Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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Somit basieren die vorgeiegten Zahlen sowohl auf der Kosten- wie auf der Einnahmenseite auf einer günstigen Projektentwickhmg.

Trotzdem ist zum jetzigen Zeitpunkt in 1996 unter diesen Prämissen - unberücksichtigt zusätzlicher Fördermittelzuweisungen durch den Fördergeber für das Haushaltsjahr 1996 - ein kalkulatorisches Defizit von 2.366.063,00 DM j

zu veranschlagen. j

Durch den evtl. Wegfall erster Vermarktungserlöse kann ein i

kalkulatorisches Defizit von bis zu 5.000.000,00 DM

entstehen.

Mangels detaillierter Unterlagen ist auch die mittel- j

fristig anfallende Kostenseite durch benachbarte Planungen durch ;

die Deutsche Bahn AG und/oder die Straßenverwaltung (gemeinsamer j

Flächenankauf Vorleistungen zu Erschließungsmaßnahmen etc.) nur j

unter Vorbehalt abzuschätzen. !

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Die kalkulatorischen Unsicherheiten machen aus Sicht der BauGrund einen Beschluß über j einen Kreditrahmen im Rahmen der Treuhandkontenfiihrung gemäß § 6 Entwicklungs- j trägervertrag von 5,5 Mio DM erforderlich. j

Bei der Größe des Entwicklungsgebietes ist eine Kredita ufnahm e bis zu dieser Höhe als angemessen anzusehen.

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Die Kredite sollen im Bedarfsfall flexibel nach Erfordernis in der Entwicklungsmaßnahme zur Wahrung des gesamten Zeit- und Kostenr ahm ens und zur finanzi ellen Handlungsfähig- j keit durch den Entwicklungsträger BauGrund aufgenommen werden.