Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Anlage Nr. 13 zur Niederschrift

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Beschlußvorlage

$ öffentliche O nichtöffentlich

Abt/Az:

1.1-003.10 fScha/1.1 StadtMTStR/5919Fort.WPS>

Datum Drucksadie-Nr. (ggfs. Nadrtragsvermerk)

19 09 1995 25$ \

Beratunijsfolge

Sit7imp>dMTnm

Haupt- und Finanzausschuß

09 11 1995

Stadtrat

23.11.1995

Betreff

Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Fortbildung von Ratsmitgliedern

Problembesdireibung/Begründung:

1* Nach § 18 Abs. 4 Satz 1 GemO hat, wer ein Ehrenamt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen baren Auslagen und des Verdienstausfalls.

2* Zu den notwendigen baren Auslagen können auch Seminargebühren, Kosten der Unterbringung und Fahrtkosten für die Teilnahme von Seminaren von Ratsmitgliedem gehören, obwohl ein Rechtsanspruch dazu nicht gehört. Es ist jedoch üblich, daß z. B. diese Kosten für die Teilnahme an den Seminaren der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz übernommen werden, wenn diese mit der Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderats in Zusammenhang stehen. Daneben besteht auch ein Anspruch auf Verdienstausfall.

3* Welche Fortbildung für die Tätigkeit als Ratsmitglied "notwendig" im Sinne des § 18 Abs. 4 Satz 1 GemO sind, kann im Einzelfall zweifelhaft sein. Um Diskussionen mit einzelnen Ratsmitgliedem zu vermeiden, sollte auch in diesem Zusammenhang der Gedanke der Budgetierung aufgegriffen und jeder Fraktion ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb dieses Rahmens sollten die Fraktionen selbst bestimmen können, welche Ratsmitglieder an welchen Seminaren teilnehmen.

4* Die Verwaltung schlägt - entsprechend der Regelung des Verbandsgemeinderats - folgende Regelung vor:

Jede Fraktion erhält einen Grundbetrag von 350 DM, zuzüglich 40 DM je Ratsmitglied, das der jeweiligen Fraktion angehört.

Danach stünden den einzelnen Fraktionen folgende Beträge zur Verfügung:

CDU

13x40 + 350

870,00 DM

SPD

8 x 40 + 350

, 670,00 DM

FWG

3 x 40 + 350

470,00 DM

Bündnis 90/Grüne

2 x 40 + 350

430,00 DM

BfM

2 x 40 + 350

430.00 DM

Summe:

2.870,00 DM