Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
Einzelbild herunterladen

4

Stadt MONTABAUR / Ww.

TEXT als Festsetzung zu dem Bebauungsplan " POSTSTRASSE " der Stadt Montabaur, Ortssteil Horressen.

A. Bauplanunosrechtliche Festsetzungen :

1. Art der baulichen Nutzung :

a. Mischgebiet - Ml

b. Allgemeines Wohngebiet - WA

2. Ausnahmen zu 1: Gemäß § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Ziff. 1 BauNVO sind

a. im Ml- Gebiet Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Ver­gnügungsstätten nicht zulässig,

b. im WA- Gebiet die Ausnahmen gern. § 4 Abs. 3 Ziff. 2-5 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

3. Maß der baulichen Nutzung :

a. Zahl der Vollgeschosse

I -1 Vollgeschoß zuzüglich ausgebautes Dachgeschoß,

II - 2 Vollgeschosse zuzüglich ausgebautes Dachgeschoß,

b. Grundflächenzahl - GRZ 0,40

c. Geschoßflächenzah I - GFZ 0,80

Offene Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig.

Garagen dürfen nur auf den überbaubaren Grundstücksflächen, die durch Baugrenzen festgesetzt sind, errichtet werden. Die Garagenvorderseite muß mindestens 5,00 m von der Straßen­begrenzungslinie entfernt sein. Für die Wohnanlage auf den Grundstücken der Poststraße 4 sind die PKW- Stellplätze in der Tiefgarage vorzusehen.

6. Höhenlage der Gebäude : OKF EG (Oberkante Fußboden Erdgeschoß) max. 0,50 m über

dem natürlich anstehenden Gelände, gemessen am gelände­mäßig höchstgelegenen Gebäudeeckpunkt.

Traufhöhe: I - 5,00 m

II- 8,00 m

Firsthöhen: I - 9,50 m

II- 12,50 m

PKW- Abstellplätze ohne Überdachung sind in einer der beiden seitlichen Abstandsflächen zulässig.

Die PKW- Abstellplätze und die Garagenzufahrten sind mit sickerfähigen Belägen auszubauen. Wasserundurchlässige Beton -, Bitumem - und Kunststoffdecken sind nicht zulässig.

Die straßenseitigen, nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Ausnahme der erforderlichen Zufahrten und Zugänge als Grünanlage oder Rasenfläche anzulegen und zu unterhalten.

7. Stellplätze :

8. Vorgärten :

4. Bauweise :

5. Garagen :

- 2 -

\