Ausgabe 
17.9.1965
 
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Stadt

Montabaur

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mtsblatt

Herausgeber: Stadtverwaltung Montabaur. Verlag und Druck: PMMO-Verlag H. Schmid, 6689 Merchweiler (Saar), Telefon (06825) 2822. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Montabaur. Verantwortlich für alle anderen Veröffentlichungen: Hans Schmid, Merchweiler.

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JAHRGANG/34/

FREITAG, DEN 17. SEPTEMBER 1965

NUMMER 38

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MTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

>jer sonen stand sauf nähme 1965

20. September 1965 wird, wie alljährlich, i m Bezirk r Stadt Montabaur eine Personellstandsaufnahme durchge- irt. An alle Haushalte werden daher in den nächsten Ta- durch Beauftragte der Stadtverwaltung Haushaltslisten ir Ausfüllung zugestellt.

e Haushaltslista dient zur Feststellung des steuerlich zu frücksichtigenden Personenstandes und für die Ausfertigung Lohnsteuer karten 1966 sowie für den Gewerbesteueraus- eich zwischen Wohn- und Betriebsgemeinden.

bitten, die Haushaltslisten unbedingt richtig und voll- jndig auszufüllen, zu unterschreiben u.id zur Abholung lereit zu legen. Durch nicht rechtzeitige und unvollstän­dige Ausfüllung der Haushaltslisten verzögert sich die Aus- llung det Lohnsteuerkarten für 1966.

Sonders bitten wir darauf zu achten, daß in der Spalte die genaue Anschrift des Arbeitgebers eingetragen wird»

;Haushaltslisten werden ab Dienstag, den 21. ptember 19 6 5, abgeholt.

le Haushaltungen, die keine Haushaltsliste (Personen- ; ndsaufnahme) erhalten haben, können dieselbe im Zim- 'i 5 des Rathauses während der Dienststunden abholen. Stadtverwaltung Montabaur gez<, Mangels - Bürgermeister

iedhofsamt der Stadt Montabaur

nziehen von Reihengräbern auf dem Block des städtischen Friedhofes ä Friedhofsamt der Stadt Montabaur teilt mit, da ß die ibreihen A, B, C auf Block 19 ab 15. Oktober 1965 gezogen werden. Es handelt sich um Reihengräber der fenden Nummer 1-54 mit einer 30-jährigen Ruhefrist, ibsteine und Grabeinfassungen, die bis zum 15. Oktober >5 nicht abgeräumt sind, gehen lt. § 14 der Friedhofs- 2 ung in das Eigentum der Stadt Montabaur über.

gez. Mangels - Bürgermeister

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ONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN

iefwahl am 19. September diesem Tag in diesem Jahr wird der 5. Deutsche Bun- ta g gewählt. Wer von den Wahlberechtigten an diesem Tag ht persönlich an die Wahlurne treten kann, hat die glichkeit der "Briefwahl". x

; Post befördert Stimmzettel, die sich in den blauen Aufschlägen befinden müssen, mit den amtlichen en ) W a hlbriefumschlägen innerhalb des Bundesgebiets

schließlich Berlin (West) gebührenfrei, wenn sie als

gewöhnliche Briefe eingeliefert werden. Sonderwünsche (Einschreiben, Eilzustellung, Luftpost usw) sind gebühren­pflichtig; in diesen Fällen wird auch die Briefgebühr fällig. Briefwähler sollten bedenken, daß am Wahltag keine all­gemeine Zustellung stattfindet. Deshalb; Wahlbriefe recht­zeitig zur Post, wie Sie an den "Wichtigen Hinweisen des Merkblatts für die Briefwahl entnehmen wollen!

Post und Urlaub

1. Falls Nachsendung der Post gewünscht wird, Antrag spätestens drei Tage vor Abreise stellen (Formblatt kostenlos beim Briefträger oder am Postschalter)

2. Eine Zeitungsüberweisung sollte mindestens vier Tage vorher beantragt werden (Gebühr; 60 Pfennig)

3. Fernmelderechnungen können nicht nachgesandt werden! (Vorauszahlung, oder noch besser; Teilnahme am so­genannten "kostenfreien Abbuchungsverfahren der Post")

4. Postfach-, Paketabhol- und Rundfunkgebühren sind auch während des Urlaubs fällig

5. Postsparbuch nicht vergessen (Abhebungen auch in Öster­reich möglich)

6. Anschriftenbüchlein mitnehmen, natürlich mit den Post­leitzahlen der Orte, in die Ihre Urlaubsgrüße gehen.

Ihr Postamt berät Sie auch in allen diesen Fragen gern und hält ein Merkblatt bereit; Empfehlungen der Post für Ur­laubsreisen!

Geschenksendungen "Nach Drüben"

Immer wieder steht man vor der Frage, was ein Paket oder Päckchen in die Sowjetzone oder nach dem Sowjetsektor von Berlin enthalten darf. Auskunft darüber gibt ein neues Merkblatt des Büros für gesamtdeutsche Hilfe, 53 Bonn, das bei den Postämtern kostenlos abgegeben wird; "Hinweise für Geschenksendungen in die Sowjetzone und nach dem Sow- jetseWr>t von Berlin (Ausgabe Juli 1965) t: .

Nach Frankreich mit Postreiseschecks Seit dem 1. August d.J. können bei jedem Postamt Post­reisescheckhefte bis zum Betrag von 2000 französischen Francs bestellt werden; Statt einer Kontonummer ist in einer Zahlkarte das Wort "Reisescheck" anzugeben sowie der Name des Postscheckamtes» Wieviel Schecks zu 50,

100 oder 200 französischen Francs gewünscht werden, ist auf dem (linken) Empfängerabschnitt zu vermerken. Dazu die Anschrift, wohin die Scheckhefte als unversiegelter Wertbrief gesandt werden sollen.

Postscheckteilnehmer verfahren gleicherweise mit einer Postüberweisung.

Die Reiseschecks sind vier Monate gültig; sie können bei jedem Postamt in Frankreich gegen Vorlage des Reisepasses oder des Bundespersonalausweises bzw. des behelfsmäßigen Personalausweises eingelöst werden»