Interessengemeinschaft Post-/ Breslauerstraße, Horressen
Montabaur, 09.10.1995
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Postfach 1262
56204 Montabaur
Mor tab
Betr.: Bauleitplanung der Stadt Montabaur: Aufstellung des Bebauungsplanes "Poststraße" in Montabaur-Horressen
2. Widerspruch
Bezüge: 1. Bebauungsplanentwurf vom 30.03.1995
2. Widerspruch der Interessengemeinschaft Breslauerstraße vom 20.04.1995
3. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Az:
Be/scho vom 04.09.1995
4. Gespräche der Interessengemeinschaft mit des Stadtrates vom 04.09.1995 (FWG/BfM), (Grüne/Bündnis 90), 19.09.1995 (CDU)
5. Entwurf des Bebauungsplanes Poststraße vom 04.09.1995
Post-/
III/1610.12
Fraktionen
05.09.1995
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o.a. Bezug 2 hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Inhalt des Ratsbeschlusses vom 24.08.1995 (wortgleich mit der eigenen Stellungnahme vom 16.08.1995) der Interessengemeinschaft mitgeteilt. Die dort vorgebrachten Argumente gehen nicht auf die Sorgen der Anwohner in der erwarteten Gründlichkeit ein, sie sind teilweise sachlich falsch und provozierend zugleich (z.B. Umfang der Versiegelung, Gefährdung von Fußgängern und Kindern, Belastung der Straße durch schwere LKW usw.) oder greifen durch die Anwohner vorgebrachte Punkte gar nicht auf (z.B. Leistungsfähigkeit der Kanalisation).
Die Anwohner haben den Verdacht, daß der Berichterstatter nur eine unzureichende Ortskenntnis besitzt, wie wir das auch bei einem unserer Auffassung nach zu großen Teil der in den Gesprächen (s. Bezug 4) erlebten Ratsmitgliedern feststellen mußten.
Die Interessengemeinschaft erneuert deshalb ihren Widerspruch vom 20.04.1995 mit den gleichen Argumenten und verstärkt sie durch folgende Aussagen:
g vom 1995 . XI
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