Ausgabe 
15.1.1965
 
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Stadt Montabaur

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Ver- i Straf. Hechts.

es Re. sicher, ipfiehli les ur.

Herausgeber: Stadtverwaltung Montabaur. Verlag und Druck: PRIMO-Verlag H. Schmid, 6689 Merchweiler (Saar), Telefon (06825) 2822. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Montabaur. Verantwortlich für alle anderen Veröffentlichungen: Hans Schmid, Merchweiler.

Jahrgang/ 54/

Freitag, den 1 5 J an u a r 1965

Nummer

ind dit :r Ver­glichet^

rkehrs-i srstand r . mit

MTLICHE BEKANNTMACHUNGEN jzialer Wohnungsbau

tu'vorhaben von finanziell schwachem Per-

und kinderreichfen Familien (3 Kin-

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und mehr)

oziale Wohnungsbau wird auch im Jahr 1965 im allge- en Programm mit öffentlichen Baudarlehen sowie mit fliehen Zuschüssen zu Kapitalmarktdarlehen gefördert, ittel sollen in erster Linie zum Bau von Wohnungen lungsbeklagter, kinderreicher Familien, Schwerbeschädig- ud sonstiger Personen im Sinne des § 27 II. Wohnungsbau­setz dienen.

Jrund der Erfahrungen im vergangenen Jahr bitten wir Sie, kunft darauf zu achten, daß Familien mit geringem Ver- hen itgrik und kinderreiche Familien bei Vorlage von Bauantrags-

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leflagen auf die Möglichk ei t der Beantragung öf- n^licher Baudarlehen zur Mitfinanzierung der osten hin gewiesen werden. i<| in den letzten Jahren sehr oft der Fall gewesen, daß Bau- [s4ge des vorgenannten Personenkreises ihren Wohnhausneu- :ulandi u r e S onnen haben, ohne hierfür die erforderlichen Finanzie- roittel zu besitzen. Es entstanden dadurch Schwierigkei- inanzieller Art, die sich familiär oft ungünstig auswirk- Eine Hilfe durch nachträgliche Bereitstellung von Landes-: dariehen ist dann nicht mehr möglich. Sobald nämlich ohnhausneubau begonnen ist, können nach den Wohnungs- irderungsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz keine dtlichen Baudarlehen mehr bereitgestellt werden.

iese fianziellen Härten von vornherein auszuschalten, Ipfehlen wir, wie bereits eingangs erwähnt, diesen Personen- zur Vorsprache beim Landratsamt Monta- ur, Abteilung Wohnungsbau und Siedlungs- .scn, Zimmer 48, anzuhalten.

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# t äte evtl, ratsam, sich von dem jeweiligen Bauherrn be­reit zu lassen, daß er von der Stadt- bzw. Gemeindever- ^llmg auf die Beantragung der öffentlichen Baudarlehen hin- fvfiesen worden ist. Es handelt sich um folgende Familien I j a h Wohnungssuchende mit geringem Einkommen gelten die­sen, deren Jahreseinkommen

bei alleinstehenden Personen den Betrag von 3. 000,--DM, Familien mit 2 Familienmitgliedern den Betrag von 0»-- DM, zuzüglich 1.800,-- DM für jeden weiteren zur lie rechnenden Angehörige^, übersteigt.

er Ermittlung des Jahreseinkommens sind die Jahresein- en des Wohnungssuchenden und der zur Familie rech­en Angehörigen zusammenzurechnen. bei kinderreichen Familien wäre folgendes Jahreseinkom- n! anzusetzen

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a) für den Bauherrn 9. 000,-- DM. Diese Grenze erhöht sich um je 1.800,-- DM für jeden weiteren zur Familie rech­nenden Angdi origen,

b) für Schwerbeschädigte und ihnen Gleichgestellte über 50 °]o erhöht sich die Grenze um weitere 1. 800,-- DM.

Wiederholungsimpfung

Wiederholungsimpfung der Mehrfachimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis Die Wiederholungsimpfung der Mehrfachiropfung gegen Diph­therie, Tetanus und Poliomyelitis findet am Donnerstag, den 28.1.1965 von 14,30 - 16, 00 Uhr im Staatl. Gesundheitsamt in Montabaur , Tiergartenstraße, statt.

Die Impfungen sind freiwillig und kostenlos und setzen das Einverständnis der Sorgeberechtigten voraus.

Geimpft werden alle Kinder, die an der Erstimpfung der Mehrfachimpfung vom November-Dezember 1964 teilgenom­men haben oder zu diesem Zeitpunkt verhindert gewesen sind.

Es wird darauf hingewiesen, daß die kommende Schluck- impfung gegen Kinderlähmung für alle an der Mehrfachimpfung teil ne hm enden Kinder über­flüssig ist.

Auf pünktliches Erscheinen zu den angesetzten Terminen wird nochmals aufmerksam gemacht.

gez. Mangels - Bürgermeister

Nachmeldung der Müllgefäße

Mit der Personenstandsaufnahme am 20.9.1963 wurde gleich­zeitig eine Erhebung der zur Müllabfuhr bereitzustellenden Müllgefäße durchgeführt. Da die Berechnung der Gebühren ab 1.1.1965 nach der Anzahl und-Größe der Müllgefäße er­folgt, ist die Nachmeldung aller in der Zeit vom 2 0.9.63 bis heute zusätzlich angeschafften Müllgefäße notwendig. Für diesen Hinweis besteht Veranlassung. Es wird daher noch­mals um sorgfältige Erledigung gebeten. Die Stadtverwaltung behält sich eine evtl. Nachprüfung vor.

Stadtverwaltung Montabaur - Steueramt-

ÄRZTLICHER - SONNTAGSDIENST

Am Sonntag, dem 17. Januar 1965;

Dr. Franz NOLL, Montabaur, Bahnhofstraße 37, Tel; 232

ZAHNÄRZTLICHER - SONNTAGSDIENST

Am Sonntag, dem 17. Januar 1965;

Zahnarzt NEDERKORN, Selters, Karlstraße 3, Tel: 410 Zahnarzt Edgar DECKER, Herschbach/Uww. Hartenfelser Weg, Tel; 546