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Hinweise :
1. Historische Bodenfunde unterliegen der Meldepflicht beim Amt für Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege.
2. Bei der Erschließung und Bebauung sind die Vorschriften der DIN 1054 einzuhalten und Baugrunduntersuchungen durchzuführen.
3. Auf die Forderungen des § 20 Landeswassergesetz über wassergefährdende Stoffe und die Anlagenverordnung VAwS vom 15.11.1983 wird hingewiesen.
4. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes" Saubitz-Wurstwiese" treten mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes" Poststraße ” im Bereich der einbezogenen Teilfläche (s. Lageplanurkunde) außer Kraft, soweit sie durch neue Festsetzungen ersetzt werden.
5. Für je 5 Wohnungen auf einem Grundstück wird die Anlage von 1 Besucherparkplatz empfohlen.
bearbeitet:
Ingenieurbüro für Bauleitplanung , Erschließung und Verkehrstechnik
D i p l.-l ng. Ernst Roedel
Auf der Haide 13 /Tel.02624/7517
56203 Höhr-Grenzhausen
im Januar 1995

