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Um den bereits vorhandenen Doppelhäusern eine maßvolle Erweiterung zu gestatten, wurden die Grenzen der überbaubaren Grundstücksflächen nicht unmittelbar an den Bestand angepaßt Darüber hinaus wurde für diesen Bereich festgelegt, daß bei einem Abbruch und Wiederaufbau dieser Häuser die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden müssen bzw., wenn nur eine Doppelhaushälfte abgerissen wird, der Neubau sich dem vorhandenen Bestand anpassen muß. Darüber hinaus sind für den Bereich der Altbebauung nur Doppelhäuser zulässig.
Um die skizzierte städtebauliche Entwicklung in 2. Reihe zu gewährleisten, war es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies inbesondere deshalb, um ein möglichst optimales Einpassen der zukünftigen baulichen Anlagen in die bereits vorhandene Nachbarbebauung zu erreichen.
Insgesamt dient der Bebauungsplan außerdem der unproblematischen Schaffung von Wohnbauland im Innenbereich, wodurch auch der Außenbereich geschont wird und die vorhandenen Erschließungsanlagen besser ausgenutzt werden.
In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde bereits das Flurstück 4046 aufgenommen, welches als Ausgleichs- und Ersatzfläche herangezogen werden kann. Der hier vorhandene Fichtenbestand soll entsprechend de&landespflgerischen Planungsbeitrag».u in eine Hochstaudenfli umgewandelt werden.
Zusammen mit den vorgegebenen Pflegemaßnahmen, der Verwendung einheimischer Gehölze im Siediungsrandbereich und der Entwicklung von Feldgehölzen ist eine Kompensation der möglichen Eingriffe in Natur und Landschaft möglich.
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