Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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Hinweise :

1. Historische Bodenfunde unterliegen der Meldepflicht beim Amt für Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege.

2. Bei der Erschließung und Bebauung sind die Vorschriften der DIN 1054 einzuhalten und Baugrunduntersuchungen durchzuführen.

3. Auf die Forderungen des § 20 Landeswassergesetz über wassergefährdende Stoffe und die Anlagenverordnung VAwS vom 15.11.1983 wird hingewiesen.

4. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes" Saubitz-Wurstwiese" treten mit der Rechts­verbindlichkeit des Bebauungsplanes" Poststraße im Bereich der einbezogenen Teil­fläche (s. Lageplanurkunde) außer Kraft, soweit sie durch neue Festsetzungen ersetzt werden.

5. Für je 5 Wohnungen auf einem Grundstück wird die Anlage von 1 Besucherparkplatz empfohlen.

bearbeitet:

Ingenieurbüro für Bauleitplanung , Erschließung und Verkehrstechnik

D i p l.-l ng. Ernst Roedel

Auf der Haide 13 /Tel.02624/7517

56203 Höhr-Grenzhausen

im Januar 1995