Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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Anlage Nr. 7 zur Niederschrift

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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR

Drucksache Nr.

(ggf. Nachtragsvermerk)

öffentlich O nichtöffentlich

Abt./Az.:

IV/3 6101-56 Ge/He

27.10.1995

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Haupt- und Finanzausschuß

9.11.1995

Stadtrat

B.ii.ms

Betreff

Aufnahme von Krediten durch die Firma BauGrund,

53119 Bonn, als Treuhänder

für das Entwicklungsgebiet "ICE-Bahnhof Montabaur"

Problembeschreibung/Begrundung

Gemäß Entwicklungsträgervertrag über die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "ICE-Bahnhof Montabaur" zwischen der Stadt Montabaur und der Deutschen Bau- und Grundstücks AG, Bonn, stellt die BauGrund in Abs timmun g mit der Stadt eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (§171 Abs. 2 BauGB) auf. Diese Übersicht wird im Einvernehmen mit der Stadt fortgeschrieben. Soweit die Stadt eigene Mittel zur Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme nicht zur Verfügung stellt, beschafft die BauGrund Bankkredite. Nach vorheriger Zustimmung der Stadt schließt die BauGrund die Kreditverträge im eigenen Namen ab.

Die Gesamtkreditsumme und der Kreditrahmen werden einvemehmlich nach Maßgabe der Kosten- und Finanzierungsübersicht festgeschrieben und fortgeschrieben. Die Stadt Montabaur kann die Gesamtkreditsumme begrenzen.

Die durch die Inanspruchnahme von Bankkrediten entstehenden Finanzierungskosten gehören zu den Kosten der Entwicklungsmaßnahme.

Der Kreditrahmen ergibt sich aus der mittelfristigen Finanzplanung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Die mittelfristige Finanzplanung weist im Jahre 1996 Gesamtausgaben, insbesondere für Grunderwerb und Ordnungsmaßnahmen, von

und E innahm en durch den Fördergeber sowie durch die Stadt Montabaur voraussichtlich in Höhe von sowie erste Verkaufserlöse aus der Entwicklungsmaßnahme von geschätzten

aus. Diese Verkaufserlöse von rd. 5,5 Mio DM können anders als die vorstehende Einnahmeposition im hier angesprochenen Zeitrahmen noch nicht als gesicherte Einnahmen betrachtet werden.

9.524.213,00 DM

1.717.064,00 DM

5.410.000,00 DM

g vom 1995 . XI