Anlage Nr. 13 zur Niederschrift
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
Beschlußvorlage
$ öffentliche O nichtöffentlich
Abt/Az:
1.1-003.10 fScha/1.1 StadtMTStR/5919Fort.WPS>
Datum Drucksadie-Nr. (ggfs. Nadrtragsvermerk)
19 09 1995 25$ \
Beratunijsfolge
Sit7imp>dMTnm
Haupt- und Finanzausschuß
09 11 1995
Stadtrat
23.11.1995
Betreff
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Fortbildung von Ratsmitgliedern
Problembesdireibung/Begründung:
1* Nach § 18 Abs. 4 Satz 1 GemO hat, wer ein Ehrenamt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen baren Auslagen und des Verdienstausfalls.
2* Zu den notwendigen baren Auslagen können auch Seminargebühren, Kosten der Unterbringung und Fahrtkosten für die Teilnahme von Seminaren von Ratsmitgliedem gehören, obwohl ein Rechtsanspruch dazu nicht gehört. Es ist jedoch üblich, daß z. B. diese Kosten für die Teilnahme an den Seminaren der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz übernommen werden, wenn diese mit der Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderats in Zusammenhang stehen. Daneben besteht auch ein Anspruch auf Verdienstausfall.
3* Welche Fortbildung für die Tätigkeit als Ratsmitglied "notwendig" im Sinne des § 18 Abs. 4 Satz 1 GemO sind, kann im Einzelfall zweifelhaft sein. Um Diskussionen mit einzelnen Ratsmitgliedem zu vermeiden, sollte auch in diesem Zusammenhang der Gedanke der Budgetierung aufgegriffen und jeder Fraktion ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb dieses Rahmens sollten die Fraktionen selbst bestimmen können, welche Ratsmitglieder an welchen Seminaren teilnehmen.
4* Die Verwaltung schlägt - entsprechend der Regelung des Verbandsgemeinderats - folgende Regelung vor:
Jede Fraktion erhält einen Grundbetrag von 350 DM, zuzüglich 40 DM je Ratsmitglied, das der jeweiligen Fraktion angehört.
Danach stünden den einzelnen Fraktionen folgende Beträge zur Verfügung:
CDU
13x40 + 350
870,00 DM
SPD
8 x 40 + 350
, 670,00 DM
FWG
3 x 40 + 350
470,00 DM
Bündnis 90/Grüne
2 x 40 + 350
430,00 DM
BfM
2 x 40 + 350
430.00 DM
Summe:
2.870,00 DM

