Wegen der unmittelbaren Nähe zu diesen Wohngebieten, ist auch während der Bauphase für einen ausreichenden Lärmschutz Sorge zu tragen.
Außerdem sollte die Zufahrt zum Rettungsplatz an die Tonnerrestraße angebunden werden.
3. Transportweg e
3.1 Beeinträchtigung der Wohnbebauung infolge Lärmimmissionen - Beschränkung der
Abfuhrzeiten -
Der Transport der Erdmassen aus den Tunnellagen zu den Erdlagerstätten, der in einem 24-Stunden-Betrieb erfolgen soll, führt zu erheblichen Ruhestörungen und greift massiv in das Tag-/Nachtgefüge der Umgebung ein.
Für die direkt betroffene Wohnbebauung im Wohngebiet „Himmelfeld" der Stadt Montabaur ist die werktätige Ruhezeit auf 20.00 bis 07.00 Uhr festzulegen. Ebenso muß die Sonn- und Feiertagsruhe gewährleistet werden.
Das Wohngebiet „Himmelfeld" ist geprägt von einer reinen Wohnbebauung mit der Qualität hochwertiger Wohnnutzung. Da keine Alternative zu einer großräumigen Umfahrung der Tonnerrestraße besteht, würden deren Anwohner in ihrer Nachtruhe unzumutbar eingeschränkt.
3.2 Minderung der Lärmbelastung durch Änderung der Transportwege
Der Transportweg der Überschußmassen von / zu den Erdablagerungen flir den Bahnhof Montabaur erfolgt unmittelbar durch vorhandenes Wohngebiet (nördlicher Teil der Tonnerrestraße) bzw. in unmittelbarer Nähe der zur Zeit im Bau befindlichen Wohnanlage „Himmelfeld“ (ehern. Gelände Hotel „Himmelfeld“).
Um die Lärmbelastung zu senken, ist eine Verlegung des Transportweges unverzichtbar. Die geänderte Wegeführung ist in Anlage 1 dargestellt.
Die gemeindlichen Straßen sind seitens der beauftragten Baufirmen ständig zu reinigen.
4. Erschütterung en
Bei den Tunnelbaumaßnahmen ist auszuschließen, daß Bodenerschütterungen in nahegelegene Wohngebiete (Himmelfeld) zu Setz- und Gebäudeschäden fuhren.
5. Verlegung des Amateurtheaters ..Oase“
Das von der Trasse direkt betroffene Amateurtheater „Oase“ stellt eine wichtige kulturelle Einrichtung der Stadt dar. Die Verlegung des Theaters ist im Rahmen des Trassenbaues unumgänglich.

