Anwesend alle mit Ausnahme der Herrn Müller und Brühl
I Abgabe der am Himmelberge lagernden Basaltsteine
Bgmst. S. gibt Kenntnis von der Einverständniserklärung des Eduard Hengstenberg, bezügl. der Abgabe zu Steuern.
Bgmst. S. gibt Kenntnis von der Einverständniserklärung des Eduard Hengstenberg, bezügl. der Abgabe zu Steuern.
II Baugesuch des Georg Stetenfeld
Wird vorgelegt und beschlossen, dasselbe zur gutachtlichen Äußerung bezügl. Innehaltung der festgelegten Baufluchtlinie dem Herrn Prof. Huppert in Poppendorf zu senden.
Wird vorgelegt und beschlossen, dasselbe zur gutachtlichen Äußerung bezügl. Innehaltung der festgelegten Baufluchtlinie dem Herrn Prof. Huppert in Poppendorf zu senden.
III Unterbringung des Christian Meurer in eine Idiotenanstalt
Der Direktor der Taubstummenanstalt in Camberg berichtet, daß der Knabe Christian Meurer von hier hätte entlassen werden müssen, da derselbe idiotisch sei.
IV Abgabe des Gäßchens an Jos. Peter Fries.
p. Fries erklärt sich mit dem Beschlusse des Magistrats wegen käufl. Überlassung des Gäßchens unter der Bedingung einverstanden, daß er 10 Mark für den qm abgemessener Fläche zahlt und der vordere Theil, welcher zur Baufluchtlinie gemessen, ihm das Eigenthum verbleibt. Der Magistrat beschließt, nun endlich die Angelegenheit zum Abschlusse zu bringen, dem p. Fries das eingezogene Gäßchen zu dem von der Stadtverordneten-Versammlung festgesetzten Preise mit 10 Mark a qm abgemessener Fläche käuflich zu überlassen unter der Bedingung, daß er dieselbe Behandlung bezügl. Seines in die Baufluchtlinie fallendes Gelände zu gewärtigen hat, wie jeder Andere, der bei evtl. Errichtung von Gebäuden in die Baufluchtlinie fällt.
p. Fries erklärt sich mit dem Beschlusse des Magistrats wegen käufl. Überlassung des Gäßchens unter der Bedingung einverstanden, daß er 10 Mark für den qm abgemessener Fläche zahlt und der vordere Theil, welcher zur Baufluchtlinie gemessen, ihm das Eigenthum verbleibt. Der Magistrat beschließt, nun endlich die Angelegenheit zum Abschlusse zu bringen, dem p. Fries das eingezogene Gäßchen zu dem von der Stadtverordneten-Versammlung festgesetzten Preise mit 10 Mark a qm abgemessener Fläche käuflich zu überlassen unter der Bedingung, daß er dieselbe Behandlung bezügl. Seines in die Baufluchtlinie fallendes Gelände zu gewärtigen hat, wie jeder Andere, der bei evtl. Errichtung von Gebäuden in die Baufluchtlinie fällt.
V. Zu dem Verkauf Adam Ortseifen mit Pet. Pehl Reckenthal
Gibt der Magistrat als Vertreter des Hospitalfonds, welchem ein Pfandrecht von 400 fl = 685,72 M zusteht unter Vorbehalt des Pfandrechts seine Einwilligung.
Gibt der Magistrat als Vertreter des Hospitalfonds, welchem ein Pfandrecht von 400 fl = 685,72 M zusteht unter Vorbehalt des Pfandrechts seine Einwilligung.

