Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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Anlage Nr. 5 zur Niederschrift

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR

Beschlußvorlage

Drucksache Nr. -IMS

(ggf. Nachtragsvermerk)

$ öffentlich O nichtöffentlich

Abt./Az.:

Datum

111/ H.Ju/no

13.11.1995

Beratungsfolge

Sitzunqstermin

Arbeitsgruppe Schnellbahn

09.11.1995

Bau-. Haupt- und Finanzausschuß Stadt

09.11.1995

Umweltausschuß

09.11.1995

Stadtrat

23.11.1995

Betreff

Stellungnahme der Stadt Montabaur zur Planfeststellung für den Bau der Bahn-Neubaustrecke Köln - Rhein-Main - Planfeststellunusabschnitt 64 -

j Problembeschreibung/Begriindung

i

I

i Die Bezirkeregierung Koblenz hat am 08.09.1995 das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 64 eingeleitet. Dieser Planfeststellungsabschnitt beginnt in der i Verbandsgemeinde Wirges im Bereich der Ortsgemeinden Ebemhahn und Wirges und endet in der Gemarkung Eigendorf südlich der BAB A 3 nach Unterquerung der Dembacher Straße (L 312) im ; Gemarkungsteil "Unter dem Kühstück".

Mit eingeschlossen in die Planfeststellung sind insbesondere auch die Seitenablagerungen an der BAB A 3. von denen für die Ortslagen Dernbach und Eigendorf Schutzwirkung von den Lärmein­wirkungen der BAB A 3 ausgeht

- nördlich der A 3 in den Gemarkungen Dernbach und Eigendorf bis zur Dembacher Straße und i - südlich der A 3. beginnend östlich der K 149 (Dernbach - Ransbach-Baumbach) und endend an der Dembacher Straße im Gemarkungsbereich "Unter- lern Kühstück".

i

I

' Die Trassenlage der Neubaustrecke im Planfeststellungsabschnitt 6 t wird bestimmt durch die enge Bündelung der Neubaustrecke mit der BAB A 3. In der Gemarkung Eigendorf verläuft die Trasse nach Unterquerung der BAB A 3 zunächst bis östlich der L 312 in Tunnellage ("Dembacher Tunnel") und sodann in einem Einschnitt mit einer Tiefe von 14,00 m. Diese Einschnittslage erfolgt auch fortführend in östlicher Richtung in den Planfeststellungsabschnitt 71. wobei der Einschnitt von 14.00 m bis etwa in Höhe des landwirtschaftlichen Betriebes Kalusa verbleibt.

g vom 1995