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Montabaur
mtsblatt
Herausgeber: Stadtverwaltung Montabaur. Verlag und Druek: PR1M0-Verlag H. Sdunid, 6689 Merdiweiler (Saar), Telefon (06825) 2822. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Montabaur. Veran twoitlich für alle anderen Veröffentlichungen: Hans Schmid, Merchweiler.
^.JAHRGANG/ 54/
FREITAG,DEN 14. MAI 1965
NUMMER 20
ETLICHE BEKANNTMACHUNGEN
äodennutzungshaupterhebung 1965 Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhe- tung vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 405) wird Mitte Mai 1965 feine Bodennutzungshaupterhebung durchgeführt.
Jemäß § 4 des Gesetzes erfaßt die Haupterhebung die Nutzung des Ackerlandes nach Pflanzenarten und Pflanzengruppen und die gegenüber der Bodennutzungs- vorerhebung eingetretenen Veränderungen, feuskunftspflichtig sind die Inhaber von land- oder forstwirt- jchaftlichen Betrieben und von Gesamtflächen ab 0, 5 Hektar, *ie ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt (rerden, und die Gemeinden für alle sonstigen Bodenflächen.
uskunftpflichtige, die bis zum 15. Mai 1965 noch keinen Betriebsbogen erhalten haben, werden gebeten, diesen bei der Gemeindeverwaltung anzufordern, emäß § 14 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke tatGes) begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt dder unrichtige bzw. unvollständige Angaben macht. Verbüße hiergegen können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Den mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen ist das Betreten der Grundstücke, die Gegenstand der Erhebung sind, zu gestatten.
Qie Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.
kA’lle an der Zählung beteiligten Personen sind verpflichtet, pber die ihnen zur Kenntnis gelangenden Verhältnisse der einzelnen Betriebe strengste Verschwiegenheit zu wahren. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
Montabaur, den 11.5.1965 - Der Bürgermeister: gez. Mangels
Uhr. Die Schüler des Staatl. Gymnasiums werden um 11, 00 Uhr im Schulgebäude geimpft. Im übrigen gelten die obigen Anweisungen.
Die Nachschau findet am Dienstag, dem 25. Mai 1 ebenfalls in der Joseph-Kehrei n- Schule
bezw. im Staatl. Gymnasium zu den gleichen Zeiten statt. Alle Eltern werden gebeten, pünktlich mit ihren Kindern zu den Impfterminen zu erscheinen.
Jedes unentschuldigte Fernbleiben vom Impftermin ist strafbar. Privatimpfungen sind, wenn sie nicht vorher erfolgt und nachgewiesen sind, bis zum Impftermin zu melden. Erkrankungen, die eine Zurückstellung bis zum nächstjährigen Impftermin erforderlich machen, sind ärztlich zu bescheinigen. Die Vorlage der Zurückstellungsbescheinigung hat vor dem Impftermin zu erfolgen.
Die Vorladung ist bei dem Impftermin unbedingt vorzulegen. Es wird gebeten, die Impfbücher zur Impfung m i t zu br ing en . Impflinge, die noch kein Impfbuch haben, können vor dem Impftermin ein solches bei der Ortspolizeibehörde, Rathaus, Zimmer 2, erhalten.
Montabaur, den 6» Mai 1965 Stadtverwaltung Montabaur
-als Ortspolizeibehördfe- Der Bürgermeister; Mangels
Manöver der Bundeswehr
Eine Einheit der Bundeswehr beabsichtigt, in der Zeit vom 11. - 12. Mai, 18. - 20. Mai und 25. - 26. Mai 1965 eine Fernmeldeübung durchzuführen.
Die voraussichtlichen Schwerpunkträume werden bei Dierdorf- Hachenburg - Elkenroth und Marienberg sein.
Montabaur, den 10.5.1965 - Stadtverwaltung Montabaur
- als Ortspolizeibehörde - Der Bürgermeister; Mangels
Pockenschutzimpfung 1965 Die Pockenschutzimpfung findet in Montabaur am Dienst , 18. Mai 1965, in der Joseph-Kehrein-Schule - Er- ^ite’rungsbau - statt.
% r Impftermin für die Erstimpflinge ist auf 14,00 Uhr festgesetzt. Es werden der Jahrgang 1964 und aus den Ijrhergehenden Jahrgängen - bis zu 3 Jahren- ■zürückgeste llte Kinder geimpft. Die gesetzlichen Y rtre tererhalten eine Vorladung zum Impftermin ihrer Kin- ^ r * Die Rückseite des Vordruckes ist genau zu beachten.
Sollten Eltern (gesetzl. Vertreter) eine Vorladung für ihre %ider nicht erhalten haben, so wird gebeten, im Rathaus, Zjmmer 2 - Ortspolizeibehörde - vorzusprechen. Dort kön- n ? n a uch evtl. Unklarheiten geklärt werden.
Dj e _W jede rimpfung der Kinder des Jahrgangs 195 3 U[ (d für Kinder, die zurückgestellt waren, erfolgt um 14,45
Verloren - Gefunden
In der Zeit vom 1,4.1965 bis 30.4.1965 wurden beim Polizei- amt Montabaur folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben: 1 Puppe, 1 Geldbörse mit Inhalt, 1 Feuerzeug, 1 Damen- Knirps, 1 Damen-Armbanduhr, 1 Spazierstock.
In der gleichen Zeit wurde ein kleinerer Geldbetrag abgegeben.
Schirmbildreihenuntersuchung Am 25. Mai 1965 steht der Stadt Montabaur der Röntgenwagen der Landesschirmbildzentrale Mainz zur Verfügung, Damit ist jedem Einwohner, Kindern vom 12. Lebensjahr ab, die Möglichkeit gegeben, kostenlos eine Röntgen-Aufnahme der Brustorgane anfertigen zu lassen. Die Untersuchung ist freiwillig, sie dient in erster Linie der Früherkennung der Tuberkulose. Damit ist jedem Einzelnen eine Verantwortung sich selbst und der Allgemeinheit gegenüber gegeben. Wenn jemand glaubt, eine Röntgen-Aufnahme sei bei ihm nicht nötig, weil er sich

