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Stadt MONTABAUR / Ww.
Entwurf zum
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TEXT als Festsetzung zu dem Bebauungsplan ” FRITZ-BLUHM-STRASSE " der Stadt MONTABAUR:
A. Bauplanunasrechtliche Festsetzungen :
1. Art der baulichen Nutzung :
Reines Wohngebiet - WR
2. Maß der baulichen Nutzung :
a. Zahl der Vollgeschosse
1-1 Vollgeschoß mit Dachausbau,
b. Grundflächenzahl - GRZ 0,30
c. Geschoßflächenzahl -GFZ0.60 -
Definition:
3. Bauweise:
GRZ und GFZ beziehen sich zunächst auf die BaugrundstGcke in der jetzigen Größe. Nach einer Teilung in separate Parzellen gelten GRZ und GFZ für jedes BaugmndstQck gesondert
Offene Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig. Doppelhäuser als Ausnahme, - nach Absprache von zwei benachbarten Eigentümern. Je Wohngebäude sind nur 2 Wohnungen zulässig.
4. Höhenlage der Gebäude :
5. Vorgärten:
1. TH - Traufhöhe max. 5,00 m über OK natürlichem Gelände in Mitte Gebäude, taiseitig gemessen.
(Maßgebend für die Bemessung der Traufhöhe ist der Schnittpunkt zwischen Dachhaut und Außenwand)
2. FH - Firsthöhe max. 11,00 m über OK natürlichem Gelände in Mitte Gebäude, talseitig gemessen.
Die vorderen , nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Ausnahme der erforderlichen Zufahrten und Zugänge als Grünanlage oder Rasenfläche anzulegen und zu unterhalten.
6. Flächenversiegelung :
Private Verkehrsflächen, Stellplätze, Zugänge und Terrassen sind durchsickerungsfähig zu befestigen. Die Fahrflächen sollen Ökopflaster mit Fugen aus Filtermateriai als Belag erhalten. Wasserundurchlässige Beton-, Bitumen- und Kuststoffdecken sind nicht zulässig.
7. Regenwasserversickerung :
Das Niederschlagswasser ist auf jedem Grundstück in einer Zisterne zu sammeln und für Gartenbewässerung oder als Brauchwasser zu nutzen. Die Zistemengröße muß pro 100 m* Dachfläche 2,00 m 3 , mindestens jedoch 2,00 m 3 betragen. Der Abfluß des Zistemenwassers ist durch ein Abflußrohr mit Minimalquerschnitt in halber Höhe der Zisterne zu regulieren.
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g vom 1995 . XI

