Akte 
Sitzung 16. November 1995
Entstehung
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PfA 71. Anlage 1. Spezieller Teil II Seite 43

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Mit dem Betreiber und dem Autobahnamt wurde die neue Rohrtrasse abgestimmt und ist in den Lageplänen (Anlage 5.1. Plan 2/4 und 3/4; Anlage 5.2, Plan 1/2) dargestellt. Der Schutz­streifen ist im Grunderwerbsplan (Anlage 10.1, Plan 2/5 , 3/5 und 5/5, Anlage 10 4. Plan 1/1) berücksichtigt.

Die Leitung wird nach den besonderen technischen Vorschriften gebaut und betneben Durch geeignete technische Vorkehrungen sind Auswirkungen auf die Umwelt ausgeschlossen

3.4.2

20 KV-Leitung

Im Bereich des Bahnhofes wird die vorhandene 20 kV-Überlandleitung durch eine erdverlegte Leitung ersetzt.

3.4.3

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3.4.4

3.4.5

Ruhrgas-Pipeline

Durch die Verlegung der L313 muß eine vorhanden Gaspipeline verlegt werden

Mit dem Betreiber wurde die neue Rohrtrasse abgestimmt und ist in den Lageplänen (Anlage * i 5.1, Plan 2/4) dargestellt. Der Schutzstreifen ist im Grunderwerbsplan (Anlage 10.1, Plan 2/5) berücksichtigt.

Bei der Verlegung werden alle Auflagen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten Eine Gefähr­dung von Personen und der Umwelt wird hierdurch ausgeschlossen.

Sonstige Anlagen

Von der Neubaustrecke werden mehrere vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Fernmeldeleitungen gekreuzt oder berührt. Soweit dadurch Sicherungen, Änderungen oder Verlegungen erforderlich sind, werden diese mit den betroffenen Leitungsträgem abgestimmt und durchgeführt. Ein technisches Konzept ist den Lageplänen sowie dem Bauwerksverzeich­nis zu entnehmen.

Ver-ZEntsorgung Bahnhof Montabaur (14.3.4)Yj

Eine Darstellung der Trink-, Lösch- und Schmutzwasserleitungen sowie des Entwässerungs­konzeptes der Gleisanlagen im Bahnhofsbereich ist der Anlage 14 3.4 zu entnehmen