Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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Der aufgestellte Bebauungsplan verstößt gegen "das Gebot ^

der gerechten Abwägung" im Sinne des § 1 Abs. 7 BBauG. ^

Wir begründen das wie folgt: |

1.1. Bei allen Gesprächen mit Angehörigen des Rates als auch |

in den o.a. Bezügen wird immer nur von der Wohnanlage 1

Poststraße mit den erwarteten 45-50 Wohneinheiten ge- |

sprochen. Die mit dem Bebauungsplan ermöglichte maximale ?

Ausnutzung der vorhandenen Grundstücke gilt aber auch 1

für die anderen noch bebaubaren Flächen z.B. Eberth/ f

Hannappel von 1600 qm, ehern. Decker 1100 qm, Schmitz f

ca. 1000 qm zuzüglich möglicher Änderungen an der vor- I

handenen Infrastruktur. Die hierdurch auftretende |

Wohnverdichtung mit der daraus resultierenden Verkehrs- I

mäßigen Belastung ist bisher in keiner Weise berück- |

sichtigt worden. |

1.2. Die Breite der Poststraße beträgt bekannterweise zwischen 4,45m und 5,30m. Sie unterschreitet damit die schon in den "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen"

(RAST-E, Ausgabe 1971) geforderte Mindestfahrbahnbreite von 5,50m für eine Anliegerstraße erheblich. Dies zählt umso mehr, als daß keinerlei Gehwege oder Abgrenzungen für Fußgänger vorhanden sind. Damit sind die durch den Gesetzgeber geforderten und durch Gerichte bestätigte Auflagen nach Berücksichtigung der Wohnbevölkerung nicht gewahrt (s. dazu Oberverwaltungsgericht Rhld-Pf. 10C2/86 vom 17.12.1986 v.o.).

2 .

3.

Das aufgeführte "erhebliche städtebauliche Interesse an der Schaffung zusätzlichen Wohnraumes...." als Vorsorge­maßnahme für einen möglichen Bedarf kann nicht als Be­gründung für eine Wohnverdichtung mit erheblichen Ein­bußen an Sicherheit und Wohnqualität dienen. Hierfür stehen der Stadt an anderen Stellen besser geeignete "Erschließungsgebiete" (z.B. Christches Weiher) zur Ver­fügung .

Die Interessengemeinschaft fordert deshalb:

1. Zahlenmäßige Reduzierung der in der Wohnanlage geplanten Wohnungen auf 20 bis max. 25 Wohneinheiten unter­schiedlicher Größe, die auch familiengerechte Wohnungen beinhalten, um damit ein sozial ausgeglichenes Verhältnis zu schaffen und keine Wohnmonokultur.

2. Schaffung von tatsächlich zahlenmäßig ausreichenden Stellplätzen für Fahrzeuge auf dem Gelände der Wohn­anlage einschließlich derer für Besucher. Die Aus­wirkungen der Nichtbeachtung zeigen sich z.Zt. schon recht deutlich im Wohngebiet "Himmelfeld".

3. Umwandlung der Post-/Breslauerstraße zu einem "verkehrs­beruhigten Bereich" gern. § 42 Abs. (4a) StVO und den Verkehrszeichen 325/326 unter Beachtung der hieraus resultierenden Einschränkungen.

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