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Tagesordnungspunkt 13:
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Fortbildung von Ratsmitgliedern Drucksache-Nr. 250/1995, Anlage Nr. 13
Für die CDU-Fraktion erklärt Ratsmitglied Hebgen, daß man von der vorgeschlagenen Regelung keinen Gebrauch machen werde. Mitglieder seiner Fraktion, die Fortbildungsveranstaltungen besuchen möchten, tragen die Kosten selbst oder werden von der Fraktion finanziell unterstützt.
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung:
Die Stadt Montabaur stellt den Fratkionen des Stadtrates für die Teilnahme von Ratsmitgliedern an kommunalpolitischen Fortbildungsveranstaltungen jährlich einen Grundbetrag von 350 DM pro Fraktion und darüber hinaus pro Ratsmitglied einen Betrag von 40 DM zur Verfügung. Die Festlegung, welche Ratsmitglieder an welchen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, wird - innerhalb des o. g. finanziellen Rahmens - den Fraktionsvorsitzenden übertragen.
Ratsmitglied Lorenz (BfM) war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.
Tagesordnungspunkt 14:
Einwohnerfragestunde
Es waren keine Zuhörer mehr anwesend.
Tagesordnungspunkt 15:
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtet, daß der bei der Bezirksregierung Koblenz gestellte Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 71 zum 04.01.1996 akzeptiert wurde. Einen erneuten Antrag zur Verlängerung der Frist bis 20.01. oder 22.01.1996 habe er abgeschickt, um auch nach den Weihnachtsferien Zeit zu haben, sich mit der Stellungnahme zu befassen. Sollte der zweite Antrag keinen Erfolg haben, weist er darauf hin, daß möglicherweise im Dezember noch eine Sitzung der Arbeitsgruppe "Schnellbahn" und eine Sitzung des Ausschusses und des Stadtrates wegen dieses einen Punktes eingeschoben werden müssen.
2. Ratsmitglied Schweizer (FWG) trägt vor, daß einige Geschäftsleute ihn gebeten haben, dem Stadtrat vorzutragen, die Weihnachtshäuschen des Weihnachtsmarktes über Weihnachten stehen zu lassen und nicht - wie von der
g vom 1995 . XI

