEKEN-D I ENST

In der Woche vom 17. bis 23. Oktober 1965:

RATHAUS- APOTHEKE, Montabaur,

Großer Markt 8, Telefon; 4 26

KRANKENWAGEN

Samstag/Sonntag, denl6./17. Oktober 1965;

Zentrale Montabaur, Ruf: Montabaur 02 602 - 7 77

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Evang«, Kirchengemeinde Montabaur

Sonntag, den 17. Oktober 1965 - 18. Sonntag n. Trinitatis 8, 30 Uhr Frühgottesdienst

10, 00 Uhr Hauptgottesdienst

Kollekte für das Männerwerk

11, 15 Uhr Kindergottesdienst