- 1 -
h,
r?
fl V (
f f ;u:
IX
C '-i:-
b) für die weitere Entwicklung eines Baukonzeptes auf der Tiefgarage nunmehr eine Grundsatzentscheidung dahingehend notwendig ist, ob entweder die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt wird, ein offenes Gestaltungskonzept oder ein Konzept auf der Grundlage der Planstudie des Büros Deilmann - dieses war seinerzeit Grundlage für die Festsetzung des Bebauungsplanes - mit Investoren und Mietern zu verhandeln, oder ob - dieses wird von der Verwaltung vorgeschlagen - auf der Grundlage des vorgelegten Vertragsentwurfs ein Vertrag mit der Firma Züblin AG und der Untemehmensberatung Krebs zur Entwicklung eines Bebauungskonzeptes auf der Tiefgarage abgeschlossen wird.
Die Untemehmensberatung Dr. Krebs und Partner, vertreten durch Herrn Krebs Senior, hat sich in den vergangenen Jahren als fachkundiger Partner mit vielen Kontakten zu Einzelhandelsfirmen erwiesen. so daß die Verwaltung der Auffassung ist, daß auf diesem Wege einefür die zentralörtliche Bedeutung dieses Geschäftszentrums interessante Lösung entwickelt werden kann, sich für eine solche Lösung zumindest gute Chancen bieten. Verständlicherweise kann Herr Krebs diese seit ca. 6 Monaten nach Klärung der Grundstücksverhandlungen wieder aufgenommenen Gesprächskontakte nur dann in konkrete Vorverträge binden, wenn die Untenehmensberatung Krebs durch eine vertragliche Vereinbarung auf der Grundlage des Entwurfs Stadt/Firma Züblin AG autorisiert ist, in Abstimmung mit der Stadt Montabaur konkrete Verbindlichkeiten auch eingehen zu können.
Weil schon beim Bau der Tiefgarage Süd, mit der alsbald nach dem Winterwetter begonnen werden soll, technische Abstimmungen (z. B. Lage der Treppenhäuser, Aufzüge, Lagerräume usw.) abzustimmen sind, ist die Entscheidung über das weitere Vorgehen auch zeitlich dringlich geworden.
Weil von seiten der Stadt und der Verbandsgemeindeverwaltung in Verbindung mit dem Entwicklungsgebiet "ICE-Bahnhof' bereits wiederholt hervorgehoben wurde, daß das wichtige Sanierungsziel zur Stärkung des Einzelhandelszentrums in der Innenstadt der Stadt Montabaur nicht in Frage gestellt werden soll, ist auch aus diesem Grunde sehr wichtig, an dieser - mit hohem finanziellen Einsatz von Sanierungsmitteln des Landes und der Stadt - von der aufstehenden Bebauung freige- räumten zentralen Grundstücksstandort die einzige Chance der Stadt Montabaur wahrzunehmen und nicht vorübergehen zu lassen, auf der Tiefgarage Süd auch ein möglichst mit "Magnetfunktion" für den Einzelhandel im Stadtzentrum wirkendes Geschäftszentrum mit mindestens zwei Geschäfts- ebenen für den Einzelhandel zu bauen. Dieses Sanierungsziel war in der Vergangenheit immer wichtige und entscheidende Vorgabe für die Aufstellung des Sanierungsbebauungsplanes, für die Durchführung der Bodenordnung und auch für die Verhandlung der Verwaltung mit Interessenten.
y

