Personenregister → Beerdigungsregister
- Entstehung
- Umfang315 Seiten
- URN
Die Beerdigungsregister im Stadtarchiv Montabaur reichen chronologisch von 1858 bis 1935. Streng zu unterscheiden ist allerdings zwischen dem älteren Register, das von 1858 bis 1882 reicht, sowie den beiden jüngeren Registern von 1882-1927 und 1927-1935.
Beerdigungsregister 1858-1882
Verzichtete man beim ältesten Register noch auf eine tabellarische Darstellung, ist eine deutlichere Struktur bei den jüngeren Registern unverkennbar. Dennoch liefert auch der älteste Abschnitt wertvolle Informationen. Etwa enthält sogar das älteste Register vereinzelt schon Berufsangaben, Angaben zum Familienstand und Indizien über anverwandte Personen. Die damals hohe Kindersterblichkeit kann man durch den Vermerk "Kind" neben zahlreichen Einträgen erkennen. Am Ende des ersten Registers wurde überdies ein Kinderverzeichnis angelegt. Wie aus der Schreibweise der Familiennamen erkennbar, wurden die Originaleinträge häufig im lokalen Dialekt niedergeschrieben. Auch kann man aus vielen Einträgen intepretieren, dass der Verfasser oder die Verfasserin die verstorbenen Personen persönlich kannte.
Parallelen zu anderen Dokumenten
Inhaltliche Überschneidungen der Verstorbenen aus diesem Abschnitt des Registers gibt es teilweise mit den Angaben aus den Kirchenbüchern der Stadtteile von Montbabaur aus dem Diözesanarchiv Limburg, insbesondere Eschelbach, St. Blasius und Elgendorf, Mariä Geburt. Es lohnt daher auch ein Blick in die an dieser Stelle digitalisierten Kichenbücher. Darüber hinausgehende Schnittmengen mit den Kirchenbüchern anderer Stadtteile von Montabaur und weiterer Orte der Verbandsgemeinde Montabaur sind nicht auszuschließen.
Beerdigungsregister 1882-1935
Im zweiten Register erfolgt dann eine größere Systematisierung. Diese kennzeichnet sich zum einen durch eine Differenzierung zwischen Sterbetag und Tag der Beerdigung. Zum anderen wurden die Berufseinträge häufiger und differenzierter. Bei Frauen wurden zudem die Geburtsnamen öfter erwähnt.
Hinweis
Die Beerdigungsregister dürfen nicht als Ersatz für Eintragungen in den Kirchenbüchern oder Sterbeurkunden missverstanden werden, können aber ergänzende Informationen zu diesen liefern.